Hast du schonmal mit den Österreichern zu tun gehabt?
Österreich ist kein Rechtsstaat sondern ne korrupte Bananenrepublik:
§ 11a Abs. 2 FPG lautet
Zitat:(2) Beschwerdeverfahren sind ohne mündliche Verhandlung durchzuführen. Es dürfen dabei keine neuen Tatsachen oder Beweise vorgebracht werden.
Im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention werden in allen Visaklagen vor keinem Gericht verhandelt, weil ein Gericht im Sinne der EMRK über alle Sach- und Rechtsfragen unabhängig entscheiden dürfen muss. Es läuft darauf hinaus, dass die österreichischen Botschaft angelegten Akte auf Rechtsfehler überprüft werden. Und wenn die Botschaft was nicht in die Akte tut, dann kannst du es auch nicht während der Klage nachreichen.
Mündliche Verhandlungen werden mit dem lächerlichen Verweis darauf verweigert, dass man sonst den Betroffenen den Aufenthalt in Österreich ermöglichen müsste, damit diese bei der mündlichen Verhandlung dabei sein könnten. Wir in Deutschland ermöglichen aber mündliche Verhandlungen in Visaverfahren, weil die Betroffenen anwaltlich vertreten sein können!
Die meisten Richter beim Bundesverwaltungsgericht, was entgegen seinem Namen nur das Verwaltungsgericht 1. Instanz in Österreich ist, müssen nicht mal Jura studiert haben. Die sind meist ehemalige Ministerialbeamte. Die Österreicher haben erst seit 2014 sogenannte "Verwaltungsgerichte". Davor gab es quasi nur "Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag" bzw. "Senate" von den Behörden selber und den Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz. Diese "Kollegialbehörden" und "Senate" waren nicht zwingend unabhängig und der Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz kein Gericht im Sinne der EMRK.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_2005070... Zitat:Im Verwaltungsstrafverfahren genügt der österreichische VwGH den Anforderungen eines Tribunals iSd Art 6 MRK nicht. Der Spruchsenat des Finanzamts und der Berufungssenat der Finanzlandesdirektion erfüllen jedoch die Voraussetzungen.
Artikel 6 der EMRK greift nicht bei reinen Verwaltungsverfahren. Darum auch die Entscheidung des EGMR, dass sich nur um Verwaltungsstrafverfahren (bei uns heißen die Ordnungswidrigkeiten) dreht. Für die Erfüllung der EMRK reichen nämlich für Verwaltungsverfahren Widerspruchsbehörden aus. Jedoch ist in Artikel 47 der Europäischen Grundrechtecharta auch in Verwaltungsverfahren das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht garantiert. Artikel 47 der GRCh bezieht sich historisch auf Artikel 6 des EMRK! Die Entscheidung des EGMR bedeutete praktisch, dass in Österreich keine EU-konforme Verwaltungsgerichtsbarkeit gab.
Zumal man wissen muss, dass wir in Deutschland einen Grundrechtskatalog im Grundgesetz haben, während die Österreicher keinen Grundrechtskatalog im Bundesverfassungsgesetz haben sondern die EMRK auf Verfassungsrang gehoben haben und so die EMRK ihr Grundrechtskatalog darstellt. In Deutschland ist die Judikative an die Grundrechte aus dem Grundgesetz gebungen - Artikel 1 Abs. 3
GG und 19 Abs. 4
GG - , in Österreich die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber nicht an die Europäischen Menschenrechte. Lass dir das Mal auf der Zunge zergehen.
Darum kam dann eben die "Verwaltungsgerichtsbarkeits"-novelle.
