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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 5.482 mal)
Carlos Delgado
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Antwort #90 - 15.10.2024 um 19:11:24
 
lottchen schrieb am 15.10.2024 um 18:43:30:
Die Mietbescheinigung vom Vermieter bzw. Wohnungsgeber macht Sinn.    



Ich werde also die Hauptmieterin und mich als in der Wohnung wohnend, korrekt? Denn das entspricht ja auch den Tatsachen.
Oder nur mich? Weil die hauptmieterin ja bis nächstes jahr im Ausland ist?
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Antwort #91 - 15.10.2024 um 19:33:36
 
Wenn die Hauptmieterin gar nicht dort wohnt dann bist eigentlich Du momentan alleiniger Bewohner. Wenn die Wohnung groß genug ist für 4 Personen, wir also nicht über eine 30m²-Wohnung reden, kann es aber nicht schaden, euch beide als Bewohner anzugeben.
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Antwort #92 - 15.10.2024 um 19:46:42
 
lottchen schrieb am 15.10.2024 um 19:33:36:
Wenn die Hauptmieterin gar nicht dort wohnt dann bist eigentlich Du momentan alleiniger Bewohner. Wenn die Wohnung groß genug ist für 4 Personen, wir also nicht über eine 30m²-Wohnung reden, kann es aber nicht schaden, euch beide als Bewohner anzugeben. 


Es ist eine 3 ZKB mit 83 qm.
Sowohl die Wohungsgeberin als auch ich sind in dieser Wohung seit
ein paar Jahren gemeldet.

Die Wohnungsgeberin würde mir beide Versionen, einmal nur ich und einmal wir beide unterschreiben und ich würde dann die richtige Version beim Amt angeben, da sich mir die Systematik dieses Formular nicht erschliesst. Die Meldebehörde weiss ja nicht,
dass die Wohnungsgeberin derzeit in Indonesien ist, sondern nur
dass wir beide für diese Wohnung (2. OG rechts) gemeldet sind.
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Antwort #93 - 15.10.2024 um 20:45:05
 
Bei einer 3-Raum-Wohnung dieser Größe sehe ich kein Problem, dass dort theoretisch 4 Personen zukünftig leben sollen. Ich würde beide Personen als jetzige Bewohner angeben.













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Antwort #94 - 15.10.2024 um 21:27:16
 
@lottchen aber dann müsste ja der Eigentümer den Zettel unterschreiben. Ich bin persönlich der Meinung sein "Vermieter" ist der Hauptmieter ..oder seht ihr das anders ?
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Antwort #95 - 15.10.2024 um 21:57:28
 
Man kann doch als Vermieter auch mit in der Wohnung wohnen. Vor allem, wenn der Mieter der Untermieter ist. Und das kann der Hauptmieter doch auch bestätigen.

Auf solchen Bescheinigungen steht vorgedruckt so ziemlich immer "Vermieter". Ob das dann letztendlich aber nun vom Vermieter oder Verwalter oder Wohnungsgeber oder Hauptmieter oder oder oder ausgefüllt und unterschrieben wird ist eben sehr unterschiedlich.
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Antwort #96 - 15.10.2024 um 22:05:56
 
Ja  nur 1. Wohnt der Hauptmieter aktuell dort nicht und 2. Wird im Untermietvertrag ja auch stehen dass die ganze Wohnung untervermietet wird .

Was wäre deiner Meinung nach der Vorteil diesen Fall zu konstruieren dass der Hauptmieter dort jetzt wohnt ? Aber vielleicht sehe ich es auch falsch .

Ich würde einfach ggf nochmal mit der ABH sprechen. Wobei lt TE hat diese ja schon gesagt Wohnungsgeber reicht.
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Antwort #97 - 15.10.2024 um 22:36:59
 
Ich finde es wird hier zu kompliziert gemacht/gedacht. Der TE ist seit mehreren Jahren dort gemeldet. Der Hauptmieter wird ja nicht jahrelang abwesend sein. Also können beide Bescheinigungen richtig sein.
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Antwort #98 - 15.10.2024 um 22:53:11
 
@lottchen. Entschuldige bitte, dass beide dort schon seit Jahren wohnen hatte ich glatt überlesen sorry.. das wird doch dann aber der Eigentümer wissen dass er da seit Jahren auch wohnt ?!.

