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Aufenthaltstitel beantragen und Wohnsitz anmelden (von Ehemann aus Drittstaat) (Gelesen: 6.215 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 31.01.2024 um 13:43:10
 
reinhard schrieb am 31.01.2024 um 13:33:48:
Nachfragen hat keinen Sinn. Sie sind überlastet und melden sich im April. Lasst sie in Ruhe diejenigen bearbeiten, die den Antrag im Oktober, im November und im Dezember hingeschickt haben, ohne durch nachfragen nach einem Januar-Antrag zu stören.


Hier geht es ja jetzt erstmal um die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung. Wenn die ABH in Ruhe arbeiten möchte kann sie ja ihre Arbeitsorganisation umstellen, z.B. tageweise die neuen Mails durchschauen, ob da jemand eine Fiktionsbescheinigung anfragt oder eine Fiktionsbescheinigung Sinn macht. Gerade weil die ABHs genau das nicht machen entstehen doch so viel mehr Anfragen.

So würde man zeigen "wir haben deine Mail bekommen, brauchen aber noch zur Bearbeitung, aber hier hast du ne Bescheinigung für die Übergangszeit". Das ist besser als sich gar nicht melden und Unruhe beim Antragssteller zu stiften.

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helpplease
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 02.02.2024 um 08:44:55
 
Hallo Leute!
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann bringt es eigentlich nichts, jetzt nochmal das Ausländeramt zu kontaktieren, um einen Termin für die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Ich hatte gedacht, dass man sich vielleicht in diesen letzten 2.5 Wochen noch bemühen könnte, einen Termin zur Antragstellung zu bekommen und es vielleicht noch klappen könnte. Denn wir würden uns schon sehr wünschen, dass es langsam mal los gehen könnte. Es wird nämlich finanziell und nervlich etwas belastend, dass man nicht weiß, wann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Daher meine Frage.

Die Fiktionsbescheinigung wäre natürlich super, damit er ausweisen kann, dass er nicht illegal hier ist. Mir wurde von anderen mit Ausländeramterfahrung in unserer Stadt geraten, einfach zum Schalter dort zu gehen. Dort würde man die dann bekommen.
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
1. Sind mit einer Fiktionsbescheinigung Reisen ins europäische Ausland möglich?
2. Gibt es damit auch die Möglichkeit, an einem Integrationskurs teilzunehmen oder müssen wir damit warten, bis wir von der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein bekommen haben?

3. Der Arbeitgeber, bei dem wir einen Job für meinen Mann gefunden haben, würde ihn auch mit Fiktionsbescheinigung anstellen, sobald er seine Steueridentifikationsnummer hat.
Das wär ja, sowie ich das verstanden habe, legal, richtig?
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Antwort #17 - 02.02.2024 um 13:52:30
 
1) Auslandsreisen möglich, wenn die FB nach §81 Abs 4 erteilt wurde. Das steht auf der FB
2) das wird von der ABH veranl asst, wenn die AE erteilt wird
3) ja, da auf dem Visum die Erwerbstätigkeit gestattet ist
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roseforest
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Antwort #18 - 02.02.2024 um 14:59:17
 
Mit dem Integrationskurs würde ich trotzdem selbst ansprechen.

Der Sachbearbeiter bei uns wollte erst gar keine Verpflichtung/Berechtigung  geben...

Kenne auch einige fälle da gab es diese für den Int. Kurs bereits bei Bestellung des eAT, wobei es rechtlich korrekt aber wohl erst mit Aushändigung geht.
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Aras
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Antwort #19 - 02.02.2024 um 15:55:45
 
Also ich hab nochmal deinen Thread gelesen. Also ihr habt die Unterlagen und den Antrag der Behörde geschickt. Also per E-Mail weil ihr die Dokumente gescannt habt?

Soweit ich weiß können Integrationskursträger auch für euch den Antrag stellen, sofern ihr dafür eine Vollmacht dem Kursträger gebt. Hat meine Frau damals vor 3 Jahren gemacht. Wurde damals vom BaMF wegen fehlendem Aufenthaltstitel abgelehnt. Habe dann einen Widerspruch dagegen eingereicht mit der Argumentation, dass wir den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis eingereicht haben, aber die Situation vom Ausländeramt in Düsseldorf angespannt sei und wir einen Termin in August 2020 haben (es war Februar 2020). Danach wurde meiner Frau die Berechtigung erteilt.

Ich denke das beste wäre einen Vormittag zu investieren und ohne Termin mit allen Unterlagen zur Behörde zu gehen und eben kleine Brötchen backen indem man nur eine FB und ggf. die Berechtigung für den Integrationskurs verlangt.
Eine wichtige Unterlage wäre die ausgedruckte E-Mail mit dem Antrag.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 12.02.2024 um 12:27:53
 
Hallo Leute!

