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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 5.586 mal)
Carlos Delgado
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Antwort #15 - 25.06.2024 um 18:56:24
 
Aras schrieb am 21.05.2024 um 15:49:49:
Nationales Visum für Familienzusammenführung.

Für die Eheschließung brauchst du eine Verpflichtungserklärung für deine Verlobte. Soll das Kind bei der Heirat dabei sein, muss es auch mit auf die Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung kriegst du bei deiner Kommune.


Hier tun sich noch ein paar Fragen auf:

Meine Verlobte hat bereits A1 - check . Ja, hat sie.
Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG - check, ja habe ich.

>Die Verpflichtungserklärung kriegst du bei deiner Kommune   
Wo genau? Ich wohne München-Land. Finde ich das online?
Muss ich ins Rathaus? Oder beantrage ich das bei der ABH?

>formlose Einladung

Gibts dazu Vorlagen?

EDIT:
>https://www.info4alien.de/84/antrag.pdf
Ist das die VE? Oder muss ich damit die VE beantragen?
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lottchen
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Antwort #16 - 25.06.2024 um 19:25:31
 
Wenn ich "Verpflichtungserklärung Landkreis München" in die Suchmaschine meiner Wahl eingebe komme ich dahin:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/verpflichtungser...
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Puncherfaust
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Antwort #17 - 25.06.2024 um 19:38:55
 
Die Verpflichtungserklärung gibst du bei der zuständigen Ausländerbehörde deines Wohnortes ab. Das sind in der Regel die Landkreise oder größeren Städte.

Meistens einfach herauszufinden in dem man seinen Wohnort zusammen mit "Ausländerbehörde" bei Google eingibt.
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Antwort #18 - 25.06.2024 um 20:08:45
 
lottchen schrieb am 25.06.2024 um 19:25:31:
Wenn ich "Verpflichtungserklärung Landkreis München" in die Suchmaschine meiner Wahl eingebe komme ich dahin:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/verpflichtungser...


Puncherfaust schrieb am 25.06.2024 um 19:38:55:
Die Verpflichtungserklärung gibst du bei der zuständigen Ausländerbehörde deines Wohnortes ab. Das sind in der Regel die Landkreise oder größeren Städte.

Meistens einfach herauszufinden in dem man seinen Wohnort zusammen mit "Ausländerbehörde" bei Google eingibt.


Verstehe. Dann habe ich das - ohne es zu realisieren bereits gemacht. Der Link (online antrag) führt zu einem Portal der Ausländerbehörde wo man die VE sowie die anderen Dokumente hochlädt.

Ich war irritiert, weil es hiess die VE muss zur Botschaft.
Das muss sie wohl, aber erstmal muss sie zur ABH. korrekt?

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Antwort #19 - 25.06.2024 um 20:43:37
 
Carlos Delgado schrieb am 25.06.2024 um 20:08:45:
Ich war irritiert, weil es hiess die VE muss zur Botschaft.
Das muss sie wohl, aber erstmal muss sie zur ABH. korrekt?

Sie muss zur Botschaft. Bei der Botschaft wird der Antrag abgegeben.

Puncherfaust schrieb am 25.06.2024 um 19:38:55:
Die Verpflichtungserklärung gibst du bei der zuständigen Ausländerbehörde deines Wohnortes ab.

Ich glaube das ist ein Mißverständnis. Deutsche Sprache schwere Sprache. In manchen Städten beantragt man die Ausstellung der VE bei der ABH (bei mir nicht, die beantragt man bei der Stadt). Aber die Urkunde, das Papier, die VE, die man dann bekommt muss zur Botschaft.
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Antwort #20 - 25.06.2024 um 21:07:35
 
Carlos Delgado schrieb am 25.06.2024 um 18:56:24:
>formlose Einladung

Gibts dazu Vorlagen?


Leider nein. Es ist aber auch so, dass Vorlagen meist dazu führen, dass der Fokus auf Unwichtige Aspekte gebracht werden, weil ja die Vorlage darauf verwiesen hat. 

Zwingend vorgeschrieben die formlose Einladung ja in der Regel nicht. Aber schaden tut sie in der Regel ja auch nicht. Man kann mit diesen auch etwaige Unklarheiten aus der Welt schaffen.  Lesen wird es wohl die Ortskraft,der den Antrag entgegen nimmt, nicht, aber der Visaentscheider und die lokale Ausländerbehörde wohl schon.

Man sollte keinen ellenlangen Brief formulieren. Es geht darum kurz und prägnant, aber auch freundlich den Sachverhalt darzustellen.

Was ich in der formlosen Einladung angeben würde:
Das Kind deiner Verlobten. Soll es mit ihr einreisen und bleiben oder soll er nach der Eheschließung zurückkehren? Sachen die in dem einen Fall wichtig sind aber in dem anderen Fall nicht,
Wir wissen ja, dass das Kind mit ihr einreisen und bei euch bleiben soll. Aber das Konsulat könnte ja auch sich fragen, ob bei einer Rückkehr ggf. ein einfaches Schengenvisum nicht passender wäre. Mit der Angabe des geplanten Zusammenlebens wird klar dass ein nationales Visum definitiv korrekt ist.

