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Schwiegermutter aus China nach Deutschland (Gelesen: 922 mal)
Jo Camel
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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17.05.2024 um 09:28:45
 
Hallo,
kurze Hintergrundinfos:
Ich bin seit 8 Jahren mit einer Chinesin verheiratet. Wir haben eine 3 jährige Tochter (Deutscher Pass), sie hat eine Niederlassungserlaubnis.
Da sie aber noch Eigentum in CN hat, möchte/kann sie keine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Nun gibt es seit langem die Überlegung ihr Mutter zu uns zu holen. Haus und Geld ist genug vorhanden (Stichwort Krankenversicherung, usw)
Nun gibt es ja in dieser Konstellation keine Möglichkeit, außer den 90 Tagen 2 x im Jahr (Sie hat ein 4 jahres Multi Visum bekommen).

Wie sähe die Sache denn aus, wenn meine Frau ihr Eigentum verkauft und die deutsche Staatsangehörigkeit annähme? Gäbe es dann die Möglichkeit unter Familiennachzug?
Bin gespannt auf Eure Infos!
LG JoC
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 17.05.2024 um 10:31:41
 
Nein, auch dann gibt es keine Möglichkeit.

Die einzige (vorgesehene) Möglichkeit ist, dass die Mutter einen eigenen Grund für ein Visum hat – Bundesfreiwilligendienst oder ein Arbeitsplatz.

Einige versuchen, eine künstliche Möglichkeit zu schaffen, indem sie aus Deutschland wegziehen und als Freizügigkeitsberechtigte in einem anderen EU-Land leben, arbeiten, zur Schule gehen. Dann dürfen die Verwandten nachkommen, denen in den letzten Jahren regelmäßig (und nachweisbar) Unterhalt gewährt wurde. Das ist aber ein Mehr-Jahres-Projekt.
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Jo Camel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 17.05.2024 um 11:19:45
 
Wohl etwas mehr als ein Mehrjahresprojekt... Als Selbstständiger mit eigener Firma eher schlecht umsetzbar Zwinkernd
Gedacht habe ich mir sowas schon, dann müssen wir wohl davon absehen.
Das sie Rentnerin mit einer Sehbehinderung ist, wird vermutlich auch keinen Unterschied machen, denke ich

Danke für die schnelle Antwort.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 17.05.2024 um 11:21:00
 
Deine Frau könnte auch, schauen ob sie eines der Aufenthaltserlaubnisse beantragen kann, die in § 36 Abs. 3 AufenthG genannt werden. Also bspw. als Hochqualifizierte eine Bluecard oder als Selbstständige eine AE gem. § 21. Wäre ja dann die erstmalige Erteilung. Und dann könnte die Mutter regulär ein Visum erhalten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jo Camel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.05.2024 um 05:58:07
 
Hallo,
wie realistisch ist dieser part einzuschätzen?
"... Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist... "

Meine Frau ist Assistentin der Geschäftsleitung in unserem Mittelständischen Betrieb, kann man darauf evtl. aufbauen?
LG JoC
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deerhunter
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Antwort #5 - 21.05.2024 um 07:22:02
 
Jo Camel schrieb am 21.05.2024 um 05:58:07:
Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist... "


Hmmmm, wie passt das dazu?

Zitat:
Das sie Rentnerin mit einer Sehbehinderung ist
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Jo Camel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.05.2024 um 08:40:32
 
Ich hatte das so gelesen, dass meine Frau die Position inne haben müsse und dann ihr Mutter nachholen kann. Sorry, wenn das nicht stimmt.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 21.05.2024 um 10:54:10
 
Jo Camel schrieb am 21.05.2024 um 08:40:32:
Ich hatte das so gelesen, dass meine Frau die Position inne haben müsse und dann ihr Mutter nachholen kann. Sorry, wenn das nicht stimmt.


Nein, das gilt nicht
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #8 - 21.05.2024 um 11:02:00
 
deerhunter schrieb am 21.05.2024 um 10:54:10:
Nein, das gilt nicht


Doch, das gilt.

Zitat:
(3) Den Eltern eines Ausländers, dem am oder nach dem 1. März 2024 erstmals eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 erteilt wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden; dies gilt auch für die Eltern des Ehegatten, wenn dieser sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält. Die Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 kann nur erteilt werden, wenn die Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 erfüllt ist.


Als Assistentin der Geschäftsleitung ist man aber nicht die Geschäftsleitung, also kein leitender Angestellter oder Führungskraft.
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Jo Camel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.05.2024 um 11:32:16
 
Hallo,
da es meine Firma ist, kann man da was dran drehen.
Danke.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #10 - 21.05.2024 um 11:36:52
 
Wenn du ihr die Geschäftsführung überträgst z.B.

Aber selbst dann müsste man beachten, dass § 36 Abs. 3 eine Ermessensentscheidung der Behörde ist. Es ergibt sich also kein Anspruch.
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Jo Camel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.05.2024 um 12:54:38
 
Hallo,
alles klar, das ist soweit bekannt.

Schönen Tag noch!
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