Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken
Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 6.117 mal)
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #75 - 15.10.2024 um 14:00:57
 
roseforest schrieb am 15.10.2024 um 13:28:15:
@carlos dann ist doch alles klar ? Genau wie ich es vermutet hatte Smiley

Frag doch gleich mal ob die Unterschrift per Scan / Foto reicht da Wohnungsgeberin im Ausland...

Dann schickst der Sachbearbeiterin alles per Mail und wenn alles gut läuft hast das Visum sehr schnell


Stimmt. Das ist exakt was Du sagtest- Smiley

Nachfragen, Hmm das traue ich mich jetzt irgendwie nicht so richtig. Das pdf ist ja bereits in Indonesien und per DHL ist es in 3 Tagen wieder hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #76 - 15.10.2024 um 15:04:00
 
Achso ja dann Smiley. Würde ich auch die 3 Tage warten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #77 - 15.10.2024 um 15:22:15
 
reinhard schrieb am 15.10.2024 um 12:48:00:
Nein.

Wenn ein Ausländer heiratet und eine Ausländerin per Visum kommt, muss er Einkommen und ausreichende Wohnung nachweisen.

Wenn ein Deutscher heiratet, hat er ein Recht auf familiäres Zusammenleben (außer es gibt Zweifel, dass er das will). Da geht es also nicht um "ausreichenden Wohnraum", sondern um Wohnraum und die Meldeadresse. An der Adresse macht sich fest, welche Ausländerbehörde zuständig ist.


Reinhard hat Recht. Auch wenn ich nur die unterschrift der Hauptmieterin habe, das Dokument muss von der Meldebehörde bestätigt werden. Und auch wenn ich in dieser Wohung gemeldet bin, meine Wohnungsgeberin ist nicht die Eigentümerin der Wohnung. Ich wüsste nicht wie das Rathaus dieses Dokument bestätigen kann.

Ich befürchte, ich werde einen dritten Anlauf starten müssen. Das letzte Mal, als ich alles zusammen hatte, damals um in Indonesien zu heiraten, war in 2020 zwei Wochen bevor Indonesien die Tore wegen COVID für zwei Jahre schloss.

Aller guten Dinge sind Drei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.419

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #78 - 15.10.2024 um 15:28:16
 
Die Ausländerbehörde braucht nur die Wohnanschrift.

Für alles andere gibt es keine Rechtsgrundlage.

Aber Du hattest ja gefragt, ob es einfacher geht: Einfach ist für die Behörde immer das, was die anderen 90 Prozent im Falle einer Familienzusammenführung machen. Jede Abweichung bei Dir bedeutet natürlich Erklärungsbedarf und Kopierbedarf, dann auch beim Visumantrag.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #79 - 15.10.2024 um 15:47:23
 
Das Rathaus muss dieses Dokument der ABH bestätigen? Wird ja immer kurioser, davon hattest du bisher nichts geschrieben.

Die ABH hat doch wie ich verstanden habe das passt alles so wenn die Wohnungsgeberin unterschreibt ?

Auch wenn deine Frau dann den Wohnsitz anmeldet braucht es NUR die Unterschrift der Hauptmieterin.

Das hättest ihr ja gleich mit senden können, das braucht sie dann nach der Einreise. Gibt's sicher zum Download bei deiner Stadt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 434

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #80 - 15.10.2024 um 15:48:08
 
Wichtig ist dass du irgendwo gemeldet bist. Der Standardfall ist dann natürlich, dass man dort zur Miete wohnt oder Eigentümer ist.

Eine häufige Ausnahme ist aber z.B., dass das erwachsene Kind noch kostenfrei bei den Eltern wohnt. Das bestätigen die Eltern dann der Ausländerbehörde und dann ist das auch in Ordnung. So großartig anders ist das bei dir doch jetzt auch nicht.

