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Visum zur Arbeitssuche oder abhängiges Visum (Gelesen: 791 mal)
Themen Beschreibung: Visum zur Arbeitssuche oder abhängiges Visum (welches ist gut)
nadra
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i4a rocks!


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20.11.2023 um 12:22:40
 
Hallo Leute,

Meine Freundin Maria promoviert (Doktortitel in Biowissenschaften) und hat ein Arbeitsvisum bis Dezember 2024. Ihr Mann ist leider arbeitslos geworden und hatte eine Blue Card. Nun, da sein Job endet, will das Visumbüro seinen Visumstatus ändern. Sie sagten ihm, dass er ein Visum zur Arbeitssuche (ich glaube, für maximal 6 Monate) oder ein abhängiges Visum (abhängig von seiner Frau, da Maria arbeitet) bekommen kann.

Was denken Sie, welches Visum ist besser für ihn?

Wir sind für jede Hilfe dankbar.
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Aras
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Antwort #1 - 20.11.2023 um 12:50:32
 
Die Aufenthaltserlaubnis abhängig von seiner Frau wäre vielleicht besser, da es sofort eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis enthielte und er quasi jeden Job annehme könnte. Das könnte seine Jobsuche erheblich vereinfachen, da er nicht erst seine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche in eine Blue Card umwandeln müsste.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nadra
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Antwort #2 - 20.11.2023 um 13:11:09
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass seine Frau keine Blaue Karte hat. Sie hat eine normale Aufenthaltsgenehmigung, die bis Dezember 2024 gültig ist.
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Aras
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Antwort #3 - 20.11.2023 um 14:11:53
 
Also wenn du hier Hilfe möchtest, dann musst du sprachlich korrekt sein.

Ein Visum bekommt man von der deutschen Botschaft oder Konsulat. Es gibt keine "Visumbüros".
Ausländer bekommen ihre Aufenthaltserlaubnisse in der lokalen Ausländerbehörde.

Eine "Aufenthaltsgenehmigung" gibt es nicht. Was du wohl meinst ist eine Aufenthaltserlaubnis.

Für die Aufenthaltserlaubnis ist es relevant welcher § darauf vermerkt ist. Also deine Freundin sollte dir sagen können, welcher § auf ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt ist.

Jedenfalls gilt aber für Ehegatten von Studenten, dass diese auf ihre Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis erhalten. Müsste jetzt das Gesetz nachschlagen.
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nadra
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Antwort #4 - 20.11.2023 um 20:37:21
 
sorry für die Sprachfehler. mein Freund hat die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Sie hat §18d AufenthG auf ihrer Aufenthaltserlaubnis stehen (gültig bis Dezember 2024). Nun muss ihr Mann seine Aufenthaltserlaubnis ändern und entweder ein abhängiges Visum oder ein Visum zur Arbeitssuche beantragen, was ist besser?
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reinhard
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Antwort #5 - 20.11.2023 um 20:45:49
 
Nein, er muss kein Visum beantragen. Ein Visum braucht man zur Einreise nach Deutschland, er ist ja schon hier.

Er sollte eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann (§ 30 Aufenthaltsgesetz) beantragen. Sie muss dafür vorzeigen, dass Ihr Einkommen und die Wohnung für beide reicht. Beide müssen erklären, dass sie als Ehepaar zusammenleben wollen.
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