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Deutsch Iranisch - Einwohnermeldeamt ändert nicht auf "verheiratet" (Melderegister) (Gelesen: 2.515 mal)
Themen Beschreibung: Probleme Einwohnermeldeamt/ Standesamt
martines93
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.04.2024 um 00:20:59
 
Hallo Leute,

wir haben ein Problem.
Ich (deutsch), meine Frau (iranisch) hatten in Georgien (Heiratsurkunde wurde übersetzt und es ist mit einer Apostille versehen) geheiratet und sie ist Aufgrund der Familienzusammenführung jetzt in Deutschland, es werden bald 9 Monate. Ihren Aufenthaltstitel hat sie natürlich bereits. Sie hat sich bereit gut eingelebt und arbeitet jetzt auch schon Teilzeit.
Wir wollten damals unsere Ehe ins Melderegister eintragen lassen bzw. einfach unseren Familienstand auf "verheiratet" umändern lassen, aber das Einwohnermeldeamt wollte dies nicht machen. Sie meinten wir müssen zum Standesamt gehen. Dort wurden wir sehr schlecht beraten und hatten auch das Gefühl, diskriminiert zu werden vom Leiter des Standesamtes. Jedenfalls meinte dieser er meldet sich bei uns aber das ist jetzt schon über 6 Monate her.

Jetzt habe ich am Donnerstag nochmal einen Termin beim Einwohnermeldeamt und möchte es versuchen, dass unser Personenstand auf "verheiratet" umgeändert wird. Wir wollen keine Nachbeurkundung von Seiten des Standesamtes. Wir haben Freunde die genau die gleichen Vorrausetzungen haben wie wir und dort hat alles sofort funktioniert.
Könnt ihr mir/ uns bitte helfen? Auf was kann ich mich festlegen (Gesetze etc. evt.) falls die wieder so "dumm" reagieren? Griesgrämig

LG
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Aras
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Antwort #1 - 08.04.2024 um 01:42:09
 
§ 6 Abs. 3 Bundesmeldegesetz

"(3) Liegen der Meldebehörde konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln."

Kannst ja nen schriftlichen Antrag vorbereiten, den die dann eben nicht ignorieren können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 08.04.2024 um 11:10:40
 
Seit sie in D ist und ihren Wohnsitz hier genommen hat hättet ihr  spätestens die Änderung in "verheiratet" machen können. Heiratsurkunde im Original und in der Übersetzung und vorsichtshalber  Aufenthaltstitel mitnehmen und dann sollte es mich sehr wundern, wenn das nicht eingetragen wird. Und wenn doch nicht, dann den Tip von Aras beherzigen. Den Antrag auf Änderung des Familienstandes stellen.
Was ich nicht ganz verstehe: Angemeldet muss Deine Frau doch sein, also sie hat ihren Wohnsitz hier genommen. Bei ihr steht dann auch ledig drinnen so wie bei Dir?
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martines93
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.04.2024 um 12:44:42
 
erstmal herzlichen Dank für eure Meinungen.

Ja sie ist auch angemeldet und alles. Derzeit steht bei mir sowie bei ihr noch ledig. Wir hatten in der Zeit relativ viel zu tun und haben uns erstmal auf die zeitnahen Angelegenheiten konzentriert (Ausländerbehörde, Sprachkurs, KK, Job etc.).

Wir bzw. ich werde es auch so machen, dass ich alles mitnehmen werde wie von euch beschrieben. Aber ich habe einfach kein Plan wie ich argumentieren soll, wenn sie sagt nein bla bla... deswegen hatte ich mich hier gemeldet.
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Antwort #4 - 08.04.2024 um 12:47:51
 
Rein interessehalber:

Spricht etwas gegen das Lesen vorheriger Themen in diesem Forum zum gleichen Problem?

In diesem Moment ist Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe das zweitaktuellste Thema in diesem Forumsbereich; dort wird dasselbe Problem erörtert.

