Meine Meinung hierzu:
Es ist absolut irrelevant, weil ausländerrechtliche Handlungen, sogar Fehlhandlungen eines Siebenjährigen diesem nicht vorgeworfen werden können.
Ebensowenig wie einem Baby.
Um keine Missverständnisse zu erzeugen:
Mir ist keine Vorschrift hierzu bekannt, die vielleicht sogar eine Altersgrenze festsetzen würde.
Ich orientiered mich hierbei an allgemeiner Lebenserfahrung wie auch solchen Dingen wie dem Alter für Geschäftsfähigkeit / Strafmündigkeit.
Bei einem z.B. Elfjährigen würde ich mich grundsätzlich ähnlich, aber deutlich weniger klar positionieren.
Ich habe diese Position auch schon in einem konkreten Fall vertreten, als eine
ABH den Antrag eines 22jährigen auf ein nationales Visum zum Masterstudium ablehnen wollte, weil er in einem ähnlichen Alter (ich glaube 8 Jahre) mit seinen Eltern aus Deutschland ausgewiesen worden war und wahrheitswidrig im Antrag ebendiese Frage mit "Nein" beantwortet hatte.
Wahrheitswidrig, aber wider besseres Wissen?
Und davon unabhängig: Waren das damals seine Entscheidungen oder die seiner Eltern?
Die
ABH stimmte damals umgehend zu.