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Bescheinigung Standesamt zur Vorlage bei der Botschaft (Gelesen: 3.367 mal)
Florian86
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29.04.2024 um 14:51:00
 
Moin zusammen,
ich verfolge schon länger die Beiträge im Forum und die haben mir bislang sehr geholfen. Nun komme ich allerdings nicht weiter und würde euch gern um Rat bitten. Meine belarussische Verlobte und ich haben soweit alle Formalitäten geregelt, sprich Befreiung beim OLG usw, jetzt hat das Standesamt mir ein Schreiben aufgesetzt, worin auch Eheschließungstermin bestätigt wird. Heute war meine Verlobte zwecks Antragsstellung bei der Botschaft in Minsk, diese haben allerdings bemängelt, dass das Schreiben des Standesamtes nicht ausreichend sei bzw dass die das so nicht annehmen können. Ich bin wirklich ratlos, die Standesbeamtin ist gerade krank und ich weiß nicht, was die genau benötigen. Sie sagten nur was von in tabellarischer Form. Gibt es da irgendein Vordruck etc? Ich bin mir fast sicher, dass unsere Standesbeamtin dies auch nicht weiß. Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Die Botschaft antwortet auch nicht. Danke
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Antwort #1 - 29.04.2024 um 15:33:46
 
"Normalerweise" gibt es ein Formularblatt mit dem Titel: "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG".

Wäre merkwürdig, wenn die Standesbeamtin nicht wüsste.

In der PStV sehe ich beim groben überfliegen kein vorgeschriebenes Formblatt für die Bescheinigung gem § 13 Abs. 3 PStG.

Das Ding ist, dass viele (alle?) Standesämter für die Verwaltungsaufgaben die AutiSta Software vom Verlag für Standesamtswesen verwenden. Das bietet soweit ich weiß ein Formularblatt, das in dem gleichen Stil wie die die vorgegebenen amtlichen Nachweise des PStV gestaltet ist. Das ist wahrscheinlich was die Konsularmitbarbeiterin mit "tabellarischer Form" meint.

Es kann jetzt aber sein, dass das Standesamt von deiner Kommune nicht AutiSta verwendet sondern eine andere Software. Und darum kann das Standesamt nicht die gewünschte "tabellarische Form" erzeugen?!

Nachvollziehbar ist es schon, dass die in der Botschaft sich wundern, weil wenn du jeden Tag das gleiche siehst und am einmal was anderes, dann vermutest du ja auch, dass der eine Ausreißer der Fehler sein könnte.

Jetzt wäre es natürlich interessant zu wissen ob die Bescheinigung alles enthielt wie es § 13 Abs. 4 PStG voraussetzt. Also insbesondere ob da nen Stempel vom Standesamt drauf ist und die Sachbearbeiterin unterschrieben hat.

Vielleicht kannst du es anonymisiert hier reinstellen?
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Antwort #2 - 29.04.2024 um 15:56:03
 
Ich schreibe den Text mal hier hin:
Oben links stehen unsere vollständigen Namen
Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
die von Ihnen beantragende Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Schreiben vom 8.4.2024 unter der Auflage erteilt, dass Frau xxx nach der Einreise in Bundesrepublik Deutschland dem Standesamt vor der Trauung den Reisepass (bei visapflichter Einreise mit gültigem nationalen Visum)im Original vorlegt. Vor der Eheschließung bedarf es außerdem noch der Abnahme einer eidesstaatlichen Versicherung von Frau xxx zum eigenen Familienstand und zu den Angaben in der Anmeldung der Eheschließung. Diese eidesstaatliche Versicherung kann Frau xxx vor der Eheschließung direkt bei mir abgeben. Unter dem Vorbehalt, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, bestätige ich Ihnen den für Ihre Eheschließung am 27.9. im Standesamt

Darunter noch ihr Name plus Unterschrift. Ich hätte auch gedacht, dass das so ausreicht, was fehlt denn konkret?

