Hallo liebes Forum,
ich habe bereits einiges gelesen und mir ergibt sich ein immer klareres, aber dennoch unscharfes Bild. Allerdings stehen immer noch einige Fragen aus, da es wohl Unterschiede zwischen geltendem Recht und der Praxis zu geben scheint. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, das Bild zu vervollständigen, sodass auch andere hiervon profitieren können
Erstmal zu unseren Personen:
Ich bin Student, gebürtig und mit Wohnsitz in Deutschland. Mein Studium werde ich voraussichtlich im Februar 2024 beendet haben und im April 2024 mein Referendariat beginnen. Nebenbei arbeite ich noch als Honorarkraft (unter 400€/Monat) und beziehe BAföG. Ich besitze keinerlei Anlagen oder bemerkenswertes Vermögen.
Sie arbeitet für ein Unternehmen in Singapur, ist dort geboren und lebt auch momentan dort. Sie verfügt über kein Sprachzertifikat in Deutsch.
Wir haben keine Kinder, waren nie verheiratet und sind seit diesem Jahr verlobt.
Zur Situation:
Unser Ziel ist, so früh wie möglich unser Leben gemeinsam in Deutschland als verheiratetes Paar zu führen. Insbesondere läuft im Februar 2024 ihr Mietvertrag in Singapur aus. Die aktuelle Mietsituation ist im Folge der Coronapandemie fürchterlich und uns stehen nicht viele finanzielle Mittel zur Verfügung die Miete dort zu verlängern.
Ich bin bereits im Kontakt mit dem Standesamt. Dort habe ich eine Liste von notwendigen Dokumenten erhalten. Allerdings konnte (und wahrscheinlich auch durfte) mir dort keine Auskunft über Visum und Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Zur Heirat in Deutschland scheint wohl das Schengenvisum auszureichen. Sollte sie allerdings unter diesem Visum einreisen und wir heiraten, könnte der Antrag bei der Ausländerbehörde auf ein Visum zum Familiennachzug verweigert werden und sie müsste wieder ausreisen, korrekt?
Das richtige Visum momentan scheint das Visum zur Eheschließung zu sein. Problem ist die Notwendigkeit des Nachweises eines Sprachzertifikats mit Niveau
A1, welches in unserem kurzen Zeitfenster zu erreichen nicht realistisch scheint. Momentan suchen wir nach Möglichkeiten, trotzdem zusammen leben zu können, ohne dass sie wieder nach Singapur ausreisen müsste.
Eine Terminanfrage bei der Ausländerbehörde steht seit 4 Monaten aus. Ich habe dort mit noch keiner Person gesprochen oder geschrieben. Telefonisch kann ich dort auch niemanden erreichen. Allerdings bin ich noch nie persönlich vorbeigekommen, wobei ich vermute, dass ich dort einfach auf das Terminanfrageformular verwiesen werden würde. Allerdings scheint mir die Ausländerbehörde der zentrale Schlüsselpunkt für unsere Angelegenheit zu sein.
Für einen Antrag zum Visum zur Eheschließung haben wir die deutsche Botschaft in Singapur kontaktiert. Dort sind wir auf die Möglichkeit von Ausnahmen zum Nachweis eines Sprachzertifikats hingewiesen worden:
"There are actually 3 strong exceptions:
1. You and your future husband have German minor children, below 18 years young.
2. You are heavily pregnant.
3. Your husband (you are not yet married) is EU-Citizen (right of free movement - France, Italy, Spain, Netherland, etc.) Your husband as a German, is in fact also an EU-Citizen, but unfortunately it does not count in this case."
Außerdem wurde erwähnt, dass die örtlichen Ausländerbehörden diesen Ausnahmen nicht folgen muss.
Jetzt wurde hier auf das Freizügigkeitsrecht hingewiesen. Was hat es damit auf sich? Müssten wir dafür bereits verheiratet sein und würde sich demnach eine Eheschließung im Ausland lohnen?
Die Vertretung vom Standesamt hatte uns von einer Eheschließung in Dänemark abgeraten, da dies wohl "ein dunkles Licht" auf unsere Ehe werfen würde. Zwar müssten sie es wohl nach geltendem Recht anerkennen, allerdings arbeiten dort auch nur Menschen und wir brauchen keine unnötigen Steine in unserem Weg. Eine Eheschließung in Singapur sei allerdings kein Problem bei der späteren Anerkennung der Ehe.
Nun ist die Hoffnung, in Singapur zu heiraten und anschließend nach Deutschland mit einem Schengenvisum und ohne A1-Zertifikat zu reisen. Dann vor Ort einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Erfahrungsberichten zufolge (ich weiß, keine verlässliche Quelle) verzichtet die Ausländerbehörde auf das A1-Zertifikat, sofern eine grundlegende Sprachkompetenz und ein Interesse zum Spracherwerb im Gespräch festgestellt werden kann. Natürlich würden wir auch in Deutschland einen Sprachkurs buchen und versuchen, ihre Teilnahme dort bestätigen zu lassen. Unsere Angst wäre, dass doch auf das Zertifikat bestanden wird und sie wieder ausreisen müsste, dann allerdings keinen Wohnsitz in Singapur mehr hat.
Gibt es noch weitere Bedenken, welche mir bisher nicht aufgefallen sind? Insbesondere meine unzureichende finanzielle Lage beschäftigt mich noch im Hinterkopf. Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar.
Vielen lieben Dank bereits an alle, die sich alles durchgelesen haben!
Liebe Grüße
Weasel