Auch warum das Kind deinen Nachnamen trägt, könnte man darin erläutern.

Ihr wollt bspw. im November heiraten. Wann soll denn die Einreise erfolgen? Kurz vor der Eheschließung oder 1 oder 2 Monate vor der Eheschließung, damit ihr die Heirat planen könnt? Vielleicht hat das Kind (Gott bewahre!) bspw. Autismus und braucht etwas mehr Zeit um sich an die neue Umgebung anzupassen sodass ggf. das Kind die ersten Wochen etwas mehr Aufmerksamkeit braucht?
Sowas kann das Konsulat ja nicht wissen. Und wenn es im Rahmen der Möglichkeiten ist, sollte das Konsulat auch entsprechend berücksichtigen.
Also da kann man noch etwas das geplante Einreisedatum steuern.

Und man kann zuletzt seine eigenen Kontaktdaten hinterlegen, E-Mail, Handy, Festnetz mit dem Hinweis dass man gerne "jederzeit" zur Verfügung steht um etwaige Fragen zu klären.

Ich denke dass kann man auf eine A4 Seite locker packen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 26.06.2024 um 11:40:15
 
Aras schrieb am 25.06.2024 um 21:07:35:
Man sollte keinen ellenlangen Brief formulieren. Es geht darum kurz und prägnant, aber auch freundlich den Sachverhalt darzustellen.

Ich denke dass kann man auf eine A4 Seite locker packen.


Herzlichen Dank. Jetzt verstehe ich es.
Ein Bekannter hat mir vor mehreren Jahren schon so etwas beschrieben, konnte es aber mit den Infos in diesem Forum nicht voerorten.
Jetzt kann ich es, weil es genau das ist, was Du geschrieben hast.
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Antwort #22 - 26.06.2024 um 11:44:09
 
lottchen schrieb am 25.06.2024 um 20:43:37:
Ich glaube das ist ein Mißverständnis. Deutsche Sprache schwere Sprache.
In manchen Städten beantragt man die Ausstellung der VE bei der ABH (bei mir nicht, die beantragt man bei der Stadt). Aber die Urkunde, das Papier, die VE, die man dann bekommt muss zur Botschaft.


Ok, also die VE bei der ABH beantragen.
und die VE dann mit der
Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG
zu meiner Verlobten, auf dass sie dann
zur Botschaft kann.

Ich denke, es ist weniger ein Deutsche Sprache Problem,
als ein übliches Problem bei der Pflege und Haltung eines Amtsschimmels. Aber dank deiner Beschreibung kam es
jetzt auch bei mir an.



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Antwort #23 - 10.07.2024 um 10:59:01
 
Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sagte mir gerade es wäre ratsamer gewesen zuerst den Termin in der Botschaft gemacht zu haben, weil das bis zu 2 Jahren dauern kann
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Antwort #24 - 10.07.2024 um 12:18:06
 
Ja, aber versuch erstmal einen Termin zu bekommen. Ggf. eben dokumentieren.
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Antwort #25 - 10.07.2024 um 14:03:05
 
Ja, aber ich verstehe die Reihenfolge nicht (mehr)

mit der VE, die ja von der ABH genehmigt wird
und der Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG
muss meine Verlobte zur Botschaft.

Nun muss meine Verlobte einen Termin bei der Botschaft ohne diese Dokumente machen. Bzw. Dokumente vorzeigen, die ich in D habe,
um jene Bescheinigung §13 erst erlangt zu haben.


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Antwort #26 - 10.07.2024 um 14:36:08
 
Das Problem ist die VE darf nur 6 Monate alt sein. Die Bescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt darf nicht abgelaufen sein. A1 sollte auch nicht älter als 1 Jahr sein.

Jetzt ist eben die Frage wie lange ist Wartezeit auf einen Botschaftstermin , wie lange braucht die ABH für die VE etc.

Wenn du bei der Botschaft schnell einen Termin bekommst kannst erst die VE machen das ist eigentlich mE der "normale" weg. Wenn der aber über 1 Jahr dauert dann würde ich es andersherum machen.
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Antwort #27 - 10.07.2024 um 14:37:11
 
Ich denke, du hast schon alles richtig gemacht.
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Antwort #28 - 24.07.2024 um 12:45:38
 
Aras schrieb am 10.07.2024 um 14:37:11:
Ich denke, du hast schon alles richtig gemacht.


Korrekt. Die Botschaft nimmt nur komplette VISA-Anträge an und ohne die VE wäre der Antrag nicht komplett. Die ABH München-Land war aber extra zuvorkommend.
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Antwort #29 - 24.07.2024 um 13:01:21
 
Ich habe nun eine Frage zum VIDEX

Für den Antrag meiner Verlobten für ein VISUM zur Eheschliessung müssen wir den Antrag
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