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Verpflichtungserklärung für nationales Visum für Heirat (Gelesen: 3.080 mal)
Themen Beschreibung: Ablehnung bei der Verpflichtungserklärung
Fenros
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i4a rocks!


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10.11.2023 um 12:23:02
 
Hallo alle zusammen.
Ich hoffe hier vielleicht Antworten zu finden, die mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen können.
Ich (deutsch, in Berlin lebend und gemeldet) bin mit mehreren Ämtern und der deutschen Botschaft in Bangkok in Kontakt, zwecks Heirat mit meiner thailändischen Verlobten.
Seid 6 Monaten arbeiten wir daran, alles nötige zusammen zu bekommen, um hier in Berlin zu Heiraten.
Alles hatte nahezu reibungslos geklappt, bis hin zu der Beantragung des nationalen Visums.
folgende Punkte sind die letzten noch erforderlichen:
- die Flugreservierung/Bestätigung zum Abreisedatum,
- eine Incoming-Krankenversicherung gültig für 6 Monate,
- die Verpflichtungserklärung

Die ersten beiden Punkte sind ja kein Problem.
Nur zum Punkt der Verpflichtungserklärung stoße ich gegen eine mir nicht überwindbare Wand.
Gefordert wird ein Mindest-Netto-Einkommen in Höhe von 2830€.
Eine Grenze, die es mir unmöglich ist zu erreichen.
Leider bekomme ich auch keine Hilfe innerhalb des Familien/Freundes-Kreises.
Diese Erklärung auf mehrere Personen aufzuteilen ist scheinbar auch nicht möglich.
Eine Stornierung der Beantragung des Visums könnte zur Folge haben, dass meine Verlobte bei der Botschaft in Bangkok möglicherweise auf die schwarze Liste gebracht wird.
Ein Risiko das ich gern vermeiden würde.
Ansonsten würde ich in Thailand heiraten und nachträglich einen "Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner" beantragen.
Wobei dort wieder ein nationales Visum benötigt wird und ich nicht weiß, ob ich dann wieder vor dem selben Problem stehen würde.
Nun stehe ich hier, bin ratlos wie es weiter gehen soll.  weinend

Vielen Dank für die Geduld diesen Text zu lesen.
Ich hoffe jemand kann mir bei diesem Problem weiter helfen

MfG
Micha
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 10.11.2023 um 12:44:05
 
Von der Lebensunterhaltssicherung soll beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten abgesehen werden. Bedeutet, wenn ihr z.B. in Thailand heiratet, wäre danach beim Visum keine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.
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lottchen
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Antwort #2 - 10.11.2023 um 13:26:03
 
Über 2800€ netto sind schon enorm. Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, Deinen Hauptwohnsitz irgendwohin zu verlegen wo deutlich weniger gefordert wird und in Deinem Umfeld niemand so viel verdient bzw. nicht bereit ist, eine VE abzugeben wird Dir nichts anderes übrig bleiben als in Thailand zu heiraten und danach beantragt Deine Frau das Visum zur FZF.

Fenros schrieb am 10.11.2023 um 12:23:02:
Eine Stornierung der Beantragung des Visums könnte zur Folge haben, dass meine Verlobte bei der Botschaft in Bangkok möglicherweise auf die schwarze Liste gebracht wird. 

Das Visum ist noch nicht beantragt, richtig? Und selbst wenn und sie den Antrag zurückzieht - warum soll sie auf einer schwarzen Liste landen? Da musst DU Dir keine Gedanken machen.

Fenros schrieb am 10.11.2023 um 12:23:02:
Wobei dort wieder ein nationales Visum benötigt wird und ich nicht weiß, ob ich dann wieder vor dem selben Problem stehen würde.

Nein, wie schon geschrieben. Als Ehefrau eines Deutschen muss weder sie noch Du die Sicherung des LU nachweisen wenn sie ein Visum beantragt.
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Fenros
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Antwort #3 - 10.11.2023 um 13:49:38
 
Das Visum ist beantragt, und die Botschaft hat ihren Reisepass.
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lottchen
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Antwort #4 - 10.11.2023 um 14:42:21
 
Fenros schrieb am 10.11.2023 um 13:49:38:
Das Visum ist beantragt, und die Botschaft hat ihren Reisepass.

Dann teilt man wenn man mag der Botschaft mit, dass man nicht in der Lage ist die benötigte VE zu stellen (das wußte man nicht, bevor der Antrag gestellt wurde?), zieht den Antrag zurück uns lässt sich den Paß wieder geben. Wenn man mag kann man gleich dazuschreiben, dass man jetzt in Thailand heiraten wird und danach das Visum zur FZF beantragen wird. Nachteile werden einem dadurch nicht entstehen.   

Und wenn man nicht mag zieht man den Antrag ohne Erklärung zurück. Ist auch nicht verboten.
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roseforest
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Antwort #5 - 10.11.2023 um 15:48:01
 
Im Visa Handbuch des AA steht auf Seite 613:
"In Fällen der Einreise zur Eheschließung mit deutschen Staatsangehörigen entsteht nach der Eheschließung eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung und im Zweifel ein gesetzlicher Anspruch nach SGB II und XII, so dass die Verpflichtungserklärung im Allgemeinen nur für die Dauer des Visums, nicht aber für den anschließenden Daueraufenthalt benötigt wird. Dies ist bei den Anforderungen an die Bonität des Verpflichtungsgebers zu berücksichtigen. "

Insofern halte ich es schon für fragwürdig was die ABH Berlin dazu treibt im Vergleich zum Besuchvisum eine derartig Höhe Summe als Einkommen zu verlangen..

