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Heiraten in Uganda (Gelesen: 12.883 mal)
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #75 - 05.12.2024 um 20:55:39
 
Beim Bundesverwaltungsamt kannst Du fragen, die haben einen Bürgerservice mit Mail-Adresse. Allerdings brauchen sie die Vorgangsnummer, die steht auf der Quittung Deiner Frau.
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Geronimo39
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #76 - 09.12.2024 um 18:57:59
 
Beim BVA hatte ich vor Monaten schon mal eine Anfrage gehalten, die nach drei Wochen immer noch nicht beantwortet war...

Ich habe deshalb direkt die Botschaft angeschrieben und auch eine Antwort erhalten: Das Goethe-Zertifikat haben sie geprüft und bereits an die hiesige Ausländerbehörde weitergeleitet.
Allerdings sei die Urkunden-Überprüfung noch nicht abgeschlossen und sie rechnen damit, dass dies noch bis Ende Januar dauern kann!!
Die Gebühr für die Urkunden-Überprüfung hatten wir bereits Anfang September bezahlt, aber da ist scheinbar noch gar nichts passiert...

Mir reicht diese Behörden-Willkür jetzt langsam Morgen sind wir 10 Monate verheiratet und müssen immer noch weiter warten? Artikel 6 GG wird hier mit Füßen getreten, man versteckt sich aber hinter Verwaltungsanweisungen... Deswegen möchte das jetzt richtig eskalieren lassen, weiß nur noch nicht wie.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder gleich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Direkt Frau Baerbock anschreiben? Oder doch "BILD hilft" einschalten?

Ich schreibe das wirklich nicht aus Spaß. In meinem ganzen bisherigen Leben bin ich noch nie so menschenverachtend behandelt worden. Und deswegen werde ich das so auch definitiv nicht akzeptieren.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #77 - 09.12.2024 um 19:27:00
 
Bevor du dir die Mühe machst, lass dich von einem Anwalt beraten. Ich schick dir ne PN
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #78 - 10.12.2024 um 19:25:43
 
Die Urkundenprüfung geschieht ja außerhalb der Botschaft, die hat nur begrenzten Einfluss. 10 Monate ist leider keine Ausnahme.

Deshalb wird hier im Forum auch oft dazu geraten, in Deutschland zu heiraten, weil man dann direkt nach der Heirat zusammenleben kann.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #79 - 10.12.2024 um 19:44:42
 
Sorry, aber 4-5 Monate für die UP (wenn sie denn da tatsächlich abgeschlossen ist) ist jetzt nicht so lange. Und dass die UP nicht beginnt bevor man nicht gezahlt hat ist nun mal so.
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Henia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #80 - 09.01.2025 um 21:33:56
 
Als nächstes wird man dir sagen, dass der A1-Test abgelaufen ist. Gültigkeitsdauer 1 Jahr
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Henia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #81 - 09.01.2025 um 22:16:51
 
Geronimo39
Bei meinen Freunden dauerte es 2 Jahre bis es ein Heiratsvisum gab. Das Heiratsfähigkeitszeugnis wurde überprüft indem der/die Anwalt/Anwältin zu den Brüdern der Frau ging und sie fragte ob die Schwester verheiratet sei.
Ein Bruder antwortete, dass es eine Feier gab und sie traditionell verheiratet wären. Dummerweise überließ der heiratswillige Mann der Botschaft die auf Luganda verfasste Urkunde. dass der Deutsche in Familie und Clan aufgenommen wurde. n
Ergebnis: Das Gericht fordert, dass dieses Schreiben übersetzt wird um sicher zu gehen, dass es keine Heiratsurkunde ist. Luganda ist keine Amtssprache.

Das ist ärgerlich aber viel ärgerlicher ist die Arbeitsweise der Botschaft. Die Unterlagen einzeln anzufordern und nicht eine Liste der geforderten Unterlagen zu liefern ist unwirtschaftlich.  Als letztes wurde die Gültigkeitsdauer des Sprachtests (bei Antragsstellung 2 Jahre) geändert und der Test musste wiederholt werden. Um das Visum auszustellen benötigte die Botschaft nochmals 4 Wochen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #82 - 10.01.2025 um 11:57:22
 
Henia schrieb am 09.01.2025 um 22:16:51:
Die Unterlagen einzeln anzufordern und nicht eine Liste der geforderten Unterlagen zu liefern ist unwirtschaftlich.

dass die erforderlichen Unterlagen sich aber erst aus den Angaben oder bereits abgegeben Dokumenten ergeben, ist Dir nicht eingefallen?

Henia schrieb am 09.01.2025 um 22:16:51:
Als letztes wurde die Gültigkeitsdauer des Sprachtests (bei Antragsstellung 2 Jahre) geändert und der Test musste wiederholt werden.

Ich wüsste nicht, dass der Sprachtest ein Ablaufdatum hätte. Was gefordert woder zwei Jahre nach dem Test noch etwas von dem weiss, was man gelernt hat, darum wollen die Behörden auch etwas aktuelleres sehen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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