16.11.2023 - Einzureichende Unterlagen beim Ortsgericht beglaubigt; auf Empfangsbestätigung der
EBH steht dieses Datum als Antragsdatum
21.11.2023 - Antrag wurde postalisch zugestellt (Einlieferungsbeleg der Post)
20.12.2023 - Empfangsbestätigung des RP Gießen erhalten, mit Aktenzeichen und Zahlungssaufforderung der Gebühr; Gebühr wurde am selben Tag überwiesen (Echtzeit-Überweisung)
10.01.2024 - Bestätigung der Zahlung erhalten, nun mit der Bitte keine weitere E-Mails zu schicken
12.03.2024: Untätigkeitsklage erhoben
04.04.2024: Beschluss des VG, das Verfahren bis September auszusetzen;
argumentiert wurde, dass 3 Monate für eine Entscheidung nach Auffassung des Gerichts ein zu kurzer Zeitraum wäre, und hierfür 9 Monate ausreichend wären. Der maßgebende Zeitpunkt ist die Empfangsbestätigung des Regierungspräsidiums Gießen über meinen Einbürgerungsantrag, also den 07.12.2023.
02.07.2024: Ein Schreiben vom Regierungspräsidium erhalten mit der Aufforderung, persönlich bei meinem örtlichen Stadtbüro vorzusprechen um die neue Loyalitätserklärung, die Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie das Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus zu unterschreiben.
Ich bedanke mich bei allen hier im Forum für die hilfreichen Tipps und die verschiedenen Ansichten zum Einbürgerungsprozess/zur Untätigkeitsklage. Klaglos hätte es in meinem Fall bestimmt mindestens 2,5 Jahre gedauert (aktuelle Wartezeit beim RP Gießen). Die Klage hat meine Verfahrensdauer auf 1/3 verkürzt.