Vermute aber auch das es mühsig ist dagegen vorzugehen zu versuchen .
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Rhye_
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Antwort #6 - 10.11.2023 um 16:02:23
 
besteht die Möglichkeit, ein geschlossenes Konto zu öffnen? z.B. Fintiba? so geht es nicht um Einkommen, sondern um eine bestimmte Menge an Geld, was du eh zurückbekommen würdest (abzüglich Gebühren usw.)
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Fenros
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Antwort #7 - 10.11.2023 um 17:10:46
 
Laut des Amtes in Berlin ist es auch möglich die Heirat in Berlin mit einem Schengen-Visum zu vollziehen.
Wenn ich die Beantragung in der Botschaft in Bangkok ändere auf ein Schengen-Visum um zu heiraten, sollte es doch möglich sein nachträglich per "Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner" ein nationales Visum zu bekommen.
Bitte korrigieren, wenn ich einen Denkfehler habe
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Fenros
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Antwort #8 - 10.11.2023 um 17:12:31
 
Rhye_ schrieb am 10.11.2023 um 16:02:23:
besteht die Möglichkeit, ein geschlossenes Konto zu öffnen? z.B. Fintiba? so geht es nicht um Einkommen, sondern um eine bestimmte Menge an Geld, was du eh zurückbekommen würdest (abzüglich Gebühren usw.)



Ein so genanntes Sperrkonto, laut dem Amt geht dies nur zwecks Studium
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roseforest
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Antwort #9 - 10.11.2023 um 17:15:14
 
In der Theorie ist das möglich.
Aber: das Schengen Visum wird in alleiniger Entscheidungsgewalt von der Botschaft entschieden ohne Einbeziehung der ABH.

Ich würde schätzen dass das Schengen Visum zu 99 Prozent abgelehnt wird mit Grund "Zweifel an der Rückkehrbereitschaft".

Andererseits außer den Kosten für das Visum kann nix gross passieren Zwinkernd .

mE könnte das funktionieren in der Konstellation es gibt gründe warum ihr in D heiraten wollt aber danach in Thailand leben wollt .. was hier ja nicht der fall ist.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #10 - 10.11.2023 um 18:46:55
 
Fenros schrieb am 10.11.2023 um 17:10:46:
Laut des Amtes in Berlin ist es auch möglich die Heirat in Berlin mit einem Schengen-Visum zu vollziehen.
Wenn ich die Beantragung in der Botschaft in Bangkok ändere auf ein Schengen-Visum um zu heiraten, sollte es doch möglich sein nachträglich per "Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner" ein nationales Visum zu bekommen.
Bitte korrigieren, wenn ich einen Denkfehler habe


Das geht auch. Anschließend müsste dein Mann dann wieder ausreisen und mit dem richtigen Visum zur Familienzusammenführung wieder einreisen.

Das mit der "fehlenden Rückkehrbereitschaft" könnte passieren, aber das könnt ihr ja auch einfach proaktiv der Botschaft erklären. Visum zur Eheschließung funktioniert nicht, daher wollt ihr mit Schengen-Visum heiraten und nach seiner Rückkehr wird er mit Visum zum Familiennachzug wieder einreisen. Klingt ja alles plausibel, kann daher gut klappen.
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Fenros
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Antwort #11 - 10.11.2023 um 18:50:02
 
Ja, ich bin grad am verfassen der Email an die Botschaft, um dies zu besprechen.
Sodass "sie" herkommen kann xD
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Antwort #12 - 11.11.2023 um 00:01:52
 
Damit das klar ist: Wenn sie ein Schengenvisum bekommt (was nicht so einfach sein wird), dann könnt Ihr hier zwar problemlos heiraten aber dann wird sie wieder ausreisen müssen und dann das Visum zur FZF beantragen müssen. Sie wird zu 100% nach der Heirat mit Schengenvisum hier keine AE bekommen!
Mir ist nicht ganz klar, was Du da per Email besprechen willst. Für den Plan, per Schengenvisum herzukommen, um dann wieder auszureisen und das Visum zur FZF zu beantragen wird sie in der Regel kein Schengenvisum bekommen. Dafür wird sie die Rückkehrbereitschaft nachweisen müssen. Was mit dem Plan zur FZF natürlich schwierig wird.
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Antwort #13 - 11.11.2023 um 09:40:47
 
Rein interessehalber:
Wenn die Finanzierung ggf. auch der Rückkehrkosten für ein Visum zur Eheschließung nicht gesichert ist, wie kann dann dieselbe Frage für ein Schengenvisum besser aussehen?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #14 - 11.11.2023 um 10:19:50
 
@petersburger: weil Berlin für ein Schengen Visum 1.265 Euro Einkommen sehen will, für Heiratsvisum 2830 Euro.steht so auf der Webseite der Stadt.
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