Danke
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Antwort #3 - 29.04.2024 um 16:20:02
 
Könnte man als Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG auslegen.

Ich hab jetzt im Internet die Bescheinigung gefunden die die Botschaft will.

Ich würde an deiner Stelle zum Standesamt gehen und wenn die Standesbeamtin krank ist, dann eben zum Teamleiter oder Amtsleiter und sagen, dass die bitte die Bescheinigung wie hier im Anhang erteilen, oder ein Schreiben, dass sagt, dass das bereits erteilte Schreiben von der Standesbeamtin die Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG ist und man sich bei Rückfragen an das Standesamt wenden solle.
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Antwort #4 - 29.04.2024 um 16:28:03
 
Danke dir. Nun hat die Botschaft auch noch geantwortet:
"es wird eine Bestätigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. §13 Abs. 4 PStG benötigt. Es ist in Tabellenform und gibt Auskunft über die Daten der Verlobte, Datum der Eheschließung, Ablaufdatum der Anmeldung etc.

Das Standesamt weiß sicher, um welches Dokument es sich handelt."

Passt das mit deinem Anhang überein? Die Standesbeamtin ist noch relativ jung und hat wahrscheinlich nicht viel Erfahrung, aber du sagst, dass in dem Schreiben alle relevanten Informationen drin stehen? Nichtsdestotrotz muss ich ihr wieder über den langen Postweg die Sachen zuschicken und einen neuen Termin machen, es ist ein Kampf...
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Antwort #5 - 29.04.2024 um 16:48:53
 
Das was ich in den Anhang getan habe, ist das was die Botschaft erwartet.

Wurde der Antrag garnicht angenommen und nicht die Möglichkeit eingeräumt die Urkunde nachzureichen?

Wenn das Standesamt sagt, dass es diese Bescheinigung garnicht in der Form ausstellt, weil die garnicht AutiSta verwenden, dann läge der Fehler bei der Botschaft...
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Antwort #6 - 29.04.2024 um 16:54:15
 
nein, die haben sie quasi wieder nach Hause geschickt und gesagt, sie muss einen neuen Termin machen. Auch haben die gesagt, dass der Termin für die Eheschließung erst Ende September ist, und dass sie eigentlich nur Wochen vor dem Termin in Deutschland einreisen darf, was sich mir nicht erschließt, denn das Visum hat 3 Monate Gültigkeit. Zudem kann man den Termin auch noch ändern, habe ich heute auch auf den 2.August

habe grad auch noch mit der anderen Standesbeamtin telefoniert, sie benutzen die besagte Software, aber dieses Formblatt kennt sie nicht
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« Zuletzt geändert: 29.04.2024 um 17:04:32 von Florian86 »  
 
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Antwort #7 - 29.04.2024 um 17:41:21
 
Was wünschst du dir denn?

Betrachten wir den Fall mal gaaaaanz kritisch:
Deine Verlobte wurde nach Hause geschickt haben ohne den Antrag anzunehmen, was schon an sich betrachtet inakzeptabel und ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist. Das Problem haben wir aber regelmäßig mit deutschen Auslandsvertretungen. Dagegen anzugehen ist praktisch aussichtslos.

Der Antrag wurde aber wegen dem "fehlenden" Schreiben nicht angenommen. Es gibt aber kein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt, das für die Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG vorgesehen ist. Sondern es gibt ein Formblatt, das von einem privatrechtlich(!) organisierten Verlag sich als quasi Standard herauskristalisiert hat. Die Botschaft kann also garnicht auf die "falsche" Form berufen und die andere Urkunde, die wahrscheinlich den Anforderungen enspricht, darum ablehnen.

Aber im Grunde interessiert dich doch bloß eines: Dass deine Verlobte zeitnah einen Termin für die Eheschließung bekommt damit der ganze Verwaltungskram zu Ende ist.

Hätte die Standesbeamtin die Bescheinigung auf dem Formblatt gegeben, dann wäre jetzt Friede Freude Eierkuchen.

