dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 02:04:20:Was würde denn in dem Fall passieren?
Kein Aufenthaltsrecht. Bedeutet: illegaler Aufenthalt.
dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 02:04:20:Warum? Kann viele private Gründe dafür geben, die will ich ungern sagen. Aber nur als Beispiel: Sie hat dort eine englische Sprachschule besucht und will die noch zu Ende machen, während ich aufgrund der Arbeit schon mal nach Deutschland gezogen bin.
Ach komm. DU lässt deine AFGHANISCHE Frau alleine im fremden Land? Das kannst du vielleicht jemanden erzählen der an den Weihnachtsmann glaubt. Das alleine lassen deiner Ehefrau in einem fremden Staat ohne jeglichen Zwang wie Krieg oder Flucht und ohne dass die Ehefrau zumindest bei ihren Eltern wäre, wäre im Orient praktisch eine Bankrotterklärung eurer Ehe. Aber lassen wir diese kulturelle Unmöglichkeit mal beiseite.
Sie darf natürlich den englischen Sprachkurs besuchen, bspw. in Afghanistan. Sie muss ja nicht sich wegen einem Sprachkurs an Schweden gebunden fühlen. Sry, aber dieser Grund ist einfach nur lächerlich und beliebig.
dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 02:04:20:Warum nicht? Also jetzt mal angenommen, ich wäre über 3 Monate in Schweden, aber sobald meine Ehefrau aus dem Drittstaat in Schweden angekommen ist, gehe ich nach Deutschland zurück. Warim soll sie kein Aufenthaltsrecht haben?
Ja dann erfüllt ihr Aufenthalt keinen VERTRAUENSTATBESTAND. Das ganze mit der mitgenommenen Freizügigkeit funktioniert nur, weil ihr nach einer gewissen Zeit auf das Aufenthaltsrecht aufgrund der europäischen Freizüzigkeit vertrauen könnt. Es also nach mind. drei Monaten GEMEINSAMEN Zusammenlebens mit Unionsfreizügigkeit ihr darauf vertrauen könnt dass ihr diesen Rechtsstatus mitnehmen könnt.
Und ihr Aufenthaltsrecht hängt mit deinem Freizügigkeitsrecht zusammen. D.H. bist du in Schweden hat sie ein Aufenthaltsrecht. Bist du nicht in Schweden hat sie kein Aufenthaltsrecht. Das ist so wie ein Lichtschalter, der hat auch nur zwei Zustände: an und aus.
dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 02:04:20:Ich würde sogar ewarten, dass wenn ich weniger als 3 Monate in Schweden war, dass es auch geht. Weil was sonst soll dann mit meiner Ehefrau passieren?
Deine Ehefrau würde einen netten Brief bekommen, worin geschrieben steht, dass festgestellt wird das OFFENSICHTLICH Freizügigkeitsrecht nicht mehr besteht und dass sie bitte Schweden verlässt.
dagobert5 schrieb am 30.07.2023 um 02:04:20:Ansonsten: Wenn ich z.B. 4 Monate in Schweden gelebt habe, meine Ehefrau dann nach Schweden kommt und ich direkt danach nach Deutschland gehe, während sie noch 2 Monate in Schweden bleibt, ist das möglich?
NÖ.
DU musst mit ihr mind. 3-4 Monate gemeinsam in Schweden leben. Ich dachte immer, das wäre eine einfache und veständliche Sache.
Aber von mir aus... mach was du für richtig hälst. Vielleicht geratet ihr an völlig demente Sachbearbeiter die das was du vorschlägst nicht durchschauen. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Beamten erheblich schlauer sind als Leute wie du, die das System umgehen wollen.
Ich bin raus aus diesem Thread. So ein Schwachsinn ist genau der Grund warum Freizügigkeit so schwer für visapflichtige geltend gemacht werden kann.