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Frage nach evtl Betrug und ausländerrechtlicher / strafrechtlicher Konsequenzen (Gelesen: 1.651 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage nach evtl Betrug und ausländerrechtlicher / strafrechtlicher Konsequenzen
20.12.2023 um 19:57:59
 
Tag.
Das Thema ist vielleicht in diesem Thread richtig, ist wichtig! Vielleicht liest die Politik hier auch mit.
Mal angenommen, ein Ausländer aus einem Land I kommt nach Deutschland und behauptet, er sei aus dem Land A und möchte hier Asylstauts oder Flüchtlingsstatus.
Auf dem ersten Blick betrügt er Deutschland und das Land A, aus dem er seiner Angaben nach stammen soll, was nicht stimmt.
Hier stellt sich die Frage, ist das rechtlich ein Betrug? Wenn ja, welche ausländerrechtlichen und oder strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Iraner sich als Afghane ausgibt und bekommt dann in Deutschland den Status Flüchtling oder Asyl. Das ist eine Regel, täglich geschieht das zu Tausendfach. Problem wird es dann, wenn man es anspricht. Schon lange bevor die Taliban an die Macht kamen, strömen die Pseudo Iraner nach Deutschland zu Tausenden.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.12.2023 um 20:15:53
 
Ja, kommt immer mal wieder vor – aber nicht "zu Tausenden".

Konkret hat das BAMF eher ein paar Leute aus Pakistan dabei, die behaupten, Afghanen zu sein. Und früher waren es Libanesen, die als Syrer Asyl beantragten. Noch früher Albaner, die als Kosovaren kamen.

Letzlich kann Deutschland darauf nur reagieren, indem parallele Einwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das ist bei Albanien gut gelungen (Westbalkan-Regelung).

Und sonst sortiert das BAMF die meisten in der Anhörung aus. Ich hatte ein paarmal mit solchen zu tun, die "aufgedeckt" worden waren. Das Verfahren wurde in der Regel gegen Geldauflage eingestellt. Was ist gesehen habe, war "mittelbare Falschbeurkundung" (weil die Behörden angestiftet wurden, Dokumente mit falschem Namen oder falscher Staatsangehörigkeit auszustellen). Und es gibt Verfahren wegen Leistungsbezug – mit richtigem Namen hätte die Ausreise zeitnah organisiert werden können, mit falschem Namen waren es ein paar Jahre Sozialhilfe mehr.

Die BAMF-Anhörer kennen aber die Herkunftsländer und können die Kandidaten entsprechend befragen, das falsche Geschichten schnell auffallen.
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #2 - 20.12.2023 um 20:25:52
 
"Die BAMF-Anhörer kennen aber die Herkunftsländer und können die Kandidaten entsprechend befragen, das falsche Geschichten schnell auffallen."

Eben das ist NICHT der Fall!!!!
Die BAMF Leute können das nicht und sind nicht dazu in der Lage, die Mitarbeiter der Behörde sind Deutsche.
Die Iraner sehen fast so aus wie Afghane, noch schlimmer, dass sie persisch sprechen, aber mit deutlich unterschiedlichem Akzent, nur Akzent ist beinah zu 70 bis 80 Prozent identisch mit dem Akzent von Afganen aus Herat, das ist der Bezirk mit der Grenze zu Iran, gilt auch teilweise für Farah.
Diese Leute haben und sprechen zu 70 bis 80 ein Akzent, was gleich ist.
Es kommt tatsächlich auf diese Zahl von 70 bis 80 Prozent, also der Unterschied von 20 bis 30 Prozent. Und diesen Unterschied von 20 bis 30 Prozent können BAMF Mitarbeiter nicht erkennen.
Das zu identifizieren wäre Sache der Experten, also von Afghanen, die hier leben, das sind Perser aber auch andere Afghanen, die die Aussprache der Leute aus Iran, Herat und teils Farah sehr gut unterscheiden können. Das will aber Deutschland nicht.
Vielleicht können die Deutschen Beamten die Betrüger der anderen Länder erkennen, aber nicht die Aus Iran, weil eben die Sprache FAST gleich ist und auch das Aussehen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 20.12.2023 um 20:31:15
 
Okay.

Um deine rechtlichen Fragen zu beantworten: Ja, ist eine Straftat. Ausländerrechtlich kann es bis zur Ausweisung kommen. Strafrechtlich meine ich bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Für den Rest deiner Agenda ist das Forum denke ich nicht passend. Die zuständigen Behörden freuen sich bestimmt über wertvolle Tipps und Beweise von dir, um die Tausenden, wenn nicht Millionen Betrüger, auffliegen zu lassen. Vielleicht kannst du dich ja auch beim BAMF direkt bewerben, damit da auch mal wer mit Ahnung sitzt.
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #4 - 20.12.2023 um 20:38:59
 
Es gibt keine weitere Agenda.
Skandal wird erst dann, wenn man darüber spricht.
Ja, es sind Tausende Fälle seit es die Taliban 1994 gibt.
Das ist eine ausländerrechtliche Angelegenheit und passt zu diesem Forum sehr gut.
Für BAMF unterqualifiziert.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 20.12.2023 um 20:51:02
 
Ist das jetzt deine persönliche Agenda gegen Iraner weil ich deine Geschichte in deinem anderen Thread als unglaubwürdig bezeichnet und ich in meinem Profil geschrieben habe dass ich Deutsch/Iraner bin?

Wenn es dich beruhigt, dann kannst du von mir aus alle Iraner, die sich als Afghanen ausgeben, gerne bei der Polizei denunzieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 21.12.2023 um 08:40:18
 
Deine einzige rechtliche Frage ist beantwortet.
Den Rest deiner Aussagen und die darauf sicher folgende Diskussion kannst du bis zu einem gewissen Punkt im Userforum fortsetzen.

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