Hallo liebes Forum,
heute bräuchte ich Hilfe bzw. Antworten zu folgenden Fall, der mich selbst nicht betrifft.
Ich füge es hier mal zu.
Hallo Leute,
meine Frau kommt aus Peru. Nachdem uns hier in Deutschland das Standesamt und das Ausländeramt gesagt hat, dass es ein enormer Aufwand ist hier in Deutschland zu heiraten, haben wir das in Dänemark gemacht. Die Ehe ist dann lediglich hier in Deutschland im Standesamt nurnoch registriert worden. Also zählen wir hier nun auch als verheiratet. Ebenfalls hat meine Frau im Dezember das
A1 Sprachzertifikat erhalten. Der Bachelor-Abschluss von ihr aus Peru ist bereits ebenfalls hier anerkannt. Krankenversicherung über mich als Ehemann ebenfalls kein Problem gewesen. Nun haben wir folgendes Problem: Meine Frau kam „leider“ als Touristin am 31.10.23 nach Deutschland und die Ehe wurde am 17.11.23 in Dänemark geschlossen.
Es liegen nun alle Unterlagen vor, sodass sie „eigentlich“ in Deutschland bleiben kann. Aber um einen Aufenthaltstitel/Visum zu bekommen, müsste sie erst nach Lima in die deutsche Botschaft gehen und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Das kann sogar Monate dauern und ist natürlich mit erheblichen Kosten für Langstrecken- und Inlandsflügen verbunden. Dass wir nicht viele Wochen oder Monate getrennt sein möchten ist sicherlich auch selbstverständlich.
Gibt es hierzu Erfahrungen oder Kenntniss? Muss sie/müssen wir wirklich dieses Visumsverfahren durchkauen, obwohl der Erteilung des Visum oder eines Aufenthaltstitels eigentlich nichts im Wege steht?
Edit:
Wir hatten heute einen Termin bei der Ausländerbehörde. Obwohl ich §39 Nr. 3
AufenthV. anfügte, der (meines Laien-Verständnisses nach) dafür geschaffen wurde, das "überflüssige" Visumverfahren im Heimatland auslassen zu können, wurden wir direkt wieder abgewiesen, mit der Begründung, dass in Anlage 2 zu diesem Paragrafen der Staat Peru nicht dazu zählt. Das ist allerdings nicht korrekt und Peru steht sehr wohl als Staat mit auf der Anlage 2. Diese Sondervorschrift ist doch geschaffen worden, da ohnehin ein Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht und die Unterlagen ohnehin komplett vorliegen um diesen zu beantragen.
Man sichtete dort weder unsere Unterlagen, noch ließ man uns einen Aufenthaltstitel beantragen.
Lieben Gruß