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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 6.198 mal)
Carlos Delgado
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Antwort #60 - 13.10.2024 um 21:16:05
 
Aras schrieb am 13.10.2024 um 13:11:50:
Also eine relativ schlechte Situation.


Ist es denkbar, dass nur meine Verlobte ein VISA bekommt, wir hier heiraten und sie wieder zurückfliegt. Wirklich langwierig sind ja nur die Heiratsdokumente. Die Voraussetzungen für eine VE für das Kind habe ich recht schnell wieder zusammen. Die Vorstellungen alle dokumente für die Hreirat zusammenzutragen verursacht mir Schweissperlen.
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reinhard
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Antwort #61 - 13.10.2024 um 21:38:21
 
Wenn für die Hochzeit alle Dokumente zusammen sind, beantragt sie ein FZF-Visum zum Heiraten. (Zusätzlich ein Visum fürs Kind.) Dazu braucht sie die Bestätigung des Standesamtes.

Danach darf sie hier bleiben und erhält eine Aufenthaltserlaubnis.
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Antwort #62 - 13.10.2024 um 22:13:25
 
Carlos Delgado schrieb am 13.10.2024 um 21:16:05:
Ist es denkbar, dass nur meine Verlobte ein VISA bekommt, wir hier heiraten und sie wieder zurückfliegt.

Ja, das ist denkbar. Im Sinne von "rechtlich möglich".

Ob die zuständige AV ein Schengen-Visum für diesen Fall erteilt, kann hier nicht belastbar prognostiziert werden.

Schreib' der AV, schildere die Umstände einschließlich des zurückbleibenden Kindes und frage.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #63 - 14.10.2024 um 07:39:01
 
reinhard schrieb am 13.10.2024 um 21:38:21:
Wenn für die Hochzeit alle Dokumente zusammen sind, beantragt sie ein FZF-Visum zum Heiraten. (Zusätzlich ein Visum fürs Kind.) Dazu braucht sie die Bestätigung des Standesamtes.

Danach darf sie hier bleiben und erhält eine Aufenthaltserlaubnis.


Diese Dokumente sind alle zusammen sowie die  Bescheinigung gem. § 13  Abs. 4 PStG . Die Dokumente die Auslandsvertratung angeforte hat sind ebenfalls alle beisammen, der Antrag dort längst eingereicht aber diese Antwort steht noch aus.
Jetzt kommt eine Rückfrage der Ausländerbehörde.
die nochmals den Mietvertrag möchte ( Obwohl dort bereits eingereicht)
eine Arbeitsbescheinigung, 3 Monatsgehaltnachweise möchte
sowie das Scheidungsurteil.

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Carlos Delgado
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Antwort #64 - 14.10.2024 um 11:45:28
 
Zeichen und Wunder.
Eine gute Seele in der Personalabteilung konnte mir eine unbefristete Arbeitgeberbeschäftigung machen. Die Aufhebung war ja noch nicht von allen unterzeichnet.
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« Zuletzt geändert: 14.10.2024 um 11:57:45 von Carlos Delgado »  
 
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Antwort #65 - 14.10.2024 um 18:26:33
 
Gesetzt den Fall ich müsste eine andere Wohnung suchen, muss diese im Bereich der Ausländerbehörde sein, die den Antrag aktuell bearbeitet? Ich wohne M-Land und würde evtl. einen Mietvertrag für M-Stadt vorweisen können. Würde das zur Konsequenz haben, dass der Vorgang abgegeben wird?
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Antwort #66 - 14.10.2024 um 18:29:01
 
Ja.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #67 - 14.10.2024 um 18:41:44
 
Aras schrieb am 14.10.2024 um 18:29:01:
Ja.

Müsste ich alle Dokumente neu liefern? Oder manche?
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reinhard
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Antwort #68 - 15.10.2024 um 10:54:25
 
Die neue Ausländerbehörde bekommt innerhalb einer gewissen Zeit (manchmal Tage, manchmal Wochen) die Akte von der alten Ausländerbehörde. Die Dokumente in der Akte, die noch stimmen, müssen also nicht neugeliefert werden. Alle Änderungen dann an die neue Ausländerbehörde schicken.
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Antwort #69 - 15.10.2024 um 11:27:21
 
reinhard schrieb am 15.10.2024 um 10:54:25:
Die neue Ausländerbehörde bekommt innerhalb einer gewissen Zeit (manchmal Tage, manchmal Wochen) die Akte von der alten Ausländerbehörde. Die Dokumente in der Akte, die noch stimmen, müssen also nicht neugeliefert werden. Alle Änderungen dann an die neue Ausländerbehörde schicken.


Ich habe bei der Ausländerbehörde erwähnt, dass ich das Dokument für meine Wohnungsgeberin benötige. Ich denke, ich kann es also
riskieren, dass Eigentümer mit Wohnungsgeberin zu ersetzen.

Der Mietvertrag, so sehe ich grade, beschreibt die Wohnung zu sehr unzureichend, es macht für mich den Eindruck, es geht nur darum, dass die Wohnung in ihrer Art und Größe ausreichend ist.

Es ist halt eine Untervermietere Wohnung während die Hauptmieterin im Ausland ist, für bis zu einem Jahr und mir ausreichend Zeit bietet was passendes eigenes zu finden.
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reinhard
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Antwort #70 - 15.10.2024 um 12:48:00
 
Nein.

Wenn ein Ausländer heiratet und eine Ausländerin per Visum kommt, muss er Einkommen und ausreichende Wohnung nachweisen.

Wenn ein Deutscher heiratet, hat er ein Recht auf familiäres Zusammenleben (außer es gibt Zweifel, dass er das will). Da geht es also nicht um "ausreichenden Wohnraum", sondern um Wohnraum und die Meldeadresse. An der Adresse macht sich fest, welche Ausländerbehörde zuständig ist.
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Antwort #71 - 15.10.2024 um 12:57:14
 
Ich hatte angenommen, dass ein Untermietvertrag ausreicht, zumindest hat er das für die VE.

Gibt es einen Weg, wie ich das heilen kann? Ich steh jetzt grade auf dem Schlauch
Gibt es einen leichteren Weg, wenn sie nur fürs heiraten herkommt und danch wieder zurück?
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Antwort #72 - 15.10.2024 um 13:11:58
 
Zusatz: Ich habe grade mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte mir, es ginge nur umdie Anzahl der QM und eine unterschrift der Wohnungsgeberin sei ausreichend.
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Antwort #73 - 15.10.2024 um 13:28:15
 
@carlos dann ist doch alles klar ? Genau wie ich es vermutet hatte Smiley

Frag doch gleich mal ob die Unterschrift per Scan / Foto reicht da Wohnungsgeberin im Ausland...

Dann schickst der Sachbearbeiterin alles per Mail und wenn alles gut läuft hast das Visum sehr schnell
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reinhard
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Antwort #74 - 15.10.2024 um 14:00:46
 
Carlos Delgado schrieb am 15.10.2024 um 12:57:14:
Gibt es einen leichteren Weg?


Für die Behörden ist natürlich der normale Weg einfacher, weil er gewohnt ist.

Der Normale Weg ist:

1) Du klärst alles mit Wohnung, Arbeit & Einkommen.

2) Du bekommst von ihr die unterschriebene Beitrittserklärung und klärst alles mit dem Standesamt, reicht die (übersetzten) Ukrunden ein, bekommst letztlich den Termin.

3) Sie lernt Deutsch bis A1 und klärt Antragstellung für das Kind (z.B. Zustimmung des Vaters, VE von Dir).

4) Sie beantragt zwei D-Visa – für sich zum Heiraten und Bleiben.

5) Beide kommen mit FZF-Visum und leben nach der Hochzeit hier.

Wenn es bei Euch anders ablaufen soll, vier statt zwei Flügen, Heiraten mit einem Besuchsvisum, ist notwendigerweise vieles zu klären. Und die Botschaft könnte annehmen, sie beantragt das Besuchsvisum nur zum Schein, will aber in Wirklichkeit nicht wieder ausreisen. Das kann sie erklären, ist ein bisschen mehr Aufwand.
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