Puncherfaust schrieb am 14.05.2024 um 15:22:12:Zu einem reinen Inlandsaufenthalt sagt das PassG nichts, sehr wohl aber das PAuswG. Auch hier regelt § 1 Abs. 1 verkürzt gesagt, dass man als Deutscher verpflichtet ist einen gültigen Ausweis mit sich führen
nein, es wird nirgends gefordert, im Inland immer einen Ausweis mitzuführen.
Das ist das ewige Misverständniss, die "Passpflicht" fordert, einen Ausweis zu besitzen, aber nicht, ihn immer mitzuführen (Im Inland!). Das wäre realitätsfern.
Zu der Frage des
TS:
soweit ich weiss, gilt in allen Ländern und überall:
Hat man mehr als eine Staatsangehörigkeit (und daher mehrerer Pässse): Im Land, dessen Staatsangehlörigkeit man hat, wird nur diese eine Staatsangehörigkeit anerkannt und nur mit dieser darf man sich ausweisen.
Besipiel:
hat eine Person die Staatsagenhörigkeiten A und B, dann wird sie im Land A auch als Staatsangehöriger des Staates A behandelt (und im Land B nur als Staatsangehöriger des Staates B).
Im Land C kann man sich dann als A-ler oder B-ler ausgeben.
In Deutschland ist ein deutscher Staatsangehöriger immer Deutscher und nicht z.B. Türke (auch wenn er die türkische Staatsangehörigkeit besitzt)
Das führt dann auch in meinen Augen zu den Missverständnissen bei Aussagen wie: Land X erlaubt keine andere Staatsangehörigkeit, daher erlaubt sie die Annahme einer andere Staatsangehörgkeit nicht.
Blödsinn, Land X hat keine Entscheidungsbefugniss, ob und wem Land Y dessen Staatsangehörigkeit Y verleiht (ob ggf. dann der Verlust der Staatsangehörigkeit X folgt, ist eine andere Geschichte, das ist möglich, den hier entscheidet Land X über die Staatsangehörigkeit X).
Puncherfaust schrieb am 14.05.2024 um 15:22:12:Kurzgesagt: Benutz den deutschen Pass.
In Deutschland: ja