Es kommt darauf an, dass du irgendwo wohnst, irgendwo gemeldet bist. Nicht normiert ist, dass dies durch einen bestimmtem Vertragsabschluss geschehen muss  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #81 - 15.10.2024 um 15:58:26
 
Bevor du einen 3. Anlauf startest... Du bist ja wirklich ganz kurz vorm Ziel. Die ABH muss nur noch das "Knöpfchen" drücken dann wird das Visum ausgestellt ..

Zudem wenn ihr dort heiratet du danach auch wieder ein Visum für sie beantragen musst wenn ihr in D leben wollt..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #82 - 15.10.2024 um 16:22:25
 
roseforest schrieb am 15.10.2024 um 15:58:26:
Bevor du einen 3. Anlauf startest... Du bist ja wirklich ganz kurz vorm Ziel. Die ABH muss nur noch das "Knöpfchen" drücken dann wird das Visum ausgestellt ..

Zudem wenn ihr dort heiratet du danach auch wieder ein Visum für sie beantragen musst wenn ihr in D leben wollt..


Ich bin in der tat kurz vorm Ziel.

Das kritische Dokument - Wohnraumbescheinigung will
a) die Unterschrift des Vermieters mit Bestätigung an wen vermietet wird, ab wann vermietet wird, wie hoch die Miete ist und für wie lange vermietet wird

b) die Angabe der Größe der Wohnungszimmer sowie
c) eine Bestätigung der Gemeinde

Mir bleibt nur übrig den Punkt c zu ignorieren.

Es wird danach gefragt wer in der Wohnung wohnt. Und das bin ja im Moment nur ich. Soll ich jetzt schon Verlobte und das Kind auflisten, weil sie da wohnnen werden oder nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.301
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #83 - 15.10.2024 um 16:24:49
 
Was soll denn die Gemeinde bestätigen? Dass Du dort gemeldet bist, also eine Meldebescheinigung? Die Forderung ist doch in Ordnung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #84 - 15.10.2024 um 16:27:28
 
lottchen schrieb am 15.10.2024 um 16:24:49:
Was soll denn die Gemeinde bestätigen? Dass Du dort gemeldet bist, also eine Meldebescheinigung? Die Forderung ist doch in Ordnung.



Ein Meldebescheinung kann ich jederzeit beibringen. Hab ich ja bereits.
Das besagten Formular ist eine Bescheinigung die wenn man es genau nimmt, vom Wohnungseigentümer unterzeichnet sein muss und dazu eine Einschätzung der Gemeinde bzw Meldebehörde verlangt, ob gegen den Aufenthalt Bedenken bestehen

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/aufenthaltstitel...

Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.10.2024 um 16:40:09 von Carlos Delgado »  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #85 - 15.10.2024 um 16:53:09
 
Ignorieren kannst du natürlich versuchen oder es einfach der Gemeinde vorbeibringen. Ich wüsste nicht was die dagegen haben sollten. Da fehlt mir etwas die Fantasie ? Vielleicht will man vermeiden dass 50 Ausländer im einem Haus für 10 Personen wohnen etc, das würde so dann "auffliegen" soll es ja auch schon gegeben haben.

Aber ganz "üblich" ist das nicht, ich musste nur Mietvertrag vorlegen und das war alles.

Wie gesagt selbst wenn ihr jetzt im Ausland heiratet seit ihr nicht davor bewahrt, dass beim FzF Visum das die ABH auch wieder möchte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Carlos Delgado
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 69
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #86 - 15.10.2024 um 17:05:04
 
roseforest schrieb am 15.10.2024 um 16:53:09:
Ignorieren kannst du natürlich versuchen oder es einfach der Gemeinde vorbeibringen. Ich wüsste nicht was die dagegen haben sollten. Da fehlt mir etwas die Fantasie ? Vielleicht will man vermeiden dass 50 Ausländer im einem Haus für 10 Personen wohnen etc, das würde so dann "auffliegen" soll es ja auch schon gegeben haben.

Aber ganz "üblich" ist das nicht, ich musste nur Mietvertrag vorlegen und das war alles.

Wie gesagt selbst wenn ihr jetzt im Ausland heiratet seit ihr nicht davor bewahrt, dass beim FzF Visum das die ABH auch wieder möchte.


