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Einreise (Gelesen: 1.539 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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09.07.2023 um 12:18:26
 
Hallo,

  es geht um einen Freund,dem ich ehrenamtlich helfe.
Er ist Pflegebedürftige Person  und hat Behinderung.Ausserdem  isr er arbeitsunfähig .
Er will ,dass seine Frau aus der Heimat nach Deutschland kommt.Er hat die Staatsangehörigkeit  beantragt
Was muss sie tun bzw gibt es Möglichkeit,dass die Frau schnell nach Deutcshland einreist?

Vielen Dank
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 09.07.2023 um 13:26:05
 
Er muss zuerst sagen, welche Staatsangehörigkeit er hat und welchen Aufenthaltstitel er hat.

Falls es gesetzlich möglich ist, müsste sie dann entscheiden, ob sie einreisen will. Dazu muss sie (abhängig von seiner Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel) vielleicht einige Unterlagen einreichen, vielleicht ein Visum beantragen oder vielleicht auch etwas anderes.

Zunächst sollte er also 20 Sätze zu sich selbst schreiben, damit man die Frage kennt.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 09.07.2023 um 14:06:41
 
Er hat die  algerischen Staatsangehörigkeit und lebt seit 2006 In Deutschland  .Sein Aufenthalt ist nach dem Paragraph 28.
Er hat zwei Kinder  ,die  Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 09.07.2023 um 14:42:33
 
Als Algerier müsste er den Lebensunterhalt für sich und seine Unterhaltspflichtigen Familienangehörige sichern und genug Wohnraum haben.

Wenn die Ehefrau nachweisen kann, dass sie nach der Einreise über genug Einkommen oder Vermögen besäße, wäre die Lebensunterhaltssicherung über sie gesichert, was auch ausreichend ist.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 09.07.2023 um 15:25:17
 
Er hat so früh Rente
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Aras
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Antwort #5 - 09.07.2023 um 16:13:55
 
Es gibt keine "Gnadenregelung" für ausländische Frührentner. Ich wollte auch nicht in meinem vorherigen Beitrag zu pessimistisch sein, und habe geschrieben das Alternativ die zuziehende Ehefrau ggf. durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt sichern kann. Wenn natürlich der Algerier eine Frau geheiratet hat, die keine berufliche Ausbildung hat oder diese nicht beabsichtigt beruflich tätig zu werden, dann ist das eine private Entscheidung, bedeutet aber auch, dass man mit dieser privaten Entscheidung nicht nachziehen kann.

Nach einer Einbürgerung sähe die Sache anders aus.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fred Dust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 09.07.2023 um 21:59:27
 
sind die kinder minderjährig und seine frau die gesetzliche oder biologische mutter dieser kinder und hat sorgerecht für sie? ist sie also sorgeberechtigte mutter deutscher kinder?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #7 - 10.07.2023 um 16:10:39
 
Nein
Sie ist neue Frau und die Kinder sind minderjährig.
Das Sorgerecht hat er mit der Ex  geteilt bzw 50%
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reinhard
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Antwort #8 - 11.07.2023 um 18:08:07
 
Dann beantragt sie das Visum und legt das A1-Zertifikat vor.

Alle Unterlagen gehen an die Ausländerbehörde.

Dort weist er nach, dass seine Rente reicht, um die gesamte Familie zu ernähren und die Wohnung groß genug ist, damit alle dort wohnen können. Kann er das nicht nachweisen, wird das Visum abgelehnt. Dann können sie allerdings immer noch in Algerien zusammenleben.
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