Aber was wenn dein Standesamt nicht AutiSta verwendet und darum garnicht die Bescheinigung in der geforderten Form erteilen kann?

Kriegst du schnell Termine bei der Botschaft? Oder sind die überrannt?

Schlussendlich wird es darauf ankommen. Kriegt sie einen Termin kurzfristig, dann verbuchst du wohl als Anekdote für deine Kinder und Enkelkinder.
Kriegt sie keinen Termin kurzfristig und das Standesamt gibt keine Bescheinigung mit dem Formblatt, dann würde ich das der Botschaft entgegenhalten und einen kurzfristigen Termin verlangen, weil die Annahmverweigerung ja "nicht in Ordnung" weil der Antrag ja doch komplett war.

Aber schau mal was passiert...
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Antwort #8 - 29.04.2024 um 17:56:36
 
Aras hat ja das richtige Formular eingestellt.
Unten rechts steht auch die Formularnummer 11/121. Danach soll einfach in der Software suchen.

War bei mir auch so. Der Standesbeamte hat mir ein anderes Formular gegeben, habe ihm dann die Webseite der Botschaft in Manila gezeigt dort steht explizit Form 11/121 auf der Webseite.

Dann haben wir zusammen in der Software geschaut und es auch gefunden. Ich würde dem Standesamt einfach die Mail der Botschaft schicken mit dem Hinweis auf 11/121.

Wenn das Standesamt dann wirklich zurückschreiben sollte sie kennen das Formular nicht dann diese Mail wieder der Botschaft schicken Zwinkernd.
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Antwort #9 - 29.04.2024 um 18:54:27
 
"Aber im Grunde interessiert dich doch bloß eines: Dass deine Verlobte zeitnah einen Termin für die Eheschließung bekommt damit der ganze Verwaltungskram zu Ende ist. " --> damit triffst du den Nagel auf dem Kopf. Ich habe den Termin soweit nach hinten gesetzt, weil ich auch nicht weiß wie schnell das alles geht, die schreiben was von 10-12 Wochen, war auch schon mit der Ausländerbehörde in Kontakt, die haben jetzt meine Gehaltsnachweise, komischerweise diesselben Formulare wie für Schengenvisum ausgefüllt, naja, habe deutlich gesagt, dass es um ein nationales Visum geht. Einen Termin für nationales Visum bekommt man eigentlich recht schnell, 2-3 Wochen, und Postweg dauert mindestens auch 1 1/2 Wochen. Es ärgert mich einfach, dass das nicht explizit gesagt wird und meine Verlobte insgesamt 8 Stunden fahren musste um den Termin wahrzunehmen. Danke euch für den Tip, werde es morgen direkt mal abklären, wenn die es tatsächlich nicht haben, werde ich das der Botschaft mitteilen.
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Antwort #10 - 30.04.2024 um 17:59:24
 
Das Standesamt hat das nötige Formular bereitgestellt und direkt per Mail zur Botschaft geschickt (nach Rücksprache mit diesen haben die das so akzeptiert). Ich hätte da noch eine Frage zu: bei dem Gültigskeitsdatum der Anmeldung hat sie den 12.9. angegeben, am 12.3. hatte ich beim Standesamt den Antrag auf Beifreiung beim OLG gestellt, am 8.4. wurde dies bestätigt. Sollte nicht der 8.10. als Gültigkeitsdatum genommen werden oder liege ich da falsch?
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Antwort #11 - 30.04.2024 um 20:23:59
 
Es ist interessant, dass das Standesamt sich die Mühe gemacht hat sich mit der Botschaft in Kontakt zu setzen.
Kannst du das bitte etwas vertiefen?
Lebst du in einem kleinen Landkreis? Du sagtest, die Sachbearbeiterin sei krank, hat das der Teamleiter/Amtsleiter veranlasst?

