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Entzug von Freizügigkeit (Gelesen: 744 mal)
BMaerker
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entzug von Freizügigkeit
15.11.2023 um 12:40:42
 
Ich brauche ein bisken input.

ich bearbeite in einer ABH ausschließlich EU-Recht und Verpflichtungserklärungen. Als Quereinsteigerin ohne Verwaltungsausbildung.

Bisher habe ich das recht entspannt gesehen, mit dem generellen Bestand der Freizügigkeit.

Zunehmend bin ich total frustriert über die Verweigerung Nachweise der Freizügigkeit (ich fordere zur Vorlage von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnung, KV Mitgliedschaft auf) vorzulegen.
Was machen andere ABHen wenn kein Nachweis erfolgt??
Ich frage noch nach Leistungsbezug beim Jobcenter, ich schicke den Aussendienst... und dann???

Was tun bei EU Bürgern die wenig/gar nicht arbeiten, aber viele Straftaten begehen?

Was ist mit dem Nachweis eines Minijobs, aber davon 'leben' Frau und 4 Kinder?

Ist der Entzug der Freizügigkeit noch nach 8 Jahren möglich, wenn immer nur sporadisch (mal für 4 Wochen) gearbeitet wurde, aber immer wieder Leistungen bezogen wurden?

Können mir die Kollegen hier weiterhelfen?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.154

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2023 um 13:45:51
 
Ich dachte ich hätte hier geantwortet.

Unabhängig hiervon, solltest du das im Behördler-Forum fragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daddy
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Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug von Freizügigkeit
Antwort #2 - 16.11.2023 um 08:06:18
 
Hallo BMaerker,

melde dich bitte im Kollegenforum https://www.info4alien.de/cgi-bin/245/YaBB.cgi an und stelle deine Fragen dort.

Gruß
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