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Bescheinigung Standesamt zur Vorlage bei der Botschaft (Gelesen: 3.370 mal)
Aras
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Antwort #30 - 30.05.2024 um 13:04:29
 
Bist du selber in der PKV oder bist du in der GKV freiwillig versichert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Florian86
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Antwort #31 - 30.05.2024 um 13:17:36
 
ok, danke, dann werden wir uns direkt da anmelden.

Ich bin selbst in der PKV, bin auch gar nicht sicher, ob ich Sie überhaupt in die freiwillige GKV bekomme, geht das überhaupt wenn ich in der PKV bin?
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Aras
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Antwort #32 - 30.05.2024 um 13:32:58
 
Keine Ahnung. Wenn dann ergibt sich das irgendwo aus §§ 5, 6 und 9 SGB V und dem VVG.

Wärst du in der freiwilligen Versicherung aus § 9 SGB V, dann wäre deine Frau automatisch in der GKV familienversichert. Etwaige Kinder auch.  Dann würdest du wohl den Maximalsatz für die GKV zahlen (derzeit ca. 800 €) und alle wären versichert.

Ich weiß ja nicht warum du in der PKV bist. Ob du Beamter oder Selbstständiger bist oder sonst ein Grund.

Wahrscheinlich ist mittel- und langfristig ein Wechsel in die GKV günstiger. Aber ob das in deinem Fall günstiger ist, weiß ich nicht.

Vielleicht solltest du dich darüber professionell beraten lassen, bevor du auch deine Verlobte in die PKV bringst und alles zementierst.

Außer du bist von der PKV überzeugt, dann will ich nichts geschrieben haben Zwinkernd.

Hast du einen Betrieb, könntest du deine Frau bei dir über der Minijob Grenze beschäftigen und dann wäre sie direkt in der GKV. Also ich denke schon dass die freiwillige Versicherung geht, sofern sie noch nie privat Krankenvollversichert war.
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Florian86
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Antwort #33 - 30.05.2024 um 13:46:10
 
ich bin Angesteller und seit 2017 in der PKV (damalige Partnerin war Beamtin, sodass es damals Sinn gemacht hat). Bislang bin ich aber gut zufrieden und die Beitragssteigerungen halten sich in Grenzen und zahle schon relativ hohe Preise um es eventuell später abzufangen:) Meiner Meinung bleibt mir doch gar nichts anderes übrig, sie erstmal in die PKV zu bringen, sollte sie dann später über Minijob-Grenze verdienen, geht sie automatisch über in die GKV, oder irre ich mich?
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Antwort #34 - 30.05.2024 um 13:59:28
 
Das weiß ich nicht. Ich bin und war immer in der GKV.

Kannst ja im http://forum-krankenversicherung.de/ oder dem Parallelboard https://www.krankenkassenforum.de/ deine Fragen stellen. In beiden Foren sind die gleichen Personen vertreten, also insbesondere Czauderna und Rossi.

Also da kannst du wahrscheinlich die Antworten auf deine Fragen finden.

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Antwort #35 - 30.05.2024 um 14:09:53
 
Vielen Dank! Werde mich da mal erkundigen
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Antwort #36 - 30.05.2024 um 18:53:31
 
Vielleicht solltest du dich darüber professionell beraten lassen, bevor du auch deine Verlobte in die PKV bringst und alles zementierst.


@Florian86 : mach das bitte unbedingt. Vor allem, wenn ihr später Kinder möchtet. Und achte auf einen mit der GKV vergleichbaren Tarif. In der GKV kann man das eine oder andere mit einer Zusatzversicherung " abfangen"
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Florian86
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Antwort #37 - 04.06.2024 um 18:52:52
 
vorerst bleibt es bei der PKV, allerdings kann ich das so eintüdeln, dass ich nächstes Jahr in die GKV könnte, dies wird aber auch einige Monate in Anspruch nehmen. Der Sachbearbeiter hatte mir ja wie bereits oben geschrieben einen Antrag für einen Aufenthaltstitel mitgeschickt, auf Nachfrage hin, sollte ich den kurz vor Ablauf des Visums (3. September, sie konnte gestern das Visum holen:)) per Mail einreichen. Wenn zu dieser Zeit noch keine offizielle PKV-Mitgliedschaft (ich weiß es nicht wie lange die Bearbeitung dauert) vorliegt bzw nicht mit eingereicht wird, könnte man sie theoretisch wieder zurück nach Belarus schicken,da keine AE erteilt wird?
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Antwort #38 - 04.06.2024 um 19:12:16
 
Nein. Weil Lebensunterhaltsicherung nicht gefordert werden kann.
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Antwort #39 - 04.06.2024 um 19:16:28
 
also würde eine AE auch ohne vorliegen einer Krankenversicherung erteilt werden? Wieso fordert man von mir dann nochmal die Gehaltsnachweise bei dem AE-Antrag? Ich hatte gedacht, dies wird bei der Visumerlaubnis seitens der ABH alles geprüft?
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Antwort #40 - 04.06.2024 um 19:41:42
 
Richtig. Die Behörde darf es nicht fordern. Die Regelausnahme des § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG ist praktisch durch die Rechtsprechung getötet worden.

Ich hab deinen Thread http://forum-krankenversicherung.de/ gelesen und ich stimme der Aussage nicht bedingungslos zu. Sie wird ja die AE auch ohne KV bekommen. Du solltest darauf achten, dass die AE für mehr als 12 Monate erteilt wird. Und dann wäre sie gem. § 5 Abs. 11 SGB V versicherungspflichtig.
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