Florian86 schrieb am 30.04.2024 um 17:59:24:
Ich hätte da noch eine Frage zu: bei dem Gültigskeitsdatum der Anmeldung hat sie den 12.9. angegeben, am 12.3. hatte ich beim Standesamt den Antrag auf Beifreiung beim OLG gestellt, am 8.4. wurde dies bestätigt. Sollte nicht der 8.10. als Gültigkeitsdatum genommen werden oder liege ich da falsch?


Das steht soweit ich weiß ausdrücklich auf dem Beifreiungsbescheid vom OLG drauf. Normalerweise sind es 6 Monate ab Erteilung. Aber ihr wollt doch sowieso zum 2. August heiraten? Ist es kriegsentscheidend oder nur für dein eigenes Verständnis?

Wie geht es weiter? Hat die Botschaft noch ggf. was gesagt bezüglich dem Termin?
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Antwort #12 - 01.05.2024 um 10:36:05
 
Also der Landkreis ist relativ groß, die Stadt in der ich lebe klein, hier gibt es 2 Standesbeamte, Amtsleiter etc ist mir gar nicht bekannt, meine eigentliche Standesbeamtin ist nach wie vor krank, die Kollegin hat sie angerufen und sich über meinen "Fall" erkundigt, ich habe direkt mit ihr telefoniert und sie gebeten dass direkt an die Botschaft zu schicken und mich in Kopie zu setzen, dies wollte erst nicht so recht, aber ich konnte sie noch überzeugen:) Sie sind hier wirklich zuvorkommend, war aber auch etwas verärgert, dass die das andere schreiben nicht akzeptiert haben (sie meinte alle bisherigen anderen hätten das akzeptiert). Die Dame von der Botschaft schrieb nur, dass das Schreiben passt und meine Frau gerne einen neuen Termin buchen kann. Dieses geht per Onlinesystem und wir haben vorläufig am 22.5. einen Termin, manchmal kommen spontan welche rein, sodass man stonieren und den kurzfristigen nehmen kann, muss halt ständig schauen, direkt einen neuen Termin hat die Botschaftsdame nicht angeboten. Ja, einerseits zu meimem Verständnis, andererseits könnte es doch ein wenig Stirnrunzeln bei dir Botschaft auslösen, da wir zuvor den 27.9. angegeben haben und jetzt steht Gültigkeit bis 12.9., oder sollte das der Botschaft komplett egal sein?
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Antwort #13 - 01.05.2024 um 11:10:55
 
Du hast nicht geschrieben,dass du dir die Urkunde erteilt hast und  diese deiner Verlobten zuschicken wirst.

Ich bin vielleicht etwas übervorsichtig, würde aber genau schauen was die Botschaft gesagt oder geschrieben hat. Derzeit gibt es ggf. keine Akte zu deiner Verlobten. Also wo ist jetzt diese per E-Mail geschickte Urkunde abgelegt

Und ist es eindeutig kommuniziert?

Es ist so leicht aneinander vorbei zu reden.

Also bspw. die Botschaft schreibt: "Die Urkunde in dieser Form wird akzeptiert."

Man kann es zweierlei interpretieren:
1. Wir haben die Urkunde jetzt angenommen(=akzeptiert) und du brauchst sie nicht mehr bei der Antragstellung vorlegen.
2. Das ist die Form die wir wollen(=akzeptieren) und du musst uns diese Urkunde bei Antragstellung vorlegen.

Also ich würde da etwas genauer sein. Nicht das deine Verlobte beim nächsten Termin wieder weggeschickt wird.