Nochmal vielen Dank für eure Antworten!

Genau, wir hatten alles per Mail gesendet:

Am 27.12.23: Mail mit den eingescannten Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt mit Bitte um Termin für die Wohnsitzanmeldung und die Aufnahme des Antrages auf Aufenthaltserlaubnis

Ab dem 8.01.24: anrufen bei Ausländeramt und Mail an die allgemeine Mailadresse der Ausländerbehörde mit Bitte um Termin nur für die Wohnsitzanmeldung

Am 15.01.24 Anruf bei Ausländeramt wurde durchgestellt und mir wurde mitgeteilt, dass das Ausländeramt für die Wohnsitzanmeldung nicht mehr zuständig sei, sondern das Einwohnermeldeamt. Wir sollen meinen Mann dort anmelden und dann nochmal den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren.

Am 17.01.24 Wohnsitzanmeldung und nochmal ne Mail an den zuständigen Sachbearbeiter. Wieder keine Eingangsbestätigung erhalten.

Seitdem keine Antwort auf nichts und auch bei den Anrufen komme ich nicht mehr durch.


Ich denke, daher müssen wir diese Woche dort mal am Schalter vorbeischneien, um wenigstens eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen. Auch wenn ich ein bisschen Angst habe, dadurch jemanden zu verärgern.

Sollten wir das denn einfach machen oder vorher nochmal versuchen anzurufen?

Nun ist es außerdem so, dass der Arbeitgeber des Jobs, den wir für meinen Mann gefunden hatten, zwar selber ihn mit Fiktionsbescheinigung anstellen würde, aber die Minijob-Zentrale oder so ähnlich eine Arbeitserlaubnis verlangt.

Soweit ich weiß, ist das ja mit dem Visum zum Familiennachzug gegeben und ändert sich nicht mit der Fiktionsbescheinigung.

Meine Frage wäre noch, ob man bei der Fiktionsbescheinigung dann darauf achten muss, dass die Arbeitserlaubnis mit darauf geschrieben wird? Oder gibt es einen extra Dokument, das man, wenn wir sowieso zum Schalter gehen, noch erfragen könnte, das die Arbeitserlaubnis dokumentiert?
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Antwort #21 - 12.02.2024 um 12:59:37
 
helpplease schrieb am 12.02.2024 um 12:27:53:
Sollten wir das denn einfach machen oder vorher nochmal versuchen anzurufen?


„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. “ – Albert Einstein

Auf der Fiktionsbescheinigung kann es erneut vermerkt werden. Aber es gilt bereits das was auf dem Visum geschrieben steht.

Nebenbei bemerkt: Wenn dein Mann ein Jobangebot hat, und die Behörde keine FB erteilt und darum dein Mann den Job nicht bekommt, dann wird die Behörde schadensersatzpflichtig. Darum sollte man eben mit dem Jobangebot argumentieren.
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Antwort #22 - 03.04.2024 um 18:07:53
 
Hallo liebe Leute!

ich melde bei euch mit einem kleinen Update!

Wir waren im Februar einfach zum Schalter in der Ausländerbehörde gegangen um nachzufragen, wie wir am besten vorgehen sollten.
Dort wurde uns dann zum großen Glück schnell ein Termin gegeben und mein Mann besitzt seit Februar einen Aufenthaltstitel als Ehegatte!!!
Hier möchte ich auch nochmal euch allen danken, die uns dabei begleitet und so geduldig beraten haben! Das war/ist eine riesige Hilfe!!!  Smiley

Von der Ausländerbehörde wurde uns damals gesagt, dass wir den Berechtigungsschein für den Integrationskurs, sowie den Personalausweis/die Ausweiskarte (kenne den richtigen Namen nicht) zugesendet bekommen würden.

Uns hat in den letzten zwei Monaten allerdings bloß ein Brief über die Online-Ausweis-Funktion des Aufenthaltstitels erreicht.
Ist das denn jetzt diese Ausweiskarte?
Gibt es die nur noch online (auf dem Handy nehme ich an) und nicht mehr in Kartenform?
Oder sollten wir nochmal nachfragen bei der Ausländerbehörde?
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reinhard
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Antwort #23 - 03.04.2024 um 22:16:32
 
Ja, der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte, die so ähnlich aussieht wie ein Personalausweis (gleiche Rohlinge, gleiche Maschine bei der Bundesdruckerei).

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« Zuletzt geändert: 04.04.2024 um 11:27:43 von reinhard »  
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Antwort #24 - 03.04.2024 um 22:46:30
 
Wenn der Brief mit der PIN angekommen ist, kannst du davon ausgehen, dass die Aufenthaltserlaubnis, also die Plastikkarte, zeitgleich zur Ausländerbehörde geschickt wurde.

