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Familiennachzug (Gelesen: 487 mal)
Themen Beschreibung: FZF mit GFK-Schutz
Sarashawky2288
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Beiträge: 22

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug
14.08.2023 um 10:57:19
 
Hallo,

ein Flüchtling hat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die (GFK) erhalten. Innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten hat er die erforderliche Anzeige erstattet. Er hat den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, und die Familie hatte einen Termin bei der Botschaft. Nun wurde jedoch mitgeteilt, dass er in einer Männerunterkunft lebt und daher die Möglichkeit der Familiennachzug nicht gegeben ist.

eigentlich besteht die Möglichkeit, dass Inhaber eines GFK-Schutzes von dieser Voraussetzung befreit sind? Es handelt sich hierbei um den privilegierten Familiennachzug. Unter welcher Rechtsgrundlage sind sie von dieser Bedingung befreit?
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reinhard
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Beiträge: 15.433

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #1 - 14.08.2023 um 13:33:15
 
Die Familie hat aufgrund der BAMF-Entscheidung das Recht auf Nachzug.

Sie darf mit den Kindern nicht in die Männerunterkunft ziehen, aber die Kommune hat generell eine Unterbringungspflicht. Sie sollte einfach kommt und gucken, wie flexibel die Verwaltung ist.

Falls er eine Wohnung findet, wäre es natürlich einfacher, er müsste dann die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen und auf den bevorstehenden Zuzug vom Rest der Familie hinweisen.

Was heißt denn "es wurde mitgeteilt, dass die Möglichkeit nicht gegeben ist" – mündliche Mitteilung des Hausmeisters? Ablehnung des Visums durch die Ausländerbehörde?
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