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Antwort #14 - 01.05.2024 um 11:32:30
 
Ja, ich denke da auch wie du:
Sie hatten mir auf Nachfrage geschrieben, was die haben wollen. Dann habe ich nachgefragt, ob es ok ist, wenn ich es meiner Verlobten digital zukommen lasse und diese es ausdruckt, da wir eigentlich schon ein Original vorgelegt haben welches die Anforderungen an  § 13 Abs. 4 PStG erfüllt, daraufhin hat sie mir geantwortet: "das Standesamt kann uns die Bescheinigung auch gerne direkt per Mail (oder Fax) schicken." Anschließend hatte mir das Standesamt es erst per Mail geschickt, ich habe es entsprechend weitergeleitet mit der Bitte um Bestätigung, ob soweit alles in Ordnung ist, keine Antwort bekommen, danach die Standesbeamtin gebeten, es direkt an die Botschaft mit mich in Kopie zu setzen zu schicken, 15 min später schrieb man mir als Antwort auf meine Mail: "danke, das passt so. Dann kann sich Ihre Frau gerne einen neuen Termin buchen." Sollte eigentlich passen oder nicht?
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Antwort #15 - 01.05.2024 um 12:53:45
 
Es sollte auf jeden Fall passen.

Tatsächlich hätte Deine Verlobte darauf bestehen sollen, dass die Unterlagen in der vorliegenden Form angenommen werden.

Eine Antragsablehnung aufgrund "Wir wollen lieber das Formular XY" ist einfach unzulässig.

Ich weiß, dass es nicht leicht ist, so etwas in einer Visastelle durchzusetzen, aber das ist die Rechtslage.
Und nicht nur in AV muss man sein Recht nicht nur haben, sondern auch bekommen.
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Antwort #16 - 01.05.2024 um 13:24:22
 
Ja, da hast du Recht, bloß als sie sagten Termin am 27.9., dann würde sie erst sowieso Anfang August das Visum bekommen bzw eigentlich nur ein paar Wochen vor dem eigentlichen Eheschließungstermin (was sich mir immer noch nicht erschließt), war sie schon wie versteinert und als sie dann noch sagten, was das denn für ein komisches Schreiben sei, fing sie eher fast an zu weinen, sodass das Durchsetzen da keinesfalls möglich war, jetzt ist sie aber wesentlich besser vorbereitet:) Und mit dem Datum erst 27.9., jetzt 2.8. und Gültigkeit bis 12.9. seht ihr kein Problem?Oder soll ich die Standesbeamtin nochmal nerven, dass sie da den 8.10. drauf schreibt, ich meine, eigentlich kann es der Botschaft egal sein
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Antwort #17 - 01.05.2024 um 14:06:04
 
Florian86 schrieb am 01.05.2024 um 13:24:22:
was das denn für ein komisches Schreiben sei, fing sie eher fast an zu weinen, sodass das Durchsetzen da keinesfalls möglich war, jetzt ist sie aber wesentlich besser vorbereitet:


Ja, wahrscheinlich liegt das auch an einem kulturellen Unterschied. In Belarus gibt es ja starke Behördenwillkür und das strukturelle Machtgefälle zwischen Bürger und Staat ist sehr stark sodass eine junge Belarussin wahrscheinlich eher Ämtergäge meidet. Und wenn deine Verlobte bei der Antragsabgabe bei einem Amt eines fremden Staates solche Kommentare hört, dann nimmt sie das wahrscheinlich viel heftiger wahr, weil sie als Maßstab eben die belarussischen Behörden hat.

Florian86 schrieb am 01.05.2024 um 13:24:22:
Und mit dem Datum erst 27.9., jetzt 2.8. und Gültigkeit bis 12.9. seht ihr kein Problem?Oder soll ich die Standesbeamtin nochmal nerven, dass sie da den 8.10. drauf schreibt, ich meine, eigentlich kann es der Botschaft egal sein

