Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 19:11:26:Kannst du das genauer erklären? Wieso muss mein Mann 3+ Monate warten, bis er mir nach Österreich folgen kann? Ich kann mich ja direkt nach Einreise in Österreich registrieren, da ich ja vorhabe dort länger als 3 Monate zu bleiben.
Das hab ich doch garnicht geschrieben. Ich hab geschrieben: Ihr müsst gemeinsam 3+ Monate zusammen in Österreich gelebt haben.
Das bedeutet, dass du nicht 3 Monate dort leben sollst und dann kommt dein Ehegatte für einen Tag und dann zieht ihr nach Deutschland. In dem Fall hätte dein Ehegatte ja garnicht die Unionsfreizügigkeit
nachhaltigausgeübt.
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 19:11:26:Was ist gemeint mit "Vertrauen auf Aufenthaltsrecht"?
Die Mitnahme des Freizügigkeitsrechts ist ein "Vertrauenstatbestand".
Beispiel:
Stell dir vor du bewirbst dich für ein Studium und reichst dafür dein Abitur mit ner 4,0 ein. Eigentlich hättest du nicht einschreiben können, weil für das Fach dass du studieren willst, der lokale NC nur bis 1,3 zugelassen hätte. Aber trotzdem kriegst du einen Zulassungsbescheid, weil ein Sachbearbeiter statt ner 4,0 eine 1,0 gelesen hat. Du schreibst dich regulär ein und "vertraust" darauf, dass alles richtig abgelaufen ist. Nun studierst du erfolgreich und nach 2-3 Semestern merkt die Univerwaltung, dass der Sachbearbeiter weitsichtig ist und regelmäßig Fehler den gleichen Fehler gemacht hat. Die sehen dass du nur eine 4,0 hast, aber die werden dich nicht mehr deswegen exmatrikulieren, weil du durftest auf die Bestandskraft der Einschreibung vertrauen. Aber das arme Schwein, dass mit einem 4,0 Abitur zwar einen Zulassungsbescheid bekommen hat und sich noch nicht eingeschrieben hat, dem kann die Uni wegen rechtswidriger Erteilung des Zulassungsbescheids ggf. die Einschreibung verweigern. Weil der weiß ja dass er noch nicht eingeschrieben ist, und erst mit Einschreibung wäre er Student.
Ist natürlich grob vereinfacht und soll dir nur eine Idee geben. Vielleicht ist auch insgesamt ein blödes Beispiel und garnicht in der Realität so. Es soll aber verdeutlichen was Vertrauen hier bedeuten soll. Genauso gut könntest du hier einen erteilten Führerschein mit irgendeinem Fehler während der Erteilung als Beispiel heranziehen.
Zurück zur Unionsfreizügigkeit:
Wenn ihr gemeinsam 3+ Monate im Ausland gelebt habt, DANN kann dein Ehegatte auf die erworbene Unionsfreizügigkeit vertrauen. Davor ist er nicht mehr als nur ein Tourist/Besucher. Er würde ja sogar mit nem Schengenvisum einreisen...
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 19:13:28:Ich hätte eher die österreichischen im Blick, weil sie dann prüfen, ob ich tatsächlich dort lebe (habe da im Internet schon gelesen, dass sie das viel und gerne prüfen).
Kann sein. Die Ösis sind da speziell.
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 19:11:26:Aber dann bei der ersten legalen Gelegenheit wieder abzuhauen, um die Kosten für eine zweite Wohnung zu sparen.
Hol dir doch nen günstiges Miniappartment.
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 18:55:18:Was soll die Abmeldung überhaupt bringen? Wenn ich dann den Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland und in meine Münchner Wohnung verlagere muss ich mich ja wieder anmelden. Und welche Wohnungsgeberbestätigung soll ich dann zeigen? Die vom ersten Einzug?
Im Grunde musst du nachweisen, dass du nicht nur eine Wohnung in Österreich gemietet hast und weiterhin deinen Hauptwohnsitz Deutschland gehabt hast.