Ich würde dann einfach sagen: Nicht mein Problem. Dir bleibt es offen auch zum Verwaltungsgericht zu gehen, eine Beschwerde gem. § 24 GO (NRW) einzureichen, eine Petition an den Landtag und Bundestag einzureichen. Nur weil das Recht nutze, bedeutet es nicht, dass ich mich vordrängle sondern das ich um meine Rechte und Ansprüche so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, verteidige. Ich habe nicht § 75 VwGO geschaffen oder § 10
StAG auf fünf Jahre verkürzt. Ich bin kein Kämmerer, der das Personal einplanen muss. Ich bin nicht für die Personalgewinnung und ausreichende Ausbildung von Fachkräften zuständig. Ich als Privatperson kann keine Verwaltungsfachkräfte ausbilden, dass kann nur der Staat. Ich bin auch nicht für die Schulbildung zuständig, wenn Absolventen nicht den Ansprüchen für eine Ausbildung als Verwaltungsfachkraft erfüllen.
Ich zahle Steuern und sorge ggf. für Kinder, die in 20 Jahren ggf. für den Staat arbeiten wollen.
Kann aber auch gut sein, dass man in Leipzig, wo es drei Jahre bis zur Einbürgerung dauert, ggf. erwartet eine Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft zu absolvieren damit man dann seinen Ehegatten persönlich einbürgern kann.
Aber Vordrängeln tut man sich gerade nicht. Das ist auch so lächerlich die Vergleich.
Das ist so als würde man 1000 Gefangene im Gefängnis haben, welche entlassen werden müssen(!), aber das Gefängnis kann täglich nur 10 Gefangene entlassen. Und wenn man dann Haftprüfung beantragt weil man noch drei Monate länger im Gefägnis abhängen muss, dann ist das nach der Logik ein Vordrängeln
.
Oder gilt das Recht nciht immer? So wie bei der Post: "Heute leider nicht."?