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Heiraten in Uganda (Gelesen: 14.585 mal)
reinhard
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Antwort #75 - 05.12.2024 um 20:55:39
 
Beim Bundesverwaltungsamt kannst Du fragen, die haben einen Bürgerservice mit Mail-Adresse. Allerdings brauchen sie die Vorgangsnummer, die steht auf der Quittung Deiner Frau.
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Geronimo39
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Antwort #76 - 09.12.2024 um 18:57:59
 
Beim BVA hatte ich vor Monaten schon mal eine Anfrage gehalten, die nach drei Wochen immer noch nicht beantwortet war...

Ich habe deshalb direkt die Botschaft angeschrieben und auch eine Antwort erhalten: Das Goethe-Zertifikat haben sie geprüft und bereits an die hiesige Ausländerbehörde weitergeleitet.
Allerdings sei die Urkunden-Überprüfung noch nicht abgeschlossen und sie rechnen damit, dass dies noch bis Ende Januar dauern kann!!
Die Gebühr für die Urkunden-Überprüfung hatten wir bereits Anfang September bezahlt, aber da ist scheinbar noch gar nichts passiert...

Mir reicht diese Behörden-Willkür jetzt langsam Morgen sind wir 10 Monate verheiratet und müssen immer noch weiter warten? Artikel 6 GG wird hier mit Füßen getreten, man versteckt sich aber hinter Verwaltungsanweisungen... Deswegen möchte das jetzt richtig eskalieren lassen, weiß nur noch nicht wie.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder gleich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Direkt Frau Baerbock anschreiben? Oder doch "BILD hilft" einschalten?

Ich schreibe das wirklich nicht aus Spaß. In meinem ganzen bisherigen Leben bin ich noch nie so menschenverachtend behandelt worden. Und deswegen werde ich das so auch definitiv nicht akzeptieren.
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Aras
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Antwort #77 - 09.12.2024 um 19:27:00
 
Bevor du dir die Mühe machst, lass dich von einem Anwalt beraten. Ich schick dir ne PN
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #78 - 10.12.2024 um 19:25:43
 
Die Urkundenprüfung geschieht ja außerhalb der Botschaft, die hat nur begrenzten Einfluss. 10 Monate ist leider keine Ausnahme.

Deshalb wird hier im Forum auch oft dazu geraten, in Deutschland zu heiraten, weil man dann direkt nach der Heirat zusammenleben kann.
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lottchen
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Antwort #79 - 10.12.2024 um 19:44:42
 
Sorry, aber 4-5 Monate für die UP (wenn sie denn da tatsächlich abgeschlossen ist) ist jetzt nicht so lange. Und dass die UP nicht beginnt bevor man nicht gezahlt hat ist nun mal so.
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Henia
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Antwort #80 - 09.01.2025 um 21:33:56
 
Als nächstes wird man dir sagen, dass der A1-Test abgelaufen ist. Gültigkeitsdauer 1 Jahr
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Henia
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Antwort #81 - 09.01.2025 um 22:16:51
 
Geronimo39
Bei meinen Freunden dauerte es 2 Jahre bis es ein Heiratsvisum gab. Das Heiratsfähigkeitszeugnis wurde überprüft indem der/die Anwalt/Anwältin zu den Brüdern der Frau ging und sie fragte ob die Schwester verheiratet sei.
Ein Bruder antwortete, dass es eine Feier gab und sie traditionell verheiratet wären. Dummerweise überließ der heiratswillige Mann der Botschaft die auf Luganda verfasste Urkunde. dass der Deutsche in Familie und Clan aufgenommen wurde. n
Ergebnis: Das Gericht fordert, dass dieses Schreiben übersetzt wird um sicher zu gehen, dass es keine Heiratsurkunde ist. Luganda ist keine Amtssprache.

Das ist ärgerlich aber viel ärgerlicher ist die Arbeitsweise der Botschaft. Die Unterlagen einzeln anzufordern und nicht eine Liste der geforderten Unterlagen zu liefern ist unwirtschaftlich.  Als letztes wurde die Gültigkeitsdauer des Sprachtests (bei Antragsstellung 2 Jahre) geändert und der Test musste wiederholt werden. Um das Visum auszustellen benötigte die Botschaft nochmals 4 Wochen.
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erne
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Antwort #82 - 10.01.2025 um 11:57:22
 
Henia schrieb am 09.01.2025 um 22:16:51:
Die Unterlagen einzeln anzufordern und nicht eine Liste der geforderten Unterlagen zu liefern ist unwirtschaftlich.

dass die erforderlichen Unterlagen sich aber erst aus den Angaben oder bereits abgegeben Dokumenten ergeben, ist Dir nicht eingefallen?

Henia schrieb am 09.01.2025 um 22:16:51:
Als letztes wurde die Gültigkeitsdauer des Sprachtests (bei Antragsstellung 2 Jahre) geändert und der Test musste wiederholt werden.

