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Afghanische Ehefrau erst nach Schweden, dann nach Deutschland holen (Gelesen: 7.725 mal)
deerhunter
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Antwort #60 - 30.07.2023 um 15:44:43
 
dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 11:16:00:
Was ich mich dann Frage: Wenn jetzt (wie ein Bekannter das ja gerade am machen ist) jemand nach Dubai geht mit einem Arbeitsvisum, seine Ehefrau dann von Afghanistan nach Dubai holt und dann direkt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte, wie kann er denn mit seiner Frau gemeinsam nach Deutschland zurückkehren?

Sie kann dann, wenn sie einen offiziellen Aufenthalt und Wohnort in Dubai hat, dort A1 lernen und dann ein FZV stellen....das dauert dann mit UP usw. ca. 1 - 2 Jahre!
Ein Problem dürfte allerdings sein, dass die Frau meist allein keine AE für VAE bekommt

dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 11:16:00:
Aber wenn der Aufenthaltstitel seiner Ehefrau in Dubai ungültig wird, sobald ihr Ehemann Dubai verlässt, wäre sie dann ja illegal in Dubai. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so wäre, oder?

Wenn sie ihren Aufenthalt nur auf den Ehemann gründet, wird man sie ratzfatz abschieben, wenn der Ehemann das LAnd verlässt.VAE hat ja ein sponsorprinzip für das Visum...Sponsor weg = Visum weg! Sie muss dann das FZV wieder von Afghanistan beantragen

dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 11:16:00:
So ähnlich wäre das doch in Schweden?
Es geht mir nicht darum, die Gemeinschaft mit meiner Ehefrau aufzuheben. Nur: wenn ich mindestens 3 Monate in Schweden mir ihr zusammenleben müsste, aber ich vorher nach Deutschland zurückkehren möchte, dann wäre das doch vielleicht der Weg, wie es geht. Ich würde nach Deutschland zurückkehren, und die Familienzusammenführung starten. Das müsste ja von Schweden nach Deutschland sehr schnell gehen. Solange bleibt meine Ehefrau in Schweden (mit Familienmitglieder...) 

Nein, dasselbe. Frau allein in Schweden= dann Grund für AE weg, also Abschiebung.

Hat man dir hier aber schon 123 mal erklärt! Legal wirst du keinen Weg finden das Aufenthaltsgesetz / freizügigkeitsabkommen zu torpedieren!

Boot von Schweden nach D und "Asyl" würde funktionieren  Durchgedreht

Ihr beide müsst zusammen 3- 6 Monate in Schweden leben, arbeiten und entsprechend Sprache lernen usw. Danach kann man legal nach Deutschland gehen
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lottchen
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Antwort #61 - 30.07.2023 um 16:14:08
 
Sag mal liest und verstehst Du mal etwas was wir Dir hier antworten? Die letzte von Dir geschilderte Konstellation war schon Seiten vorher Thema:
Dubai = Nicht-EU. Schweden = EU. Zusammen leben in Dubai mehr als 3 oder 4 Monate = keine gelebte Freizügigkeit, die man mitnehmen könnte wenn man nach D zieht. Zusammen leben in Schweden mehr als 3 oder 4 Monate = gelebte Freizügigkeit, die man mitnehmen könnte wenn man nach D zieht.
   
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Antwort #62 - 30.07.2023 um 18:40:25
 
Danke für eure Antworten @deerhunter und @lottchen
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Antwort #63 - 30.07.2023 um 21:02:26
 
Was ich auch nicht verstehe ist, wieso man unbedingt A1 vermeiden will. Sie will in D leben (und vielleicht arbeiten). Sie will hier am Alltag teilnehmen nehme ich an. Da wird sie sicher weiter mehr als A1 benötigen. Dass es in Afghanistan schwierig ist deutsch zu lernen verstehe ich. Aber wenn sie in Schweder oder Dubai oder sonstwo wäre, noch dazu mit ihrem deutschen Ehemann zusammen - was wäre denn so schlimm daran, intensiv deutsch zu lernen um dann mal die A1-Prüfung abzulegen?
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dagobert5
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Antwort #64 - 30.07.2023 um 23:17:21
 
@lottchen
also momentan in Afghanistan kann sie vernünftiges Deutsch lernen vergessen. Ich bin froh, wenn ich mit ihr mal telefonieren kann.
Es geht mir auch nicht darum, dass sie keine A1 Prüfung machen soll. Sie hat schon Sprachschwierigkeiten und kaum Bildung, aber sie wird Deutsch lernen und darauf achte ich auch. Genau wie du sagst: sie wird hier leben, eventuell arbeiten, sie muss dafür Deutsch können. Ich werde ihr auch stark raten, zu Deutschkurse zu gehen. Bis mindestens B2.
Mir geht es eher um den Prozess des "Ich gehe nach Schweden, aber komme eventuell wieder zurück etc."
Aber so oder so will die deutsche Regierung ja die Gesetze (eigentlich 2023 noch) dahingehend ändern, dass A1 keine Vorrausetzung mehr ist für eine Familienzusammenführung. Also sie muss zwar A1 lernen, aber kann es auch in Deutschland tun. Ist gerade für Leute aus Afghanistan extrem sinnvoll.
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