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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 6.112 mal)
Aras
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Antwort #30 - 24.07.2024 um 13:11:00
 
Es ist nur ein Formular. Kein in Stein gemeißeltes Gesetz. Rechtlich gesehen ist die Anspruchsgrundlage § 7 Abs. 1 S. 2 AufenthG zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die nicht im Gesetz vorgesehen ist zur Vorbereitung eines Aufenthaltes zum Ehegattennachzugs gem. § 28 Abs. 1 AufenthG.

Also es ist eine Mischform. Beides ist ok. Familiennachzug oder Sonstiges und dann dort erklären, dass man heiraten will. Ich würde wohl Familiennachzug auswählen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Carlos Delgado
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Antwort #31 - 24.07.2024 um 13:36:48
 
Aras schrieb am 24.07.2024 um 13:11:00:
Es ist nur ein Formular. Kein in Stein gemeißeltes Gesetz.

Ich würde wohl Familiennachzug auswählen.


Danke Dir!
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Antwort #32 - 25.07.2024 um 08:52:09
 
Ich fülle nun das VIDEX Formular für Kind meiner Verlobten aus, allerdings weiss ich nicht, welchen Namen ich für den Vater des Kindes angeben soll?
Ich bin ja - noch - nicht der Vater und einen anderen gibt es nicht, ist auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

In der formlosen Einladung erkläre ich ja, dass ich das Kind adoptieren werde und dass es nur mich als seinen Vater kennt
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Antwort #33 - 25.07.2024 um 09:13:40
 
Und wie beschreibe ich mich als Referenzperson?
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Aras
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Antwort #34 - 25.07.2024 um 09:56:12
 
Dann bleiben die Felder frei. Oder sind es Pflichtfelder?
Dann füll das aus mit "N/A" für "not applicable".
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 25.07.2024 um 10:37:01
 
Aras schrieb am 25.07.2024 um 09:56:12:
Dann bleiben die Felder frei. Oder sind es Pflichtfelder?
Dann füll das aus mit "N/A" für "not applicable".


Ja, das ist ein Pflichtfeld. Ungewöhnlicherweise.
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lottchen
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Antwort #36 - 25.07.2024 um 10:46:05
 
Carlos Delgado schrieb am 25.07.2024 um 09:13:40:
Und wie beschreibe ich mich als Referenzperson? 

Verlobter der Mutter, zukünftiger Vater des Kindes.
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Antwort #37 - 25.07.2024 um 13:57:27
 
lottchen schrieb am 25.07.2024 um 10:46:05:
Verlobter der Mutter, zukünftiger Vater des Kindes.

So naheliegend. Danke. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht
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Antwort #38 - 12.10.2024 um 10:39:39
 
Hallo Forum,

die Dokumente sind bereits seit 2 wochen alle vollständig bei der Botschaft. Also alles gut.

Jetzt bekomme ich Post vom landratsamt bei der ähnliche Dokumente wie bei der VE verlangt werden.

Mietvertrag,
Bestätigung der Größe der Mietwohnung
Mietvertrag
Arbeitsbescheinigung
Gehaltsnachweise.

Ist das normal und üblich?

Ich habe zwei Probleme
Ich habe Gestern eine Aufhebungsvertrag unterzeichnet
und meine Vermieterin ist derzeit nicht in Europa.
Ich bin ja in Untermiete.

Kann mich wer beruhigen? Ich bin grade etwas in Panik
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roseforest
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Antwort #39 - 12.10.2024 um 11:06:34
 
Leider kann ich dich nicht wirklich beruhigen. Der Lebensunterhalt für Verlobte und ihr Kind muss ja gesichert sein. Das wird ohne Arbeit kaum funktionieren.

Bzgl Mietvertrag: du musst eig dann einen Untermietvertrag+ Kopie des Hauptmietvertrag haben.
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Antwort #40 - 12.10.2024 um 11:11:16
 
roseforest schrieb am 12.10.2024 um 11:06:34:
Leider kann ich dich nicht wirklich beruhigen. Der Lebensunterhalt für Verlobte und ihr Kind muss ja gesichert sein. Das wird ohne Arbeit kaum funktionieren.

Bzgl Mietvertrag: du musst eig dann einen Untermietvertrag+ Kopie des Hauptmietvertrag haben. 


Ich bin ja noch 6 Monate beschäftigt.

Ich habe Mietvertrag und Untermietvertrag. Aber jetzt muß ver Hauptvermieter ja bestätigen. und meine Vermieterin ist nicht da um das zu beantragen
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Antwort #41 - 12.10.2024 um 11:13:36
 
Was genau soll der Hauptvermieter bestätigen?
Dein Vertrag ist doch ausschließlich mit dem Hauptmieter.
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Antwort #42 - 12.10.2024 um 11:15:51
 
roseforest schrieb am 12.10.2024 um 11:13:36:
Was genau soll der Hauptvermieter bestätigen?
Dein Vertrag ist doch ausschließlich mit dem Hauptmieter.


Das ist eine Wohnraumbescheining die der Eigentümer der Wohnung ausfüllen muss und die Größe der Zimmer bzw der Wohnung und die Anzahl der darin wohnenden Personen bestätigt.

Die Hauptmieterin ist ja für ein Jahr im Ausland damit ich dort übergangsweise wohnen kann und mir dann was eigenes passenderes zu suchen. Das kommt jetzt überraschend.
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Antwort #43 - 12.10.2024 um 11:21:51
 
Ich würde das mit dem Landratsamt einfach besprochen . Für die Wohnsitzanmeldung brauchst du dann ja auch wieder eine Wohnungsgeberbestätigung. Vllt kann man es ja als Scan einreichen dass sie es dir aus dem Ausland mailt etc.
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Antwort #44 - 12.10.2024 um 11:24:31
 
roseforest schrieb am 12.10.2024 um 11:21:51:
Für die Wohnsitzanmeldung brauchst du dann ja auch wieder eine Wohnungsgeberbestätigung.


Daran kann ich mich gar nicht erinnern, als ich hier als Untermieter eingezigen bin, dass ich so etwa vorweisen musste. Oder ist/war das einfach nur die Unterschrift des Hauptmieters?
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