Der Regelfall ist die Verpflichtungserklärung, Sperrkonten kenne ich so eigentlich nur bei
AT für Studenten. Kann sein dass die
ABH das trotzdem akzeptiert, musst du dort nachfragen.
Dein Plan würde sicherlich funktionieren, ist aber im Endeffekt für jede Partei mehr Aufwand. Und du musst zwei mal die Gebühr bezahlen, sind ja auch immerhin 93,00 €, die du dir sparen könntest.
Der Bundesagentur für Arbeit genügt es häufig auch, wenn nur die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der
ABH vorgelegt wird. Und die ist sowieso zwingend erforderlich und die muss dein AG sowieso noch ausfüllen. In Rücksprache mit der
ABH wäre das zumindest ein Versuch wert (Rücksprache, weil die sonst vermutlich nochmal den Vertrag anfordern würden).
Bist du denn eigentlich der erste Ausländer, den dein AG beschäftigen wird? Das ist ja völlig albernes Verhalten. Aber schuld ist dann wahrscheinlich wieder die bürokratische Behörde, wenns mal wieder länger dauert als geplant.