@TS, lies doch bitte zuerst dort und stelle danach, falls nötig, noch zusätzliche Fragen hier.
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martines93
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Antwort #5 - 08.04.2024 um 12:51:39
 
Herzlichen Dank Smiley
ja ich hatte diesbezüglich mich dort auch gemeldet und informiert, aber Dänemark und Georgien ist ja nicht genau das gleiche, deswegen wollte ich nochmal zusätzlich einen extra Beitrag erstellen.
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Antwort #6 - 08.04.2024 um 16:39:20
 
Das Problem ist aber das gleiche:

Meldebehörde will die ausländische Eheschließung durchs Standesamt bestätigt sehen, bevor sie tätig wird.
Statt selbst die mögliche Amtshilfe einzuholen, versucht sie den Bürger fleißig zu machen.

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Antwort #7 - 08.04.2024 um 23:07:28
 
Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legisation  (BGBl. 1965 II, S. 875)

Anhang Artikel 3

"Zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeicher der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, darf als Förmlichkeit nur verlangt werden, daß die in Artikel 4 vorgesehene Apostille angebracht wird, welche die zuständige Behörde des Staates ausstellt, in dem die Urkunde errichtet worden ist.
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Antwort #8 - 09.04.2024 um 07:50:37
 
Hat das irgendeinen Bezug zum in beiden Themen diskutierten Problem?
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Antwort #9 - 09.04.2024 um 21:19:35
 
Hallo

vielen Dank, ich weiß was damit gemeint ist. Und ich danke euch sehr, dass ihr eure Zeit für mich opfert und euer Wissen mit mir teilt.

Am Donnerstag habe ich den Termin, und werde versuchen mich bestmöglich nochmal darauf vorzubereiten um auf eventuelle Probleme reagieren zu können.

Dennoch frage ich mich, wie kann es sein das ein Einwohnermeldeamt so reagiert + ein Standesamt so unkompetent ist. Ich meine unsere Unterlagen wurden doch schon damals von Seiten der Botschaft, Ausländerbehörde geprüft, sonst hätte meine Frau ja gar nicht per Familienzusammenführung nach Deutschland kommen können.

Ich finde es einfach schwierig und auch traurig, das man als einfacher Bürger nicht die Beratung und Betreuung von Seiten der Ämter erhält die man doch eigentlich erhalten sollte.
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Antwort #10 - 09.04.2024 um 21:21:34
 
Wohnst du in einem Landkreis?
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Antwort #11 - 09.04.2024 um 21:33:04
 
Hallo, ja wohnen wir.
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Antwort #12 - 09.04.2024 um 21:51:52
 
martines93 schrieb am 09.04.2024 um 21:19:35:
Ich meine unsere Unterlagen wurden doch schon damals von Seiten der Botschaft, Ausländerbehörde geprüft, sonst hätte meine Frau ja gar nicht per Familienzusammenführung nach Deutschland kommen können.

Und jede Behörde in D hat das Recht (nicht die Pflicht), Eure Urkunden anzuzweifeln und eine Überprüfung zu veranlassen. Möglicherweise könnte es daher auf Dauer doch zweckmäßig sein, einen Antrag auf Nachbeurkundung zu stellen.
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Antwort #13 - 09.04.2024 um 23:22:00
 
Ich schreibs Mal unverbindlich und leicht fantasierend Zwinkernd:

Im Landkreis gibt es meist weniger Ausländer als in den Großstädten. Darum landen so Fälle auch viel seltener auf den Tisch der Bürgerämter. Darum kann es sein, dass die intern geregelt haben, dass die Standesämter sich das anschauen sollen. Das bedeutet aber nicht, dass man zur Nachregistrierung gedrängt werden darf. Was machen rein ausländische Eheleute? Die können ja nicht nachregistrieren.

In den Großstädten hat man das Problem meist nicht, weil die Standesämter sonst überlastet werden würden. Darum drängt da auch niemand die binationalen Eheleute ihre Ehen nachzuregistrieren und man ist froh, wenn der Fall schnell  melderechtlich erledigt ist.

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Antwort #14 - 11.04.2024 um 09:50:12
 
Hallo Leute,

also wir waren jetzt beim Einwohnermeldeamt und haben unseren Familien-/Personenstand auf verheiratet umändern lassen. (ohne Probleme)

Wir haben unsere Ausweise und unsere ausländische Heiratsurkunde vorgezeigt, die Sachbearbeiterin hatte alles eingetragen und das wars. Ich bin happy darüber das es jetzt geklappt hat aber gleichzeitig auch so "baff", dass es damals nicht gemacht werden konnte.

Naja falls ihr noch was dazu sagen wollt, gerne. Ich danke euch allen Smiley <3
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