Ich wüsste nicht, dass der Sprachtest ein Ablaufdatum hätte. Was gefordert woder zwei Jahre nach dem Test noch etwas von dem weiss, was man gelernt hat, darum wollen die Behörden auch etwas aktuelleres sehen.
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Antwort #83 - 26.01.2025 um 12:16:45
 
Es ist jetzt etwas Bewegung in die Sache gekommen.
Die Botschaft hat eine Email geschrieben, in der wir aufgefordert werden, eine weitere Zahlung (ca. 150,-- EUR) vorzunehmen, damit "die Akte geschlossen werden kann."

Bedeutet das, dass die Urkundenüberprüfung jetzt abgeschlossen ist und es weitergeht?

Wir haben am 10.02. unseren ersten Hochzeitstag und ich fliege wieder runter, damit wir den gemeinsam feiern können. Vielleicht klappt es ja, sie auf dem Rückweg mitzunehmen?
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reinhard
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Antwort #84 - 26.01.2025 um 14:02:09
 
Es bedeutet erstmal, dass Ihr eine weitere Zahlung vornehmen sollt.

Was in der Botschaft intern passiert ist, wissen wir nicht. Wer werden ja hier im Forum nur von Dir informiert. Insofern ist es umgekehrt: Deine Frau könnte Dir sagen, was es bedeutet, sobald sie es weiß. Dann schreibst Du es uns.
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Antwort #85 - 03.02.2025 um 13:52:55
 
Es gibt gute Neuigkeiten:
Die Urkundenüberprüfung ist endlich abgeschlossen und die Akte ist zurück in der hiesigen Ausländerbehörde.
Von dort wurde ich heute angeschrieben und nach meiner Wohnung und den finanziellen Verhältnissen gefragt. Habe gleich alle Informationen zurückgemailt.

Ich fliege jetzt am Donnerstag wieder nach Uganda, um den 1. Hochzeitstag am 10.02. mit meiner Frau feiern zu können.

Bin mal gespannt, ob es jetzt schnell genug bis zur Visum-Erteilung geht. Dann würde ich sie auf dem Rückflug endlich mit nachhause nehmen können.
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Arminia83
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Antwort #86 - 04.02.2025 um 08:27:28
 
Guten Morgen.

Und herzlichen Glückwunsch an euch für diesen Meilenstein.

Ich habe eure Geschichte schon eine Weile verfolgt und mit euch gefiebert.

Mein Mann und ich befinden uns noch im Prozess der Urkundenüberprüfung. Hatten die Gebühr für die Überprüfung ca. 1 Woche nach euch gezahlt, wobei man es mit Sicherheit nicht vergleichen kann, jede Bearbeitungszeit ist anders in den verschiedenen Botschaften und Fallkonstellation.

Könntest du mir sagen, welche Unterlagen/Nachweise die Ausländerbehörde von dir angefordert hat?
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Geronimo39
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Antwort #87 - 04.02.2025 um 09:18:00
 
Guten Morgen und danke für Dein Mitfiebern, Arminia.

Die ABH wollte Auskünfte über meine Wohnsituation mit Angabe der Qm Wohnfläche und mein Einkommen. Nach meiner Beantwortung haben sie direkt das Okay gegeben und die Akte auch schon wieder zur Botschaft in Kampala zurückgegeben.

Ich fliege jetzt am Donnerstag wieder runter. Wenn sie jetzt tatsächlich endlich das Visum bekommt, werde ich sie auf dem Rückflug am 21.02. mit nachhause nehmen.

Ich wünsche Dir und Deinem Mann auch gutes Gelingen.
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Aras
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Antwort #88 - 04.02.2025 um 09:37:46
 
Ich hoffe dass es endlich durch geht. Das Gute ist, dass die Zustimmung durch die Ausländerbehörde für die Visaerteilung elektronisch erfolgt. Also sobald das grüne Licht da ist, kann man das Visum auch erteilen.

Man kann wie gewohnt beim BVA anrufen und unter Angabe der Antragsnummer und Botschaft herausfinden ob die Antwort von der Ausländerbehörde schon gegeben wurde.

Also wenn du jemanden in Deutschland hast, kann dieser eben alle 2-3 Tage beim BVA anrufen und das in Erfahrung bringen.
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Antwort #89 - 04.02.2025 um 12:40:44
 
Geronimo39 schrieb am 04.02.2025 um 09:18:00:
Die ABH wollte Auskünfte über meine Wohnsituation mit Angabe der Qm Wohnfläche und mein Einkommen.

Alles Sachen, die die überhaupt nichts angehen. Du könntest von Bürgergeld leben und eine Kammer zur Untermiete haben - das Visum für Deine Frau muss erteilt werden. Aber ich verstehe natürlich, dass Du lieber die Infos lieferst als Dich mit denen rumzustreiten was wieder zu Verzögerungen führen kann.
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