Entweder die Behörde schreibt dich an, oder, falls die Behörde eine Dokumentenausgabe hat, gehst zur Behörde (ggf. Termin vereinbaren) und holst die Plastikkarte ab.

Es kann auch sein, dass die Behörde einen Termin gibt um gleichzeitig die Verpflichtung für den Integrationskurs auszuhändigen. Kann auch sein dass ihr das per Post bekommt.

Wenn ihr eine Berufstätigkeit angegeben habt, kann es sein dass die Behörde von der Verpflichtung absieht.

Ist also ne Frage wie eure Behörde da verfährt. Am besten ihr macht das wie damals und geht zum Schalter und fragt nach wie es weiter geht.
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Antwort #25 - 03.06.2024 um 14:48:10
 
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal zwei Fragen und hoffe, jemand hier kann uns weiterhelfen.

Leider hat mein Schwiegervater (und also der Vater von meinem Mann) vor ein paar Tagen einen Herzinfarkt erlitten und es geht ihm nicht gut. Mein Mann würde nun circa 1 bis 2 Wochen zu ihm reisen, um ihn zu sehen.

Mein Mann hat ja seinen Ausweis/seine Aufenthaltstitelkarte mit einer Aufenthaltserlaubnis bis 2027. In seinem Reisepass ist natürlich allerdings bisher noch nichts verändert, sprich, noch immer dieser Aufkleber mit dem Visum zur Einreise vorhanden.

Meine erste Frage wäre: ist es meinem Mann möglich, mit dem Aufenthaltstitel/dem Ausweis so in den Senegal zu reisen und ohne Probleme wieder zurück nach Deutschland zu reisen?

Meine zweite Frage ist folgende: müssen wir der Ausländerbehörde Bescheid geben über diese zweiwöchige Reise? Bei einem befreundeten Geflüchteten war das notwendig, daher die Frage.

Über jede Antwort und Einschätzung freuen wir uns sehr!
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Antwort #26 - 03.06.2024 um 15:28:54
 
Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis kann er reisen wohin er will (solange er für dieses Land kein Visum benötigt) und solange er will, wenn er Deutschland nicht für mehr als 6 Monate am Stück verlässt. Denn dann würde seine Aufenthaltserlaubnis erlöschen. Und da muss er auch niemandem Bescheid geben. Nur wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate dauern soll bräuchte er die Genehmigung der ABH für die längere Abwesenheit (und eine gute Begründung).
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Antwort #27 - 03.06.2024 um 17:23:47
 
Bei Flüchtlingen im Verfahren ist es ganz anders als bei Euch.

Er kann reisen, das Visum im Pass ist egal. Mit dem Aufenthaltstitel (Plastikkarte) kann er jederzeit wieder einreisen, auch über andere Flughäfen in der EU (außer Irland).

Er muss nur aufpassen, dass ihm die Plastikkarte nicht geklaut wird. Sowas ist im Senegal viel wert.
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Antwort #28 - 30.06.2024 um 13:03:05
 
Hallo liebe Leute!

Vielen Dank für eure Nachrichten. Mein Mann hat es sicher wieder zurück nach Deutschland geschafft und es hat alles gut geklappt mit der Wiedereinreise. Seinem Vater geht es zum Glück auch ein bisschen besser!

Nun habe ich leider schon wieder eine Frage.
Vor circa vier Wochen hatten wir uns bei einer Schule für einen Integrationskurs angemeldet, bzw. sind in die Akte dort aufgenommen worden.
Uns wurde gesagt, die würden sich melden, bezüglich eines Termins für einen Einstufungstest.
Dies ist bisher nicht geschehen.

Ich wollte damals den Berechtigungsschein wieder mitnehmen, uns wurde dort aber gesagt, dieser Schein sei wie ein Geldschein und könnte nur einmal eingesetzt/eingelöst werden.
Ist ja alles schön und gut.
Weil es bei der Schule nun so lange dauert,  ich aber auch nicht die Chance auf einen Platz verspielen möchte, sollte es bald doch dort klappen, wollte ich bei der Ausländerbehörde fragen, ob man dort noch einen Berechtigungsschein bekommen könnte  und diesen dann bei einer anderen Schule einlösen könnte.

Bevor ich dort nerve, wollte ich fragen, ob ihr meint, dass das möglich ist?
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Antwort #29 - 30.06.2024 um 14:09:42
 
Die Schule muss den Schein zurückgeben, wenn die Kursteilnahme nicht zustande kommt. Das muss Dein Mann regeln, nicht die Ausländerbehörde. Er hat die Berechtigung und muss jetzt eine Schule finden, an der er dann wirklich startet.
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