Ich weiß nicht ob Petersburger mir zustimmen würde, aber ich denke das Botschaftspersonal wird das nicht problematisieren. Es kann ja vielfältige Gründe geben, warum das Datum geändert wurde. Eins könnte sein, dass das Standesamt einen Fehler erkannt hat und darum mit dir einen neuen Termin vereinbart hat. Offensichtlich bist du ja sogar beim Standesamt gewesen und hast das geklärt. Aber in jedem Fall ist ja der angestrebte Hochzeitstermin innerhalb der angegebenen Gültigkeit. Also da hat bestimmt das Botschaftspersonal wichtigeres zu tun, als wegen einem unproblematischen Datum mehrfach nachzuhaken.
Die wollen doch nur den Antrag vollständig und ohne offensichtliche Fehler haben und an deinen Landkreis per Konsularpost schicken.
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Antwort #18 - 01.05.2024 um 16:27:23
 
ok, danke euch! Hab jetzt sogar schon für den 14.5. einen Termin. Nichsdestotrotz habe ich die Botschaft nochmal gebeten, mir zu bestätigen, dass meine Verlobte bei Antragstellung besagtes Formular nicht mehr vorzeigen muss. Nach der Enttäuschung vom Montag ist man vielleicht auch ein bisschen zu vorsichtig, aber eine 2. Abweisung wäre eine Katastrophe. Es war schon sehr müßig für Sie überhaupt Apostille etc zu besorgen, da es seit geraumer Zeit einem einfach deutlich mehr erschwert wird.
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Antwort #19 - 01.05.2024 um 18:42:12
 
Eine solche pauschale Zusage wirst Du wohl nicht bekommen.

Was Du aber sicher organisieren kannst:
Sollte es nochmal zu einer Zurückweisung kommen, dann soll sie in der Nähe der AV bleiben und Dich anrufen. Du wendest Dich dann an den Bürgerservice der Zentrale des AA in Berlin, die sollen doch bitte mal eine gesetzeskonforme Antragsannahme sicherstellen - die Antragstellerin warte vor dem Gebäude und sei unter XYZ erreichbar ...
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Antwort #20 - 01.05.2024 um 21:15:12
 
Es klingt vielleicht defätistisch:
Ich würde wohl einfach morgen beim Standesamt die Urkunde beschaffen und es nach Belarus schicken.

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Antwort #21 - 01.05.2024 um 21:32:11
 
Wenn die Bestätigung vom Standesamt direkt verschickt wurde, hoffe ich, dass das für die Botschaft reicht.

Es wäre was anderes, wenn Florian sie scannt oder kopiert und schickt, dann fordern sie eher das Orginal zum Visumantrag. Aber letzlich kann die Botschaft auch einen Vermerk in die Akte legen, dass die Ausländerbehörde nochmal guckt.
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Antwort #22 - 02.05.2024 um 13:03:30
 
also die AV hat folgendes geschrieben: "es genügt, wenn sie bei Antragstellung eine Kopie mitbringt. Das Original ist nicht nötig." Das werden wir ausgedruckt mitnehmen und ich denke, dann sind wir auf der sicheren Seite. Der Postweg würde min wieder 10 Werktage in Anspruch nehmen plus Feiertag, sodass es bis 14.5. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig da ist.
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Antwort #23 - 02.05.2024 um 13:06:55
 
Ja, super Zwinkernd. Glückwunsch für den Zwischenerfolg.

Deine Verlobte sollte aber neben der Kopie der Bescheinigung auch diese E-Mail von der Botschaft ausdrucken und mitnehmen. Zwinkernd.
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Antwort #24 - 02.05.2024 um 13:30:11
 
Ah, leider kann ich meinen letzten Beitrag nicht mehr verändern. Sehe jetzt dass du selber geschrieben hast, dass sie das ausgedruckt mitnehmen wird. Sollte nicht besserwisserisch meinerseits sein, als ich es nochmal schrieb.

Also viel Erfolg Zwinkernd.

