Seit der Einführung maschinenlesbarer Zeilen scheint überall der Grundsatz zu gelten, dass alle Einträge im Pass zueinander passen müssen.
Also der Name des Passinhabers mit der maschinenlesbaren Zeile - und natürlich auch mit den Einträgen in einem ggf. vorhandenen Chip.
Daher wurde nun 2009 in der
AVwV zum
AufenthG eindeutig festgelegt, dass bei Abweichungen des Namens nach deutschem Recht von dem im Pass eingetragenen Namen alle
AT auf den "Passnamen" auszustellen seien, damit der Ausländer eben keine Schwierigkeiten an allfälligen Pass+AT-Kontrollen hat.
Selbstverständlich hat niemand im BMI einen Fall regeln wollen, dass ein anderer Staat vom Grundsatz aus Zeile 1 abweicht, was bei Euch wohl geschehen ist.
Ich bin daher bei den Münchner Kollegen, die alle Dokumente in einer Form ausstellen wollen, die für Euch zu den geringsten Schwierigkeiten führt.
Ihr wollt es anders und dann ggf. Flüge verpassen, weil Eure Dokumente ohne Not vom Üblichen abweichen?
Nur zu. Ich täte das nicht.
Kenne schon genug Fälle, in denen alle Dokumente in Ordnung waren - aber eben nicht dem Üblichen entsprachen und dadurch dann Flüge verpasst wurden.
DaveX schrieb am 18.09.2024 um 18:31:06:Aber was schreibe ich dort nun als Familienname hin? Das was in der Niederlassungserlaubnis unter Familienname steht
Das was im Pass auf der Hauptseite im Klartext steht und zur maschinenlesbaren Zeile passt.