Vermutlich hast du recht. Oder der TE hat hier ein paar Details nicht erzählt, das wird mE immer verwirrender.

Tatsächlich habe ich auch bei FzF Visum von solch einen "Problem" noch nie gehört, denke der TE wird es schon gelöst bekommen Smiley
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Antwort #99 - 15.10.2024 um 22:59:42
 
roseforest schrieb am 15.10.2024 um 22:53:11:
Vermutlich hast du recht. Oder der TE hat hier ein paar Details nicht erzählt, das wird mE immer verwirrender.


Es stimmt, ich wohne dort schon ein paar Jahre als Untermieter. Es ist eine Witwe, die um mit ihrer Witwenrente über die Runden zu kommen ein Zimmer in ihrer Wohnung vermietet. Die Hausverwaltung hat das bis heute nicht interessiert. Es war ja schon immer eine Wohnung in der 2 Personen gelebt haben.   Eine WG würde man heute sagen.
Meine Hauptmieterin will nun für längere Zeit in Indonesien bleiben und mir die gesamte Wohnung überlassen. Tatsächlich ist sie schon fast Familie, denn sie kennt Verlobte und Tochter und ist für meine Tochter eine Art Oma. Es sind ja alles Indonesier.
Deswegen wäre es auch kein Problem hier zu viert zu wohnen, dann hätte Verlobte und Tochter einen Ansprechpartner bei Problemen, falls ich wegen der Arbeit nicht da bin.
Da sie kaum Deutsch spricht, aber ich durchaus indonesisch, regle ich all ihre Angelegenheiten hier in Deutschland.
Ich hoffe, das macht es nachvollziehbar.


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« Zuletzt geändert: 15.10.2024 um 23:10:23 von Carlos Delgado »  
 
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Antwort #100 - 15.10.2024 um 23:28:04
 
Ich werde zum Rathaus gehen (Meldebehörde) und das Dokument vorlegen, aber ich begreife immer noch nicht, welche bedenken die Meldebehörde hier erfragt werden?
Dass es okay ist, dass da zwei Personen wohnen?
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Antwort #101 - 16.10.2024 um 09:05:28
 
Ich habe also folgende Situation

Die Hauptmieterin die mir seit Jahren ein Zimmer in ihrer Wohnung untervermietet, bleibt für mehrere Monate, geplant ist ein Jahr,  in ihrem Heimatland und untervermietet mir die gesamte Wohnung.
Sie bleibt aber in dieser Wohnung gemeldet, in der auch ich gemeldet bin.
Dieses Formular überfordert mich:

Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde (LRA München)
http://desu.de/K1Cdbdr

Als Vermieter trage ich die Wohnungsgeberin ein, das ist bereits telefonisch mit der ABH besprochen.

Aber wen trage ich als in dieser Wohnung wohnend ein, damit mir die Meldebehörde ohne Fragen den Stempel auf das Dokument packt?Nur mich oder die Hauptmieterin und mich?
Denn ich bin dort schon seit 2016 gemeldet, der neue Mietvertrag über die gesamte Wohnung ist erst seit dem 01.10.
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Antwort #102 - 16.10.2024 um 09:38:56
 
Problem ist, dass wenn man das Formular wortwörtlich nimmt die Hauptmieterin NICHT Eigentümerin der Wohnung ist (sie ist Besitzerin). Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht. Der muss aber nicht gleich auch Vermieter sein. Also eigentlich ist das Formular schon mal falsch. Und wenn es der Verwalter ausfüllt ist es auch falsch (wird aber meistens so gemacht). Du musst es aber nun mal ausfüllen....Du reichst den Mietvertrag als solchen mit ein? Wenn ja, dann bist Du eben alleiniger Mieter der ganzen Wohnung mit Vertrag beginnend im Oktober 2024. Dann musst Du aber auch die Befristung eintragen um nicht zu lügen. Das wäre dann halbwegs korrekt ausgefüllt.
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