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Antwort #25 - 02.05.2024 um 14:50:46
 
Kein Problem:) Vielen Dank für eure Hilfe. Werde berichten wie es dann gelaufen ist!
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Antwort #26 - 25.05.2024 um 13:29:53
 
Hallo, danke erstmal für den poste denn ich bin sehr froh jemanden gefunden zuhaben der aktuell auch eine Beziehung bzw. Heirat mit einer Belarussin eingehen will. Darf ich fragen mit welchen Postunternehmen du deine Dokumente nach Belarus geschickt hast? Funktioniert das zur Zeit? Du schicktest mit deine Verpflichtungserklärung, Kopie deines Passes, Wohnraumbescheinigung und die Anmeldung der Heirat? Vielen Dank schon mal für deine Antwort und viel Glück für die Zukunft!!
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Antwort #27 - 28.05.2024 um 18:36:07
 
Moin,
ich habe es damals einfach mit der Post (als Einschreiben) verschickt, das hat gut funktioniert. Sie wiederrum hat es mit EMS verschickt, das hat etwas länger gedauert. VE habe ich nicht verschickt, da ich ihr es damals persönlich gegeben habe (war für ein Schengenvisum), VE war diesmal gar nicht von der Botschaft gefordert, ich hatte allerdings schon im April Kontakt zur ABH aufgenommen und denen meine Gehaltsnachweise geschickt, in der Hoffnung, dass es Verfahren beschleunigt. Ich habe die Anmeldung für die Heirat, Kopie vom Reisepass + Meldebescheinignung + Einladung geschickt.
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Antwort #28 - 30.05.2024 um 10:43:41
 
kurzes Update: ich habe per Mail die Nachricht bekommen, dass die ABH der Visumerteilung zugestimmt hat:) es ging wirklich sehr schnell, Antrag ist am 14.5. gestellt worden, ich musste weder zur Vorsprache zur ABH noch eine VE unterzeichnen (es liegt nur noch eine VE zum Schengenvisum vor, welche aber nie zum Tragen kam). Ich habe eine kurze Frage zum weiteren Vorgehen: ich habe schon den Antrag für einen Aufenthaltstitel zugeschickt bekommen und auch die Bitte, dass wir uns direkt nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt melden. Müssen die Behördengänge nicht erst nach Eheschließung (2.8.) begangen werden? Oder wie ist der Ablauf? Hätte gedacht, nach Eheschließung den Antrag für den Aufenhaltstitel stellen, sie bei der PKV anmelden (ist denk ich besser als freiwillig gesetzlich) und sie dann ummelden. Oder liege ich falsch?
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Antwort #29 - 30.05.2024 um 12:47:56
 
Im Prinzip müsstet Ihr erst heiraten und dann den Aufenthaltstitel beantragen.

Aber sie können auch den Antrag annehmen, die Heiratsurkunde zum Nachreichen vormerken.

Anmelden kann sie sich auch, ohne verheiratet zu sein.
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Antwort #30 - 30.05.2024 um 13:04:29
 
Bist du selber in der PKV oder bist du in der GKV freiwillig versichert?
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Antwort #31 - 30.05.2024 um 13:17:36
 
ok, danke, dann werden wir uns direkt da anmelden.

Ich bin selbst in der PKV, bin auch gar nicht sicher, ob ich Sie überhaupt in die freiwillige GKV bekomme, geht das überhaupt wenn ich in der PKV bin?
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Antwort #32 - 30.05.2024 um 13:32:58
 
Keine Ahnung. Wenn dann ergibt sich das irgendwo aus §§ 5, 6 und 9 SGB V und dem VVG.

Wärst du in der freiwilligen Versicherung aus § 9 SGB V, dann wäre deine Frau automatisch in der GKV familienversichert. Etwaige Kinder auch.  Dann würdest du wohl den Maximalsatz für die GKV zahlen (derzeit ca. 800 €) und alle wären versichert.

Ich weiß ja nicht warum du in der PKV bist. Ob du Beamter oder Selbstständiger bist oder sonst ein Grund.

Wahrscheinlich ist mittel- und langfristig ein Wechsel in die GKV günstiger. Aber ob das in deinem Fall günstiger ist, weiß ich nicht.

Vielleicht solltest du dich darüber professionell beraten lassen, bevor du auch deine Verlobte in die PKV bringst und alles zementierst.

Außer du bist von der PKV überzeugt, dann will ich nichts geschrieben haben Zwinkernd.

