Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum Familienzusammenführung übersetzte Geburtsurkunde (Gelesen: 485 mal)
Doba
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum Familienzusammenführung übersetzte Geburtsurkunde
03.05.2024 um 14:35:43
 
Guten Tag liebes Forum,

Folgender Sachverhalt meine Frau ist Peruanerin und hat eine Tochter ebenfalls Peruanerin. Ich habe mir auch bereits einen Anwalt genommen für jegliche Hilfe. Ich hab geheiratet in Dänemark und habe bereits ein Visum zur Familienzusammenführung für meine Frau und Stieftochter erhalten. Diese sind nun eingereist am 02.05.2024 und am 03.5.2024 also heute hab ich den Wohnsitz angemeldet. Jetzt Schwafelte die Frau beim Wohnsitz anmelden etwas von übersetzter Geburtsurkunde des Kindes. Ich sagte ihr sie sind mit dem Visum zur Familienzusammenführung eingereist und das ging dann auch so durch. Sprich Wohnsitz ist angemeldet und der nächste Schritt wäre jetzt eine Beantragung des Aufenthaltstitels für beide. Allerdings müsst ihr verstehen ich hab die letzten 2 Jahre so viel durchgemacht das sie endlich kommen können und hab jetzt Angst das noch irgendwas schief gehen kann weil eventuell eine Geburtsurkunde nicht übersetzt ist oder vielleicht muss diese sogar Apostilliert sein ? Ist das möglich das noch was schief geht bei der aktuellen Datenlage? Mein Anwalt antwortet leider nicht aktuell und ich bekomme schnell Kopfschmerzen von solchen Gedanken.

Vielen Dank für eure Hilfe liebes Forum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.262

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Familienzusammenführung übersetzte Geburtsurkunde
Antwort #1 - 03.05.2024 um 16:53:59
 
Normal muss die GU übersetzt sein...das würde ich einfach machen! Kostet vielleicht 100 € bei einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.434

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Familienzusammenführung übersetzte Geburtsurkunde
Antwort #2 - 03.05.2024 um 16:56:25
 
Was die Behörde will, weißt Du erst, wenn die schriftliche Anforderung kommt. Wenn irgend jemand irgendwas sagt, oder gar "schwafelt", hat das ja keine Bedeutung.

Wenn der Wohnsitz angemeldet ist, muss die Frau jetzt den Aufenthaltstitel für sich und ihre Tochter beantragen.

Falls irgendwann schriftlich die Übersetzung der Geburtsurkunde angefordert wird und eine Rechtsgrundlage dafür genannt wird, findest Du hier eine Übersetzerin:
www.gerichts-uebersetzer.de
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.799

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Familienzusammenführung übersetzte Geburtsurkunde
Antwort #3 - 04.05.2024 um 12:32:38
 
Doba schrieb am 03.05.2024 um 14:35:43:
Ist das möglich das noch was schief geht bei der aktuellen Datenlage?


Hallo,

da geht nichts mehr schief, was die Erteilung der AE für Frau und Stieftochter angeht.
Das wird zur Zeit vielleicht nicht schnell gehen, aber es wird keine Probleme mehr geben, da ja die ABH der Visumerteilung (und damit praktisch im Vorgriff der Erteilung der AE) für Frau und Stiefkind zugestimmt hat.

Einfach die jeweilige AE jetzt beantragen und erhalten.

Gruß

PS: Mein Stiefsohn musste für keinen aufenthalts- oder sonstigen rechtlichen Bereich seine Geburtsurkunde übersetzen lassen. Also einfach erst einmal abwarten, ob das überhaupt von irgendeiner Behörde mal ernsthaft gefordert werden sollte.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema