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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 6.109 mal)
roseforest
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Antwort #45 - 12.10.2024 um 11:29:18
 
Lies mal hier
https://mein-digiport.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22053/show

Ja genau war die Unterschrift des Hauptmieters.

Aber was will das Landratsamt jetzt ? Doch auch eine Bestätigung des Hauptmieters oder ?
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Carlos Delgado
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Antwort #46 - 12.10.2024 um 11:35:46
 
roseforest schrieb am 12.10.2024 um 11:29:18:
Lies mal hier
https://mein-digiport.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22053/show

Ja genau war die Unterschrift des Hauptmieters.

Aber was will das Landratsamt jetzt ? Doch auch eine Bestätigung des Hauptmieters oder ?


Das Formular will eine Erklärung des Vermieters ( nicht des Wohnungsgebers) in einer Zeile steht "mein/unser Eigentum"

Das kann ich nicht ohne Probleme beibringen.


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roseforest
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Antwort #47 - 12.10.2024 um 12:20:34
 
OK sowas habe ich tatsächlich noch nicht gesehen .
Ist das was eigen gestricktes von deiner Stadt ?
Vllt wurde der Fall mit Untermieter einfach nicht bedacht.

Aber da kann ich jetzt nur spekulieren..

Meiner Meinung nach hast du ja gar kein Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer also warum sollte er dir überhaupt was unterschreiben.

Idee: das eigentümer durchstreichen und Hauptmieter dahinschreiben
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Aras
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Antwort #48 - 12.10.2024 um 12:25:56
 
Also die wollen doch bloß zwei Sachen:

1. Die Miete ist geklärt. Das kriegst du aus dem Mietvertrag und dazu noch deine regelmäßigen Überweisungen die du auf einem Kontoauszug vorweisen kannst.

2. Das die Größe des Wohneigentums geklärt ist. Das kriegst du auch vom Eigentümer bestätigt.

Die Nachweise sind nicht im Gesetz benannt. Also Verhandlungsmasse.

Ich würde einfach noch diesen Monat Gehaltsabrechnungen vorlegen, bevor das Ende der Beschäftigung vielleicht irgendwie auf der Gehaltsabrechnung für Monat Oktober erscheint...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #49 - 12.10.2024 um 13:24:03
 
Aras schrieb am 12.10.2024 um 12:25:56:
Also die wollen doch bloß zwei Sachen:

1. Die Miete ist geklärt. Das kriegst du aus dem Mietvertrag und dazu noch deine regelmäßigen Überweisungen die du auf einem Kontoauszug vorweisen kannst.

2. Das die Größe des Wohneigentums geklärt ist. Das kriegst du auch vom Eigentümer bestätigt.

Die Nachweise sind nicht im Gesetz benannt. Also Verhandlungsmasse.

Ich würde einfach noch diesen Monat Gehaltsabrechnungen vorlegen, bevor das Ende der Beschäftigung vielleicht irgendwie auf der Gehaltsabrechnung für Monat Oktober erscheint...



Die möchten eine Arbeitgeberbestätigung, wird da nicht drauf stehen, dass das Arbeitsverhältnis bald aufgehoben wird?

Der Eigentümer ist mir doch in gar keinem Vertragverhältnis. Ich weiss nicht, wie ich die Fragen soll
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Aras
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Antwort #50 - 12.10.2024 um 13:31:15
 
Ja würde davon ausgehen, dass es in der Bestätigung stehen würde. Tja, da ist nun das Kind in den Brunnen gefallen. Wenn du eh 6 Monate bei denen bist, kannst du ja fragen, ob ihr den Aufhebungsvertrag wieder aufhebt die dir die Bestätigung geben und du nach dem Erhalt der VE den Aufhebungsvertrag zum gleichen Beendigungszeitraum wieder schließen würdet.

Den Eigentümer kann man ja nett fragen. Warum soll das nur möglich sein, wenn du in einem direkten Vertragsverhältnis mit ihm wärst? Oder weiß der Eigentümer nichts von der Untervermietung?
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Antwort #51 - 12.10.2024 um 13:35:02
 
Aras schrieb am 12.10.2024 um 13:31:15:
Oder weiß der Eigentümer nichts von der Untervermietung?


Mein Arbeitgeber macht den Laden dicht und ich war BR an vorderster Front, die gönnen mir nix. Die VE habe ich längst abgegeben, ich bin etwas verblüfft, dass das Landratsamt, die Dokument nohmal anfordert ( auch meine Scheidungsurkunde meiner ersten Ehe)

Ich bin danach in einer Transfergesellschaft für ein Jahr. Mein Gehalt dort ist immer noch weit über dem benötigten. Wäre eine TG eine KO Kriterium für den Familiennachzug?  Weil eine Wohnung kann ich im zweifel evtl noch anmieten

Ja, der Eigentümer weiss nix von mir.
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Antwort #52 - 12.10.2024 um 13:51:48
 
Ich bleibe auch dabei: warum soll man den Eigentümer was fragen noch nett .. dass er von nix weiss dürfte das Problem des Hauptmieters sein und nicht des Untermieters. Ich würde einfach Untermietvertrag vorlegen und dem Hauptmieter alles bestätigen lassen.. bei Wohnsitzanmeldung reicht das da ja auch bzw muss sogar so gemacht werden... Warum soll hier das jetzt so besonders sein

Gibt es dieses Formular irgendwo zum Download oder kannst du es hier reinstellen ? Ich würde das echt gerne mal sehen .

Bei uns hat übrigens Vorlage Mietvertrag gereicht. Aber wie Aras schon schrieb Verhandlungsbasis ..

Hattest du die VE damals auch für das Kind abgegeben ? Vielleicht haben die es auch vercheckt dass schon eine vorliegt oder die AV hat die nicht mitgesendet..

Edit,: hab so ein Teil gefunden
https://solingen.de/uploads/wohnungsbescheinigung_4454ccefc8.pdf

Da steht unten Eigentümer oben wird aber der "Vermieter" angesprochen ..ich glaube Untermiete hat man wirklich nicht bedacht
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« Zuletzt geändert: 12.10.2024 um 14:04:08 von roseforest »  
 
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Antwort #53 - 13.10.2024 um 07:23:01
 
Ich habe noch 4 1/2 Monate bei diesem Arbeitgeber und danach bis zu  1 Jahr in der Transfergesellschaft. Welche Entscheidung hätte ich damit zu erwaten unter der Voraussetzung, dass das Einkommen reicht?

Nebenbei: Das Amt will nochmal meine Scheidungsurkunde sehen. Das ist natürlich kein Problem. Ich verstehe es nur nicht, denn ohne eine solche hätte ich doch keinen Termin beim Standesamt bekommen, der ja eine Voraussetzung für die VE war.
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« Zuletzt geändert: 13.10.2024 um 07:35:32 von Carlos Delgado »  
 
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Antwort #54 - 13.10.2024 um 09:29:42
 
Der Vermieter muss mit der Untervermietung einverstanden sein. Bei berechtigtem Interesse kann das nicht verweigert werden. Wenn er aber gar nichts davon weiß, ist das schlecht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/mietwohnung-unterve....
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Antwort #55 - 13.10.2024 um 09:55:44
 
Lisette schrieb am 13.10.2024 um 09:29:42:
Der Vermieter muss mit der Untervermietung einverstanden sein. Bei berechtigtem Interesse kann das nicht verweigert werden. Wenn er aber gar nichts davon weiß, ist das schlecht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/mietwohnung-unterve....


Das ist mir bewusst. Die hauptmieterin bleibt solange im Ausland und stellt uns die Wohnung zur Verfügung während wir dann eine passende Wohnung suchen.
Da sich die gesamte Prozedur vom ersten Dokument bereits über Jahr hinzieht, wollte ich nicht jetzt eine Wohnung anmieten die für mich zu groß ist und etwas Geld sparen. Das rächt sich jetzt.


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Antwort #56 - 13.10.2024 um 11:34:03
 
Das Scheidungsurteil könnte Regelungen zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Darum wird es wohl herangezogen.
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Antwort #57 - 13.10.2024 um 11:44:16
 
Aras schrieb am 13.10.2024 um 11:34:03:
Das Scheidungsurteil könnte Regelungen zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Darum wird es wohl herangezogen.



Natürlich. Danke Dir
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Antwort #58 - 13.10.2024 um 13:11:50
 
Btw. Du kannst das Scheidungsurteil auch als Kurzurteil beschaffen. Dann hast du nur den Tenor ohne Begründung. Das ist insbesondere dann sinnvoll wenn man viel schmutzige Wäsche vor Gericht gewaschen hat.

Sagen wir mal die Behörde geht davon aus, dass nur die ersten drei Monate relevant seien weil ihr heiraten werdet, dann könnte die Behörde vielleicht deine wirtschaftliche Situation verzeihen. In Obdachlosigkeit solltet ihr aber nicht verfallen.

Bezüglich deiner wirtschaftlichen Situation ist es in Bezug  auf das Kind schon erheblich. Denn es ist ja rechtlich nicht deines. Erst bei einem gemeinsamen Kind bräuchte man keine VE.

Also eine relativ schlechte Situation.
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Antwort #59 - 13.10.2024 um 14:34:39
 
Der Vermieter der Hauptmieterin. Ich nehme mal an, dass der nicht im Ausland ist.

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