Hallo liebes Forum
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vielleicht kann uns jemand bei folgender Fragestellung helfen: mein mexikanischer Ehemann ist Anfang 2020 nach Deutschland gekommen mit dem Visum zum Nachzug zum deutschen Kind und hat hier seinen Aufenthalt bekommen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (13 und 6). Vorher haben wir gemeinsam im Ausland gelebt.
Nachdem er ganz lange keine Chance hatte einen Platz im Integrationskurs zu bekommen, auch wegen der Pandemie, hat er letztes Jahr den Test Leben in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Leider ist er beim Deutschtest knapp am
B1 Zertifikat vorbei und hat "nur" das A2 bekommen. Aktuell lernt er um die Prüfung für
B1 zu wiederholen.
Nun läuft sein Aufenthaltstitel Anfang März ab und er beantragt einen neuen. FRAGE: ist dieser wieder für 3 Jahre gültig? Falls er den
B1 Test nun besteht, kann er dann dennoch später einen Antrag auf einen deutschen Pass stellen?
Auch eine Frage zu den Dokumenten: der MA der Ausländerbehörde sagte mir am Telefon, dass er eine Bestätigung braucht, dass unser 1. Kind hier zur Schule geht (ausgefüllt von der Schule). Ist dies so üblich? Denn bei letzten Mal wurde das nicht gefordert. Außerdem eine Bestätigung über meine Eigentumswohnung, was aber nicht die Wohnung ist, in der wir leben. Auch das war letztes Mal nicht gefordert. Für mich ist es grundsätzlich OK, ich wundere mich nur, warum es jetzt wieder anders ist (neuer LK).