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Nach Au-Pair Visum eine Ausbildung starten geht das? (Gelesen: 12.302 mal)
Themen Beschreibung: Nach Au-Pair möchte ich in Deutschland eine Ausbildung anfangen ab August
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #30 - 19.12.2023 um 13:14:46
 
Das entscheidet die Botschaft. Dazu können wir nichts beitragen.

Verboten ist es nicht. Für Au-Pair gibt es nur ein Höchstalter und die Bedingung, dass Du einen Vertrag vorlegen musst.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 19.12.2023 um 14:39:48
 
... und deine Gastfamilie darf nicht aus deinem Heimatland nach D gekommen sein.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Adresse in Nordmazedonischen Pass für das Au-Pair Visum Ablehnung?
Antwort #32 - 22.12.2023 um 00:01:54
 
Hallo ihr Lieben,

ich benötige dringend Hilfe. Mein Termin für das Au-Pair Visum bei der Deutschen Botschaft in Nordmazedonien ist am 09.01., und ich habe alle erforderlichen Dokumente. Allerdings fehlt in meinem neuen nordmazedonischen Pass die Adresse.

Normalerweise sollte eine Adresse im nordmazedonischen Pass stehen, aber die Passbehörde hat stattdessen nur "DEU" kein Wohnort oder Adresse nichts eingetragen nur DEU Abkürzung, da ich ein Jahr mit einem FSJ-Visum in Deutschland war. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass mein Visum wegen dieses Fehlers abgelehnt werden könnte.

Ich befinde mich derzeit im Frauenhaus bin in eine sehr schwierigen Situation da meine Eltern mich gegen meinen Willen nach Nordmazedonien gebracht haben.

Im Visumformular habe ich die mazedonische Adresse angegeben, und auch die Gastfamilie hat diese im Antrag vermerkt. Trotzdem befürchte ich, dass die Botschaft denkt, ich würde dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, oder sich wundert, warum im Pass "DEU" steht, während im Visumantrag meine richtige Adresse vermerkt ist.

Könnte dies zu einer Visumablehnung führen? Ich habe meinen alten Pass mit dem FSJ-Visum dabei, auf dem die richtige Adresse steht – könnte dies als Beweis dienen, falls die Botschaft einen Nachweis verlangt?

oder ist eine Adresse im pass für das Visum nicht wichtig Hauptsache die Daten stimmen?

Ich habe heute auch die Botschaft angerufen sie geben aber per Telefon keine Antwort auf Visa fragen man soll immer email schreiben darauf antworten sie aber meistens nicht..

Falls ihr Quellen oder Wissen dazu habt, wäre das sehr hilfreich!

Schönen Abend euch noch!
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #33 - 22.12.2023 um 00:33:43
 
Wenn Du im Frauenhaus bist, wird es doch möglich sein, von eben diesem Frauenhaus eine Bestätigung zu bekommen, dass und seit wann Du dort tatsächlich wohnst.

Leg' das vor und schau, ob noch mehr nötig ist.
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 22.12.2023 um 01:01:30
 
Petersburger schrieb am 22.12.2023 um 00:33:43:
Wenn Du im Frauenhaus bist, wird es doch möglich sein, von eben diesem Frauenhaus eine Bestätigung zu bekommen, dass und seit wann Du dort tatsächlich wohnst.

Leg' das vor und schau, ob noch mehr nötig ist.


Das Frauenhaus hat leider eine versteckte Adresse es muss die Adresse sein bei meine Eltern die steht auch im alten pass drauf.. auf dem neuen wie gesagt aber nicht.. ich habe mir meine Geburtsurkunde angeschaut da steht nur der Wohnort aber keine Adresse. Wie kann ich das sonst beweisen geht es mit dem alten pass?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #35 - 22.12.2023 um 10:28:40
 
Mach es so wie geraten:

Schreibe einen Brief zum Visumantrag, wo Du die Situation erklärst. Legen eine Bestätigung des Frauenhauses dazu.

In der Botschaft ist bekannt, dass ein Frauenhaus oft keine Adresse öffentlich bekannt gibt.
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Möglichkeiten stehen mir offen?
Antwort #36 - 22.12.2023 um 01:40:13
 
Hallo ihr lieben,

Ich stecke in eine sehr schwierige Situation ich 19 wurde von meine Eltern von Deutschland verschleppt!
Ohne mein Willen ins Heimatland gebracht (Nordmazedonien)
Mein fsj Visum war bis September gültig dieses Jahres ich wurde am 24.06.2023 jedoch verschleppt mir wurde alles weg genommen mein pass und jegliche Dokumente von meine Eltern so das ich nicht mehr zurück nach Deutschland konnte ich hatte auch einen Ausbildungsplatz für August konnte aber wegen der Verschleppung nicht antreten!

In Nordmazedonien angekommen sperrten meine Eltern mich ein und haben mich sehr viel geschlagen ich leide an Traumata und Depressionen durch meine Eltern.. es war auch die Rede über eine Zwangsverheiratung die im Gerichts Brief auch erwähnt worden ist mehr dazu komme ich gleich!

