Vielen Dank @Einer für deine Bemühung, das war sehr interessant zu lesen! Ich wusste gar nicht, dass man in dem Land von Datenschutz auf sowas (die Fälle von völlig unverwandten und unbekannten Menschen) zugreifen könnte, auch wenn anonymisiert.
Einer schrieb am 14.10.2024 um 15:50:31: Ich habe ein Fax geschickt
Ganz unverwandt mit dem Thema, wie schickst du am einfachsten ein Fax? In meinem Heimatland sind Faxgeräte wohl seit den 1990er nicht mehr in Gebrauch und das Internet sagt, dass es dafür Apps gibt, was für mich dubios klingt...
Zwei Bemerkungen bzgl. des Beschlusses :
1.
Ebenso wird die Überlastung der Behörde durch eine vorübergehende Antragsflut, beispielsweise in Folge einer Gesetzesänderung, als zureichender Grund anerkannt.Die Klage beruht auf dem Untätigkeitszeitraum zwischen 16.08.2023 (oder eher 16.11.2023) und 01.07.2024. Wenn man davon ausgeht, dass die bundesweit größte Antragsflut erst in den Wochen und Monaten nach dem Inkrafttreten des StARModG enstanden ist, dann könnte VG Darmstadt (und auch VG Gießen, Kassel etc) in der Zukunft genau diesen Beschluss in Betracht ziehen, mit negativen Folgen für die Antragstellenden...
2.
Der Streitwert wird endgültig auf 10.000 EUR festgesetzt.Sind das denn die Kosten für das RP Gießen, und die hätte die Klägerin zahlen müssen, wenn sich das VG Gießen entschieden hätte, die gesamten Gerichtskosten der Klägerin aufzuerlegen?
Das ist deutlich über den 266 € bei dem anderen ähnlichen Beschluss, worauf @Aras früher in dem Thread hingewiesen hat! Vielleicht verwechsele ich auch zwei unterschiedliche Sachen...