Hallo zusammen,
mein Verlobter (Mexiko) hat alle von der deutschen Botschaft geforderten Unterlagen für den Antrag auf ein Visum zur Eheschließung vor ca. 5 Wochen eingereicht, direkt im Anschluss am 17.10. wurden die digitalen Unterlagen vom BVA an die
ABH weitergeleitet (zu den physischen Unterlagen habe ich leider keine Auskunft). Ich habe nun doch noch eine kurze Rückfrage wegen uneinheitlicher Informationen:
1) Die deutsche Botschaft in Mexiko führt in der Liste der einzureichenden Dokumente zum
LU folgendes an:
"Einfache Kopien eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweises über die Sicherung des Lebensunterhalts
des/der Verlobten in Deutschland in Form einer förmlichen Verpflichtungserklärung (alternativ auch von einer dritten
Person)
oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder ein aktueller Steuerbescheid."
Wir haben dann sowohl Gehaltsnachweise als auch meinen aktuellen Steuerbescheid eingereicht, weil uns das im Vergleich zur
VE einfacher bzw. schneller vorkam - die Nachweise habe ich ja ohnehin hier. Jetzt habe ich aber gesehen, dass die für uns zuständige
ABH auf ihrer Website schreibt:
"Eine verbindliche Auskunft zur Erteilung von Visa vor der Einreise können Sie nur von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat) im Heimatland erhalten.
Von dort werden Ihnen auch die erforderlichen Unterlagen benannt.Grundsätzlich ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich. "
Auf Anfragen per E-Mail reagiert die zuständige
ABH leider nicht(was aufgrund der überall berichteten hohen Auslastung zu erwarten war).
Eigentlich alles (noch) nicht ganz zeitkritisch, die Eheschließung ist für Ende Februar terminiert. Nun ist es allerdings so, dass ich selbst von Ende Dezember bis Mitte Januar noch einmal bei ihm in Mexiko sein werde.
Ich frage mich nun, ob es sinnvoll wäre, vorsorglich einen Termin bei der
ABH online zu reservieren, um doch noch eine
VE abzugeben vor meiner Reise. Oder "sticht" hier die
AV die
ABH in den benötigten Unterlagen? Grundsätzlich dürfte die Abgabe der
VE, falls notwendig, kein Problem sein.