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Als Deutsche in Österreich wohnhaft, Sprachnachweis notwendig für Ehegattennachzug? (Gelesen: 1.361 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 21.06.2024 um 09:41:35
 
mgb schrieb am 21.06.2024 um 07:14:20:
Wenn man den Status begünstigter Drittstaatsangehöriger nicht nachweist, so wie in deinem Fall, dann kann auch nichts dabei rauskommen.

Du scheinst von einer idealen Welt auszugehen.

Realitätsnäher wäre: Wenn für den Nachweis der abgeleiteten Freizügigkeit nur der Nachweis der tatsächlich nach EU-Recht gültigen Voraussetzungen gefordert wird und nicht etwa noch zusätzlicher - von frei erfundenen bis in der nationalen Rechtsumsetzung hinzugefügter - und das Verwaltungverfahren frei von Willkür ist (wie z.B. mündliche Ablehnung von Anträgen oder auch nur einzelner Unterlagen), dann ist man selbst verantwortlich, wenn man nicht zu seinem Recht kommt.

Ich habe selbst schon von pauschaler Ablehnung - "Das gilt nur für Unionsbürger mit Wohnsitz in der EU" - bis zu Forderungen von Unterkunfts- und Finanzierungsnachweisen FÜR MICH, also für einen (Nur-)Unionsbürger an der EU-Außengrenze durch EU-Grenzbehörden vieles erlebt.
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Antwort #16 - 21.06.2024 um 11:01:42
 
Petersburger schrieb am 21.06.2024 um 09:41:35:
wenn man nicht zu seinem Recht kommt.

hätte heißen sollen:
wenn man aufgrund fehlender Unterlagen nicht zu seinem Recht kommt.
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Antwort #17 - 23.06.2024 um 02:45:18
 
Nochmals vielen Dank, und insbesondere an Aras. Aras, das mit deiner Oma tut mir sehr Leid. Schade, dass du dies alles erleben musstest. Ich fühlte beim Lesen deiner Zeilen mit dir  Traurig
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