Ich habe daraufhin Kontakt aufgenommen versteckt mit einer Verschleppungs Organisation aus Deutschland die mir bei der Rückkehr bereit ist zu helfen!
Ich bin momentan im Frauenhaus in Nordmazedonien habe meine Eltern angezeigt und wir waren auch vor Gericht meine Eltern dürfen 6 Monate mir nicht nah kommen! Jedoch das Frauenhaus hier hat garkeine Möglichkeiten bsp können sie einem nicht helfen die meisten Frauen die hier kommen werden nachhause geschickt obwohl sie Gewalt erfahren es gibt garkeine Hilfe. Auch mehr mals haben sie versucht mich zu überreden nachhause zu gehen was ich aber bestritten habe ich möchte wieder zurück nach Deutschland und dort ein Leben wieder aufbauen da ich hier in Nordmazedonien keine zuhause habe und der Gefahr zu groß für mich ist hier zu leben wegen meine Eltern da sie mich jederzeit zurück holen können und finden.. ich erhalte auch morddrohungen von meine Eltern und wie gesagt das Frauenhaus hier hat keine Möglichkeiten mir zu helfen wie bsp worüber gehend eine Wohnung zu finden bis ich ein Visum oder Ähnliches beantragen kann.. ich habe alle Gericht Unterlagen usw bereits übersetzt in Deutsch und habe auch die Fürsorge für meine 17 Jährige Schwester bekommen die einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat durch ein Zusammenführung Visum.

Meine Frage ist nun folgendes wie kann ich wieder nach Deutschland zurück was trifft mir zu das ich in Deutschland wieder leben kann mit Hilfe von Organisationen oder Anwalt?

Bitte hilft mir das ist echt dringend!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #37 - 22.12.2023 um 01:56:57
 
Nimms mir nicht übel aber das eine Jahr FSJ in Deutschland bedeuten ja nicht dass du eine starke Bindung zu Deutschland hattest. Also dass dich deine Eltern verschleppt haben sollen ist ja schlimm und so. Aber 1 Jahr im Ausland bedeutet ja keine völlige Entfremdung von deiner Heimat.

Relevant werden Verschleppungen ja eher beim Recht auf Wiederkehr in §37 AufenthG. Und da muss man sagen geht es um Ausländer die im Standardfall 8 Jahre in Deutschland gelebt haben. Die ABH kann von den geforderten 8 Jahren abweichen, aber du bist ja nur 1 Jahr FSJ gewesen?!

Ja Morddrohungen sind schlimm. Aber dafür ist die Polizei in Nordmazedonien zuständig.

Ich denke, es wäre das Beste du würdest dich auf den regulären Weg eines Ausbildungsvisums konzentrieren. Die ganze Verschleppungsgeschichte bringt mit 1 Jahr FSJ keine Pluspunkte bei den Behörden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 22.12.2023 um 03:49:22
 
Aras schrieb am 22.12.2023 um 01:56:57:
Nimms mir nicht übel aber das eine Jahr FSJ in Deutschland bedeuten ja nicht dass du eine starke Bindung zu Deutschland hattest. Also dass dich deine Eltern verschleppt haben sollen ist ja schlimm und so. Aber 1 Jahr im Ausland bedeutet ja keine völlige Entfremdung von deiner Heimat.

Relevant werden Verschleppungen ja eher beim Recht auf Wiederkehr in §37 AufenthG. Und da muss man sagen geht es um Ausländer die im Standardfall 8 Jahre in Deutschland gelebt haben. Die ABH kann von den geforderten 8 Jahren abweichen, aber du bist ja nur 1 Jahr FSJ gewesen?!

Ja Morddrohungen sind schlimm. Aber dafür ist die Polizei in Nordmazedonien zuständig.

Ich denke, es wäre das Beste du würdest dich auf den regulären Weg eines Ausbildungsvisums konzentrieren. Die ganze Verschleppungsgeschichte bringt mit 1 Jahr FSJ keine Pluspunkte bei den Behörden.


Es gibt hier aber keine Hilfe bzw. das Frauenhaus unterstützt nicht beim Visum und generell ist es hier sehr gefährlich wie gesagt die können mich jeder Zeit nachhause schicken.
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deerhunter
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Antwort #39 - 22.12.2023 um 07:49:51
 
Wie viele Threads eröffnest du nun noch zum selben thema?
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Aras
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Antwort #40 - 22.12.2023 um 10:12:37
 
@Knuffilein

Auch in Deutschland helfen Frauenhäuser nicht bei Visaanträgen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #41 - 22.12.2023 um 10:37:44
 
deerhunter schrieb am 22.12.2023 um 07:49:51:
Wie viele Threads eröffnest du nun noch zum selben thema?


Ich versuche es immer einzufangen.

@Knuffilein: Bitte bleib mit neuen Fragen innerhalb Deines einen Themas hier. Du hast den Termin am 9. Januar und bist aufgeregt, das haben wir verstanden. Aber es hilft Dir nichts, immer neue Themen mit den gleichen Fragen aufzumachen.
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 22.12.2023 um 11:34:23
 
reinhard schrieb am 22.12.2023 um 10:28:40:
Mach es so wie geraten:

Schreibe einen Brief zum Visumantrag, wo Du die Situation erklärst. Legen eine Bestätigung des Frauenhauses dazu.

In der Botschaft ist bekannt, dass ein Frauenhaus oft keine Adresse öffentlich bekannt gibt.


Danke dir kann ich das auch beweisen durch was anderes?
also meinen Wohnort?
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reinhard
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Antwort #43 - 22.12.2023 um 11:53:49
 
Das Frauenhaus will Dir nicht bestätigen, dass Du dort untergebracht bist? Dann lass es weg.

Letztlich ist das aber egal: Du beantragst ein Visum für Deutschland mit einem Au-Pair-Vertrag. Das ist ja das Thema am 9. Januar.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #44 - 22.12.2023 um 12:30:43
 
Wenn es überhaupt Thema wird. Und selbst dann wirst du das noch plausibel erklären können. Ich würde es nicht von deiner Stelle zum Problem machen. Einfach abwarten was die Botschaft sagt.
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