Eine
Geronimo39 schrieb am 22.03.2025 um 12:53:18:Nachtragung der Ehe
gibt es in Deutschland ebensowenig wie ein Anerkennungsverfahren für eine Eheschließung im Ausland.
Was Du bekommen kannst, ist eine "Nachbeurkundung" Eurer ausländischen Eheschließung, also die deutsche Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe.
Geronimo39 schrieb am 22.03.2025 um 12:53:18:Die wollen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Passes (idealerweise durch die deutsche Botschaft in Kampala)???
Legt da einfach das Original vor.
Geronimo39 schrieb am 22.03.2025 um 12:53:18:abzugeben vor einem Notar in Uganda oder der dt. Botschaft in Kampala... ?!?!?!
Vergiss das, niemand verlangt allen Ernstes, dass jemand für so etwas ins Ausland fährt, wenn es auch im Inland getan werden kann.
Geronimo39 schrieb am 22.03.2025 um 12:53:18:Das wurde doch schon durch die Urkundenüberprüfung schon alles geklärt, sonst hätte sie das Visum ja nicht bekommen.
Jede deutsche Behörde prüft selbständig, ob sie eine ausländische Urkunde anerkennt. War bisher das Standesamt mit Eurem Fall nicht befasst (z.B. weil die
ABH nachgefragt hat), dann fragt sie einfach alles von Neuem ab.
Aber keine Sorge: Habt ihr die Urkundenprüfung erfolgreich hinter Euch, dann geht das Ganze nicht einfach so von vorn los.
Aber eine eigene Prüfung durch das Standesamt hat ihren Sinn:
Es gab schon Fälle, in denen das Standesamt später Dinge sah, die die vorherigen Behörden (AV und ABH) nicht gesehen hatten.
Daher gibt es kein blindes Verlassen auf die Handlung anderer Behörden.