Yannic schrieb am 14.05.2024 um 06:36:18:Anders sieht es bei § 16a aus. Da hat man Anspruch. Ja da geht es um den Elternteil, aber wenn es den nicht gibt oder im Ausland ist und nicht unterstützt.
Wie begründest Du diesen Anspruch aufgrund des Gesetzestextes?
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 1 Anspruchsberechtigte
Zitat:(2) Kindergeld für sich selbst erhält, wer
1. in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2. Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
Dein "oder im Ausland ist ..." ist für mich absolut unbegründet.
Säße ich in einer Familienkasse, würde ich meine Arbeitszeit sicher nicht an akademische Diskussionen verschwenden.
Stelle Deinen Antrag, erhalte die Ablehnung und überlege dann, ob Du klagen willst. Auf eigene Kosten, denn
PKH wird Dir wohl niemand gewähren.