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Einbürgerung ab wann Antrag möglich? (Gelesen: 2.239 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 11.08.2024 um 16:52:09
 
roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
Und unser "Fall" kann ja einfacher nicht sein.

Bei den Einbürgerungsanträgen geht es leider nicht nach "Einfachheit". Es geht grundsätzlich der Reihe nach.

roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
aber "pünktlich" und "12 monate" triggert mich etwas

Wenn überhaupt die Voraussetzungen erst im Dezember 2024 vorliegen, wird die EBH den Antrag durchaus "liegen lassen".
Vielleicht hat @reinhard deinen 1.Beitrag dazu vom 11.2.24 gemeint?

roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
In 4 Monaten also Mitte Dezember sind ja alle Voraussetzungen erfüllt

Das stimmt. Theoretisch sollte dann die Bearbeitung beginnen und die von der EBH genannte Wartezeit laufen.

Den nächsten AT ab 03/25 sollte deine Frau schon im Dezember beantragen. Das dauert durchaus noch 8-10 Wochen, bis der eAT geliefert wird.

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reinhard
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Antwort #16 - 11.08.2024 um 17:30:48
 
Wer soll denn Deinetwegen länger warten, wenn Du Dich in der Warteschlange vordrängelst? Und was sagst Du denen, die Deinetwegen länger warten sollen?
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Aras
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Antwort #17 - 11.08.2024 um 19:35:18
 
Ich würde dann einfach sagen: Nicht mein Problem. Dir bleibt es offen auch zum Verwaltungsgericht zu gehen, eine Beschwerde gem. § 24 GO (NRW) einzureichen, eine Petition an den Landtag und Bundestag einzureichen. Nur weil das Recht nutze, bedeutet es nicht, dass ich mich vordrängle sondern das ich um meine Rechte und Ansprüche so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, verteidige. Ich habe nicht § 75 VwGO geschaffen oder § 10 StAG auf fünf Jahre verkürzt. Ich bin kein Kämmerer, der das Personal einplanen muss. Ich bin nicht für die Personalgewinnung und ausreichende Ausbildung von Fachkräften zuständig. Ich als Privatperson kann keine Verwaltungsfachkräfte ausbilden, dass kann nur der Staat. Ich bin auch nicht für die Schulbildung zuständig, wenn Absolventen nicht den Ansprüchen für eine Ausbildung als Verwaltungsfachkraft erfüllen.

Ich zahle Steuern und sorge ggf. für Kinder, die in 20 Jahren ggf. für den Staat arbeiten wollen.

Kann aber auch gut sein, dass man in Leipzig, wo es drei Jahre bis zur Einbürgerung dauert, ggf. erwartet eine Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft zu absolvieren damit man dann seinen Ehegatten persönlich einbürgern kann.

Aber Vordrängeln tut man sich gerade nicht. Das ist auch so lächerlich die Vergleich.

Das ist so als würde man 1000 Gefangene im Gefängnis haben, welche entlassen werden müssen(!), aber das Gefängnis kann täglich nur 10 Gefangene entlassen. Und wenn man dann Haftprüfung beantragt weil man noch drei Monate länger im Gefägnis abhängen muss, dann ist das nach der Logik ein Vordrängeln  Laut lachend.

Oder gilt das Recht nciht immer? So wie bei der Post: "Heute leider nicht."?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #18 - 11.08.2024 um 22:00:03
 
Es könnte natürlich etwas an der Situation verbessern, wenn alle drängeln.

Wir sind in Kiel den Weg über den Oberbürgermeister und die Ratsversammlungen gegangen. Ergebnis: Die Einbürgerungsbehörde (8 Stellen, 24 Monate Bearbeitungszeit) bekommen jetzt zusätzlich 8 Stellen. Geht nicht von heute auf morgen, aber nächstes Jahr arbeiten dort 16 Leute.
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roseforest
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Antwort #19 - 12.08.2024 um 08:37:50
 
Super vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Genau meine Frau wird im Dezember eine NE beantragen .. kostet zwar ein paar Euro mehr als die Verlängerung aber egal.

Lt Webseite wird man angeschrieben und bekommt einen Termin automatisch bevor der AT abläuft. Hat jemand Erfahrungen wann die ABHs dies versenden? Wenn wir nichts hören wird sie im DEZ einfach den Antrag stellen.
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Antwort #20 - 12.08.2024 um 14:30:59
 
roseforest schrieb am 12.08.2024 um 08:37:50:
Lt Webseite wird man angeschrieben und bekommt einen Termin automatisch bevor der AT abläuft. Hat jemand Erfahrungen wann die ABHs dies versenden? Wenn wir nichts hören wird sie im DEZ einfach den Antrag stellen.


Kenne es so, dass das Fachprogramm ca. 2 Monate vorm Ablauf des Aufenthaltstitels den baldigen Ablauf meldet und dann die Termine verschickt werden. Kann aber natürlich sein, dass deine ABH andere Wiedervorlagenintervalle hat, weiß nicht ob das Konfigurationssache ist, würde aber Sinn ergeben.
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roseforest
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Antwort #21 - 17.09.2024 um 09:40:39
 
Wir haben jetzt schonmal eine Terminanfrage gesendet für einen Termin im Dezember.
Lt automatischer Email Antwort dauert es 6-8 Wochen bis mit einer Rückmeldung auf die Email zu rechnen ist. Na dann passt es ja alles zeitlich 🤣
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roseforest
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Antwort #22 - 17.11.2024 um 20:06:16
 
Oh ich hatte hier gar nicht geantwortet mehr.
2 Tage nach der Email kam eine Einladung für den 19. Dezember mit Vermerk "NE FzF" also wirklich top muss ich wirklich die ABH loben.

Eine Frage beschäftigt mich aber noch: wir haben am 3. August online die Einbürgerung beantragt . Mit Hinweis dass die Voraussetzungen erst Mitte Dezember erfüllt sind. Die 255 Euro direkt online bezahlt und 2 Tage später per Brief Eingangsbestätigung bekommen. Die behörde schreibt online die Dauer ist 12 Monate.

Könnte man nicht im Dezember sobald die Voraussetzungen erfüllt sind direkt Untätigkeitsklage erheben? Klar wäre insofern fies weil sie hätten es ja vorher bescheiden können inform einer Ablehnung Zwinkernd.

Oder - was ich überlege bei der ABH im Dezember das Thema mal nett anzusprechen ? Die EHB ist ja Nebenan.
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