(englische Originalversion unten)
reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:Ein slowakischer Aufenthaltstitel interessiert die deutschen Behörden nicht, damit gefährdest Du nichts.
Das klingt sehr ermutigend!
reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:sondern eher im Warten auf die Behörde
aber ich brauche einen Integrationskurs und einen B1-Sprachniveau- und Staatsbürgerschaftstest... Ich schaffe es hier schon kaum, meine Steuern zu berechnen
Vielleicht, wenn das neue deutsche Gesetz verabschiedet wird.
Petersburger schrieb am 15.01.2024 um 15:32:45:Falls ein slowakischer
AT den gewöhnlichen Aufenthalt in der Slowakei voraussetzt ...
Das ist sehr wahr... dieses ganze Verfahren zur Einbürgerung der slowakischen Staatsbürgerschaft ist experimentell. Ich verlasse mich auf eine Korrektur des Gesetzes, das erst 2022 hinzugefügt wurde. Soweit ich weiß, hat noch niemand eine darauf basierende Staatsbürgerschaft erhalten und ich habe gehört, dass selbst die Einwanderungsbeamten nicht sicher sind, wie sie das Gesetz auslegen sollen.
Dieser Anwalt ist der einzige, der bereit war, es zu versuchen. Er verfügt über eigene Verbindungen und Methoden ... Er ist gut bekannt und verlangt nur im Erfolgsfall Geld. Deshalb besteht meine einzige Angst darin, meinen bestehenden Status in Deutschland zu beeinträchtigen. Aber angesichts der Antwort von Reinhard habe ich gute Hoffnungen, dass ich ruhig beim Anwalt unterschreiben und es versuchen kann.
Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:Dann braucht man wohl sonst ein Slovak living abroad certificate
Ja, der Anwalt wird das alles tun.
Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:sprichst du denn slovakisch?
Nein. Mein verstorbener Großvater wurde in der Tschechoslowakei, auf dem heutigen slowakischen Gebiet, geboren. Es scheint, dass in der Gesetzeskorrektur 2022 (
https://www.zakonypreludi.sk/zz/2022-72) keine Sprachkenntnisse erforderlich sind.
Es sieht so aus, als würde ich dem Anwalt sagen, dass er den Prozess einleiten soll
. Hoffentlich bekomme ich deswegen keinen bösen Brief von der deutschen LEA
Original English Versionreinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:Ein slowakischer Aufenthaltstitel interessiert die deutschen Behörden nicht, damit gefährdest Du nichts.
That sounds very encouraging!
reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:sondern eher im Warten auf die Behörde
but I need integration course and
B1 language level and citizenship test... I already barely manage to calculate my taxes here
maybe if the new german law will be approved..
Petersburger schrieb am 15.01.2024 um 15:32:45:Falls ein slowakischer
AT den gewöhnlichen Aufenthalt in der Slowakei voraussetzt ...
That is very true... this whole Slovak citizenship procedure is experimental. I am relying on a correction to the law that was just added in 2022. As far as I know, no one have yet received a citizenship based on it and I heard even the immigration officers their are not sure how to interpret the law.
This lawyer is the only one that was willing to try. He has is own connections and methods... He is well recognised and he charges money only if successful. That is why my only fear is hurting my existing status in Germany. But giving the response from reinhard, I have good hopes that I can quietly sign with the lawyer and give it a try.
Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:Dann braucht man wohl sonst ein Slovak living abroad certificate
Yes the lawyer will do all of that.
Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:sprichst du denn slovakisch?
Nop. My late grandfather was born in Czechoslovakia, in the now Slovak territory. Seems that in the 2022 law correction (
https://www.zakonypreludi.sk/zz/2022-72), there is no need for language knowledge.
So seems like I will tell the lawyer to start the process
. Hopefully I won't get any angry letter from the German LEA due to this