Liebes Forum,
mein Mann (Mexikanischer Staatsbürger) hat im August des letzten Jahres sein B1-Goethe-Zertifikat erlangt. Im Oktober (damals war er mit Visum zur
FZF nach D eingereist) beantragte er dann bei der
ABH seinen Aufenthaltstitel und legte alle Dokumente inklusive B1-Zertifikat vor, dort hieß es, alles in Ordnung, er bekäme den Aufenthaltstitel in ein paar Wochen zugeschickt (war dann auch der Fall).
Ende November erhielt er dann ein Schreiben der
ABH mit Verpflichtung zum Integrationskurs aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse gemäß §44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
AufenthG. Wir reagierten darauf mit einer Nachfrage, ob dies tatsächlich erforderlich sei und ob nicht evtl. ein Missverständnis vorliegt und sein B1-Zertifikat möglicherweise untergegangen sei. Eine Antwort auf unsere Rückfrage blieb bislang aus. Den Aufenthaltstitel bekam mein Mann dennoch im Dezember 2023 (mit Befristung bis Oktober 2025) postalisch zugesendet.
Nun sind wir etwas ratlos - ist mein Mann tatsächlich trotz vorhandenem
B1 zum Integrationskurs verpflichtet oder ist es nicht eher wahrscheinlich, dass hier ein Fehler vorliegt? Ist es illegal bzw. riskant, wenn er sich nicht zum Kurs anmeldet, solange noch keine Antwort der
ABH auf unsere Rückfrage vorliegt? Wir möchten nichts falsch machen oder riskieren... eventuell könnt ihr ja weiterhelfen?
Vielen lieben Dank und viele Grüße!