Hast du einen Betrieb, könntest du deine Frau bei dir über der Minijob Grenze beschäftigen und dann wäre sie direkt in der GKV. Also ich denke schon dass die freiwillige Versicherung geht, sofern sie noch nie privat Krankenvollversichert war.
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Antwort #33 - 30.05.2024 um 13:46:10
 
ich bin Angesteller und seit 2017 in der PKV (damalige Partnerin war Beamtin, sodass es damals Sinn gemacht hat). Bislang bin ich aber gut zufrieden und die Beitragssteigerungen halten sich in Grenzen und zahle schon relativ hohe Preise um es eventuell später abzufangen:) Meiner Meinung bleibt mir doch gar nichts anderes übrig, sie erstmal in die PKV zu bringen, sollte sie dann später über Minijob-Grenze verdienen, geht sie automatisch über in die GKV, oder irre ich mich?
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Antwort #34 - 30.05.2024 um 13:59:28
 
Das weiß ich nicht. Ich bin und war immer in der GKV.

Kannst ja im http://forum-krankenversicherung.de/ oder dem Parallelboard https://www.krankenkassenforum.de/ deine Fragen stellen. In beiden Foren sind die gleichen Personen vertreten, also insbesondere Czauderna und Rossi.

Also da kannst du wahrscheinlich die Antworten auf deine Fragen finden.

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Antwort #35 - 30.05.2024 um 14:09:53
 
Vielen Dank! Werde mich da mal erkundigen
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Antwort #36 - 30.05.2024 um 18:53:31
 
Vielleicht solltest du dich darüber professionell beraten lassen, bevor du auch deine Verlobte in die PKV bringst und alles zementierst.


@Florian86 : mach das bitte unbedingt. Vor allem, wenn ihr später Kinder möchtet. Und achte auf einen mit der GKV vergleichbaren Tarif. In der GKV kann man das eine oder andere mit einer Zusatzversicherung " abfangen"
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Antwort #37 - 04.06.2024 um 18:52:52
 
vorerst bleibt es bei der PKV, allerdings kann ich das so eintüdeln, dass ich nächstes Jahr in die GKV könnte, dies wird aber auch einige Monate in Anspruch nehmen. Der Sachbearbeiter hatte mir ja wie bereits oben geschrieben einen Antrag für einen Aufenthaltstitel mitgeschickt, auf Nachfrage hin, sollte ich den kurz vor Ablauf des Visums (3. September, sie konnte gestern das Visum holen:)) per Mail einreichen. Wenn zu dieser Zeit noch keine offizielle PKV-Mitgliedschaft (ich weiß es nicht wie lange die Bearbeitung dauert) vorliegt bzw nicht mit eingereicht wird, könnte man sie theoretisch wieder zurück nach Belarus schicken,da keine AE erteilt wird?
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Antwort #38 - 04.06.2024 um 19:12:16
 
Nein. Weil Lebensunterhaltsicherung nicht gefordert werden kann.
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Antwort #39 - 04.06.2024 um 19:16:28
 
also würde eine AE auch ohne vorliegen einer Krankenversicherung erteilt werden? Wieso fordert man von mir dann nochmal die Gehaltsnachweise bei dem AE-Antrag? Ich hatte gedacht, dies wird bei der Visumerlaubnis seitens der ABH alles geprüft?
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Antwort #40 - 04.06.2024 um 19:41:42
 
Richtig. Die Behörde darf es nicht fordern. Die Regelausnahme des § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG ist praktisch durch die Rechtsprechung getötet worden.

Ich hab deinen Thread http://forum-krankenversicherung.de/ gelesen und ich stimme der Aussage nicht bedingungslos zu. Sie wird ja die AE auch ohne KV bekommen. Du solltest darauf achten, dass die AE für mehr als 12 Monate erteilt wird. Und dann wäre sie gem. § 5 Abs. 11 SGB V versicherungspflichtig.
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