Und genau die Beamte von diesen Behörden und Ministerien wurden dann quasi "Richter". Wenn die Regierung neue Leute ins Verwaltungsgericht hieven, dann ist das ein Postengeschacher nach Parteibuch!
https://www.diepresse.com/1433655/rot-schwarze-liste-kabinettschefinnen-werden-r...https://www.derstandard.at/story/3000000205679/oesterreichs-verwaltungsgerichte-... Zitat:Zivil- bzw. Strafrichter haben nach einer standardisierten Richteramtsprüfung die Möglichkeit, zu anderen Gerichtsinstanzen oder Staatsanwaltschaften zu wechseln oder mit einer Zusatzprüfung in den Anwaltsberuf umzusteigen
Man beachte auch die Kommentare zu den Artikeln...
bspw.:
https://www.derstandard.at/story/3000000205679/oesterreichs-verwaltungsgerichte-... Zitat:Das wird erst besser, wenn echte Richter dort entscheiden, und keine verkappten Beamten.
https://www.derstandard.at/story/3000000205679/oesterreichs-verwaltungsgerichte-... Zitat:Die Schwachstelle sind die Ernennungsmechanismen für VwG-Richter. Vielen Richtern merkt man deutlich an, dass sie ihr persönliches Wertesystem nicht ausblenden können, vor allem wenn eine Partei aus dem Ausland stammt. Manche begünstigen generell Parteien mit Behördenstatus zum Nachteil einzelner Bürger. Zu den 30% aufgehobener Urteile kommen noch mindestens 30%, in denen unterlegene Parteien nur angesichts der oft kleinen Streitsumme und des hohen Durchsetzungsaufwands auf Rechtsmittel verzichten. Weitere Karriereoptionen für LVwG-Richter zu schaffen, schwemmt schwache, landesregierungsnahe RichterInnen in die Justiz, das wäre ein GAU für die Justiz und ihre gute Arbeit.
Man stelle sich vor, wir würden in Deutschland keine Volljuristen zu Richtern ernennen sondern "verdiente" Verwaltungsfachangestellte. Und dann sollen diese Verwaltungsfachangestellte dann Zivil- und Strafrichter werden? Lächerlich.
Liebe Verwaltungsfachangestellte hier im Forum, es soll nicht abwertend sein. Ich als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung (IHK) und fünf Semestern Jura würde mir auch nicht nach ner möglichen mehrwöchigen Weiterbildung für einen Spruchkörper nen Richterposten anvertrauen. Aber genau sowas hat Österreich gemacht!
mgb schrieb am 21.06.2024 um 00:37:57:Der Ehemann beantragt ein Schengenvisa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers bei den Österreichern und fertig.
Das ist sowas von naiv.
Ich hab dir schon vor zwei Jahren geschrieben, warum Österreich das Unionsrecht falsch anwendet.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1667041474/66#66Also bevor ich jemandem empfehle in Österreich sein Glück zu versuchen, empfehle ich es in einem anderen Staat, der zumindest etwas von der Herrschaft des Rechts versteht.
Bspw. in der Akteneinsicht beim Bundesverwaltungsgericht in Wien stand in der Akte, dass mir die Akteneinsicht angeboten wurde aber ich hätte nie auf diesen Vorschlag reagiert, dabei hatte ich eine E-Mail an die Botschaft geschickt auf die ich nie eine Antwort erhalten hatte.
Dann gab es in der Akte einen E-Mail Austausch zwischen dem Konsularleiter und dem Außenministerium worin auf eine E-Mail vom Konsularleiter, wo gefragt wird ob ein Begleiten des Unionsbürgers ausreiche oder der Unionsbürger erst einen Wohnsitz in Österreich begründen müsse, pauschal geantwortet wurde, dass meine über 70 Jahre alte Oma
A1 Sprachkenntnisse für einen Familiennachzug nach Deutschland nachweisen müsse, und da wir das nicht beibringen wollen würden, würde es eindeutig ein rechtsmissbräuchlicher Visaantrag sein. Diese E-Mails wurden nach dem ersten Kontakt mit der Botschaft und vor der Antragstellung ausgetauscht. Die Botschaft hatte bereits seine ablehnende Meinung gebildet bevor wir überhaupt einen Antrag gestellt hatten.
