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Gilt das EU-Freizügigkeitsrecht (Verzicht auf Nachweis von A1 Grundkenntnisse) für meinen speziellen Fall? (Gelesen: 1.084 mal)
Aras
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Antwort #15 - 12.06.2024 um 19:58:02
 
Gibst du deine deutsche Staatsangehörigkeit auf, könnte es sein, dass die Unionsfreizügigkeit nicht wieder auflebt. Dann must du ggf. erst deinen Status klären.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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