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Haben Abschiebungen aus anderen eu Ländern eine Auswirkung in Deutschland? (Gelesen: 1.924 mal)
Themen Beschreibung: Antragsteller war unsicher bei ausfüllen des Formulars
smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haben Abschiebungen aus anderen eu Ländern eine Auswirkung in Deutschland?
15.05.2024 um 20:24:32
 
Hallo, ich habe vor Kurzem von einem wichtigen Fall erfahren. Eine Person muss einen Aufenthaltstitel beantragen und im Formular steht die Frage: "Sind Sie jemals aus einem Schengen-Raum ausgewiesen oder abgeschoben worden?" Die Person hat "Nein" angekreuzt, da sie sich nicht mehr erinnern kann. Als Kind hat die Person mit etwa 7 Jahren in einem anderen Schengen-Raum gelebt und einen Asylantrag gestellt natürlich die Eltern, kann sich jedoch nicht erinnern, ob die Familie freiwillig gegangen ist oder abgeschoben wurde. Die Person hat den Aufenthaltstitel erhalten, aber die Akte war wegen eines Wohnsitzwechsels noch nicht da. Kann dies Probleme bei zukünftigen Anträgen auf Aufenthaltstitel verursachen?

Oder ist diese Frage irrelevant, da dies in Deutschland nicht kontrolliert werden kann? Es ist 13 Jahre her.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2024 um 21:00:35
 
Meine Meinung hierzu:

Es ist absolut irrelevant, weil ausländerrechtliche Handlungen, sogar Fehlhandlungen eines Siebenjährigen diesem nicht vorgeworfen werden können.

Ebensowenig wie einem Baby.

Um keine Missverständnisse zu erzeugen:
Mir ist keine Vorschrift hierzu bekannt, die vielleicht sogar eine Altersgrenze festsetzen würde.

Ich orientiered mich hierbei an allgemeiner Lebenserfahrung wie auch solchen Dingen wie dem Alter für Geschäftsfähigkeit / Strafmündigkeit.
Bei einem z.B. Elfjährigen würde ich mich grundsätzlich ähnlich, aber deutlich weniger klar positionieren.

Ich habe diese Position auch schon in einem konkreten Fall vertreten, als eine ABH den Antrag eines 22jährigen auf ein nationales Visum zum Masterstudium ablehnen wollte, weil er in einem ähnlichen Alter (ich glaube 8 Jahre) mit seinen Eltern aus Deutschland ausgewiesen worden war und wahrheitswidrig im Antrag ebendiese Frage mit "Nein" beantwortet hatte.

Wahrheitswidrig, aber wider besseres Wissen?
Und davon unabhängig: Waren das damals seine Entscheidungen oder die seiner Eltern?
Die ABH stimmte damals umgehend zu.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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smol
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i4a rocks!


Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
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Antwort #2 - 15.05.2024 um 21:49:16
 
Petersburger schrieb am 15.05.2024 um 21:00:35:
Meine Meinung hierzu:

Es ist absolut irrelevant, weil ausländerrechtliche Handlungen, sogar Fehlhandlungen eines Siebenjährigen diesem nicht vorgeworfen werden können.

Ebensowenig wie einem Baby.

Um keine Missverständnisse zu erzeugen:
Mir ist keine Vorschrift hierzu bekannt, die vielleicht sogar eine Altersgrenze festsetzen würde.

Ich orientiered mich hierbei an allgemeiner Lebenserfahrung wie auch solchen Dingen wie dem Alter für Geschäftsfähigkeit / Strafmündigkeit.
Bei einem z.B. Elfjährigen würde ich mich grundsätzlich ähnlich, aber deutlich weniger klar positionieren.

Ich habe diese Position auch schon in einem konkreten Fall vertreten, als eine ABH den Antrag eines 22jährigen auf ein nationales Visum zum Masterstudium ablehnen wollte, weil er in einem ähnlichen Alter (ich glaube 8 Jahre) mit seinen Eltern aus Deutschland ausgewiesen worden war und wahrheitswidrig im Antrag ebendiese Frage mit "Nein" beantwortet hatte.

Wahrheitswidrig, aber wider besseres Wissen?
Und davon unabhängig: Waren das damals seine Entscheidungen oder die seiner Eltern?
Die ABH stimmte damals umgehend zu.


danke dir für deine Antwort das sehe ich ebenso die Person hat nun aber dadurch sehr viel stress leider.. was ich auch verstehen kann wurde es den schaden wenn er im nächsten aufenthalstitel bsp ja ankreuzt oder wurde das bei der Abh dann ehr fragen auflösen..
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.05.2024 um 22:06:50
 
smol schrieb am 15.05.2024 um 21:49:16:
wurde es den schaden wenn er im nächsten aufenthalstitel bsp ja ankreuzt oder wurde das bei der Abh dann ehr fragen auflösen..

Ehm, naja, wenn der Antragsteller gleich selber zugibt dass er bereits mal abgeschoben wurde dürfte es ein Haufen Nachfragen und Ermittlungen nach sich ziehen. Und je nachdem was dann dabei rauskommt (ja, er wurde abgeschoben und es besteht noch eine Einreisesperre oder nein, da war nie was) dürften die Behörden ggf. "not amused" sein wegen falscher Angaben völlig unnütz gearbeitet zu haben.
Er soll seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen. Was er nicht weiß kann er nicht angeben.   
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.05.2024 um 22:33:27
 
Er sollte erstmal eine SIS-Abfrage beim BKA machen.


https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/Auskunftsertei...

Und vielleicht auch eine AZR Abfrage beim BVA

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/auskunft...

Dann weiß er besser Bescheid was man über ihn tatsächlich gespeichert hat. Und dann kann er darüber nachdenken was er als nächstes macht
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haben Abschiebungen aus anderen eu Ländern eine Auswirkung in Deutschland?
Antwort #5 - 15.05.2024 um 22:54:04
 
Aras schrieb am 15.05.2024 um 22:33:27:
Er sollte erstmal eine SIS-Abfrage beim BKA machen.


https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/Auskunftsertei...

Und vielleicht auch eine AZR Abfrage beim BVA

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/auskunft...

Dann weiß er besser Bescheid was man über ihn tatsächlich gespeichert hat. Und dann kann er darüber nachdenken was er als nächstes macht


Hallo danke dir er hat die Ausländerbehörde nach eiinblick der Akte gefragt reicht das aus?
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 15.05.2024 um 22:59:27
 
Hallo,

es ist 13 Jahre her.
Er war zum Zeitpunkt der Ausreise 7 Jahre alt und damit nicht eigenständig gespeichertes Anhängsel seiner Eltern.
Es war in einem anderen Schengen-Staat.

Ich bezweifle, dass er Bestand in irgendeiner polizeilichen oder ausländerrechtlichen Datenbank haben wird oder diese Daten sogar in deutschen Beständen gespeichert sein könnten. Gleichwohl kann die Datenauskunft Sinn machen, wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte.

Zudem weiß er nicht einmal sicher, dass er zusammen mit seinen Eltern ausgewiesen oder abgeschoben worden ist. Die freiwillige Ausreise ist schließlich auch ebenso denkbar.
Wozu sollte man in diesem Fall ohne jede Notwendigkeit oder verbindliche Verpflichtung schlafende Hunde wecken?

Ich würde weiterhin auf die betreffende Frage das "Nein" ankreuzen und die Angelegenheit abhaken.

Gruß
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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