lottchen schrieb am 31.05.2024 um 12:11:12:Egal ob Trennung oder Scheidung - finanziell wirst Du für die Familie aufkommen müssen. Abzüglich Deines Selbstbehaltes wird wohl ein Großteil Deines Gehaltes für Deine Familie draufgehen. Du bist Deinen deutschen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, Du bist Deiner Ehefrau gegenüber zumindest bis einschließlich des 3.Lebensjahres des kleinsten Kindes unterhaltspflichtig, Du haftest durch die
VE auch für den
LU Deiner Stiefkinder....Du kannst ausziehen, Dir eine Miniwohnung nehmen und zahlst für Deine Familie weiterin die große Wohnung. Plus Unterhalt.
Wie wäre es mit einer Eheberatung? Sieht Deine Frau die Probleme auch mit den großen Kindern? Warum bekommen die großen Kinder keine Pflichten in der Familie zugewiesen? Warum geht das Kindergeld an Deine Frau? Was macht sie damit? Sie bekommt doch vermutlich auch Kostgeld von Dir oder ist das Kindergeld für die Einkäufe da?
Deine Frau muss weder nach Trennung noch nach Scheidung zurück. Sie ist Mutter eines deutschen Kindes (oder jetzt 2). Damit kann sie mindestens bis zum 18.Lebensjahr des jüngsten Kindes hierbleiben. Und damit auch Deine Stiefkinder denn dass sie sich zwischen den deutschen Kindern und den "anderen" ist unzumutbar.
Da habe ich mir ja was schönes eingebrockt...
Die Probleme resultieren letztendlich draus, dass Frau sowie Stiefkinder sich halt nicht halt richtig integrieren und sich mit den deutschen Regeln hier halt nicht anfreuden wollen. Ein großer Streitpunkt ist halt, dass der Junge meint nicht zur Schule zu müssen.. Das der große nun ein Problemkind ist, dass hat auch sier erkennt, aber welche Mutter stellt sich letztendlich dann gegen den eigenen Sohn..
Sämtliches Essens etc. Lebenshaltungskosten werden auch aus meinem Gehalt bestritten. Kindergeld wird eigentlich nur für Sonderwünsche der Stiefkinder benötigt und aber auch Ausgaben die noch in der Heimat anfallen. Wenn es was für die eigenen zu kaufen gibt, dann auch aus meinem Gehalt. Ansonsten wird das Kindergeld für Anschaffungen benötigt, wenn sie meint, dass das nicht an Essen ausreicht was ich einkaufe. Da scheitert es aber eher daran, dass ich deutsche Produkte kaufe und nicht die aus dem Ausland bekannten Produkte die dann teuer eingekauft werden.
Ich habe die teure Wohnung angemietet, auf meine Kosten die Anschaffungen zum leben getätigt (neue Kinderzimmer/möbel für alle) udn soll dann in die Mini-Wohnung. Zumal du mit einer möblierten Mini-Wohnung auch schon wieder in Hamburg bei 800 Euro bist (das habe ich vor kurzem noch für 25qm bezahlen müssen. Und wenn ich das Essen wie weiterhin bezahle ist für so eine Mini-Wohnung keine Geld mehr da.
Ich hätte gedacht, dass die Kinder kein Bleiberecht haben zumal die eigentlichen Väter 0,0 finanzielle Unterstützung beitragen...
Diese konnten ja auch nur her, da ich eine größere Wohnung vorher anmieten musste (die Wohnung vor der neuen Anmietung). Daher wurdert mich diese Regelung doch ein wenig. Und wenn diese Regelungen entfallen, da muss ich dennoch für alle aufkommen. .