Wie ich schon schrieb, hatte der FPÖ-Konsularleiter den zweiten Antrag, den ich nach dem verlorenen Klageweg bis zum Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich für meine Oma gestellt hatte, einfach zurück geschoben. Ich hab diesen Antrag dann in den Postkasten der Botschaft geworfen und mehrfach die Botschaft gemailt und um einen Sachstand gefragt, die nie beantwortet wurden. Der Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich ist ein echtes Höchstgericht, und es gibt keine Urteilsverfassungsbeschwerden wie in Deutschland.
Darum wollte ich es in meiner Naivität nochmal gerichtlich probieren und dann beim Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich probierem, da ich die Hoffnung hatte dass ich mit meinen Argumenten beim Richter Grabenwarter durchdringe... Denn ich hatte sein Buch "Verfahrensgarantien in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Studie zu Artikel 6 EMRK auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Frankreichs, Deutschlands und Österreichs" gelesen und seine Argumente beim BVG und beim VwGH verwendet, aber bin auf taube Ohren gestoßen.
Als wir dann für Belgien das Visum beantragten, wurde ich unteranderem in dem Ablehungsbescheid gefragt, wieso ich noch ein weiteres Visumverfahren bei der österreichischen Botschaft verfolge, wenn ich doch ein Visum für Belgium beschaffen will.
Die Österreicher haben bewusst den Antrag verschleppt und mir nicht geantwortet. Weißt du wie sich das sich anfühlt? Das ist wie nen Schlag in die Magengrube. Und mit solchen staatlichen Rechtsbrechern von Österreichern willst du heiti teiti ein Visum beschaffen?
Danach verschlechterte sich die Demenz meiner Oma so erheblich, dass sie nicht mehr reisefähig war. 2021 ist sie gestorben, bevor sie ihren Sohn ein letztes Mal sehen konnte.
Manchmal denke ich an 2015 zurück. Damals sagte ich meiner Mutter auch, dass ich die deutschsprachigen Gebiete in Belgien präferiere. Und was sagte meine Mutter? Österreich gefiele ihr besser. Im Grunde hat sie dadurch unwissentlich unser Ziel sabotiert.
Und bei der EU-Kommission wurde auch nicht darauf geschaut, ob das so ganz sauber ist, mit dem verweigern von mündlichen Verhandlungen. Der Grund warum bspw. EuGH Verfahren C-673/16 - "Coman" gegen Rumänien wegen Nichtanerkennung der Homo-Ehe für die Unionsfreizügigkeit nach Aufenthalt in einem anderem Mitgliedsstaat von der EU-Kommission so hart verfolgt wurde, war einfach dem Fakt geschuldet, dass Coman als parlamentarischer Assistent die nötigen Connections hatte.
Eine 76 Jährige Großmutter ist da nicht so wichtig um sich da mit Österreich anzulegen, weil die vor einem weiteren Rechtsruck und einem weiteren Nähern Österreichs an die Visegrad Staaten Angst hatten. Wäre da ne SPÖ und/oder Grünen Regierung an der Macht, hätten die das wahrscheinlich doch geklagt gelöst.
Wenn man es mit Österreich versuchen will, dann sollte man 2-3 Monate in Österreich leben und dann dem Ehemann sagen, den Antrag zu stellen.
Also wer diese Bananenrepublik in voller Aktion gesehen, der kann nur davor warnen. Und man lernt unser deutsches System wirklich vom Herzen zu lieben! Unsere Beamten haben mehr Berufsehre in ihrem kleinen Finger als das gesamte Berufsbeamtentum der Österreicher! Unsere deutschen Richter sind gebildet und versuchen vertretbar Recht zu sprechen. Unser Ministerien und Mittelbehörden nehmen ihre Rechtsaufsicht ernst.
Ich würde immer ein Leben in Deutschland vor jedem anderen Staat bevorzugen! Auch wenn gleich Petersburger um die Ecke kommt und die überlangen Verfahrenszeiten ankreiden wird
.
Naja, ich rege mich nur auf... Ist nicht gut fürs Herz