Also, gemeldet sind für diese Wohnung die Hauptmieterin und ich.
Wenn die Gemeinde das bestätigen soll, dann müssen diese Beiden Namen als Bewohner der Wohnung gelistet sein, korrekt?
Aber dann macht das "keine Einwände" ja keinen Sinn, weil die Meldebehörde ja nicht weiss wer noch kommt.

Die hauptmieterin verbringt die Zeit wo wir hier wohnen werden in Indonesien oder sie wohnt bei Freunden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #87 - 15.10.2024 um 17:47:12
 
Mir ist auch nicht ganz klar, ob nun du mit den zukünftigen Bewohnern also Frau und Kind dort stehen sollt oder die aktuellen.

Ich würde vorsichtig vermuten, dass du dort stehen müsstest. Du hast ja als Nachweis den Untermietvertrag, woraus sich ja ergeben würde, dass der Hauptmieter aktuell dort nicht wohnt. Ich glaube fast dieses Formular ist eher eigentlich dafür gedacht wenn die Person schon eingereist ist  und längst den Wohnsitz angemeldet hat, dann könnte das die Gemeinde ja auch bestätigen - aber so ?! .

Aber ohne Gewähr. Vielleicht fragst du nochmal die ABH oder jemand hat sowas hier schonmal ausfüllen müssen.

Hier dieses Formular muss die Hauptmieterin dann auch unterschrieben nach Einreise für die Wohnsitzanmeldung, dieses ist wiederum total verständlich.

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2c08134d-c663-452b-9eb5-3ce859ba5d37/Wohnungsg...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 434

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #88 - 15.10.2024 um 18:10:59
 
roseforest schrieb am 15.10.2024 um 16:53:09:
Ignorieren kannst du natürlich versuchen oder es einfach der Gemeinde vorbeibringen. Ich wüsste nicht was die dagegen haben sollten. Da fehlt mir etwas die Fantasie ? Vielleicht will man vermeiden dass 50 Ausländer im einem Haus für 10 Personen wohnen etc, das würde so dann "auffliegen" soll es ja auch schon gegeben haben.

Aber ganz "üblich" ist das nicht, ich musste nur Mietvertrag vorlegen und das war alles.

Wie gesagt selbst wenn ihr jetzt im Ausland heiratet seit ihr nicht davor bewahrt, dass beim FzF Visum das die ABH auch wieder möchte.


Könnte ich mir auch nur vorstellen. Hätte bei den Forderungen a) und b) jetzt auch erstmal an den Mietvertrag + c) die Meldebescheinigung gedacht.

Deine Vermutung macht aber Sinn. Wir sprechen hier ja auch von München. Da kann man die Wohnsituation ja nicht unbedingt mit dem Rest von Deutschland vergleichen. Macht vor dem Hintergrund aus Behördensicht vllt nur Sinn.

Aber wüsste jetzt auch nicht weshalb die Meldebehörde das versagen sollte. Ihr trickst ja eben nicht rum, sondern das sind die wirklichen Verhältnisse.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.301
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte
Antwort #89 - 15.10.2024 um 18:43:30
 
Carlos Delgado schrieb am 15.10.2024 um 17:05:04:
Wenn die Gemeinde das bestätigen soll, dann müssen diese Beiden Namen als Bewohner der Wohnung gelistet sein, korrekt?

Die Meldebehörde kennt nicht die Bewohner einzelner Wohnungen. Die kann nur sagen, welche Personen alles unter der Straße/Hausnummer gemeldet sind. Und das wird sie Dir sicher nicht bescheinigen (alle Namen), denn das würde gegen den Datenschutz verstoßen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung für Frau+Kind ist momentan unwichtig. Noch sind die ja nicht hier und nehmen auch (noch) ihren Wohnsitz nicht hier.

Die Mietbescheinigung vom Vermieter bzw. Wohnungsgeber macht Sinn.    

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.10.2024 um 18:54:34 von lottchen »  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema