T.P.2013
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blubb
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Im Norden Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Dann wäre das Kind grundsätzlich, und darauf zielt wohl die Nachfrage nach der Staatsangehörigkeit ab, als EU-Bürger freizügig (benötigt also kein Visum zur Einreise) und die Mutter in einem günstigen Szenario abgeleitet vom Kind ebenfalls freizügig (würde dann nur ein einfaches Einreisevisum benötigen o. regulär eben das Visum zur FzF für sich allein).
Damit wäre die Einreise von Mutter und Kind dann auch möglich, ohne dass die erforderliche Erklärung des Kindsvaters vorliegt. Vorausgesetzt, das Kind hat bereits einen rumänischen Reisepass oder die rumänische ID-Karte.
Hat das Kind das nämlich nicht, wird es ohne die Erklärung des Vaters vermutlich ein Problem bei der Passbeschaffung für das Kind geben.
Und zurück zur eigentlichen Frage, die nämlich lautete, ob es dann während des Lebens in DEU bestimmte Probleme gibt, umschrieben als "Problem beim Zuzug, bzw bei der Anmeldung in Deutschland, bzw bei der Schulabmeldung in der BRD". Gemeint ist damit ja / sollte damit letztendlich aber gemeint sein, ob es dann künftige Probleme bei der Vornahme von Rechtsgeschäften aller Art durch die Mutter für das Kind während des Lebens in DEU geben könnte:
Für einfache Dinge wie Schulanmeldung, Wohnsitzanmeldung, etc. gibt es die ohne die Erklärung des rechtlichen Vaters in aller Regel nicht. Aber spätestens, wenn man mal als Familie verreisen möchte und das Kind dafür einen (neuen) rumänischen Reisepass beantragen möchte, taucht das Problem mit der fehlenden Erkkärung des Vaters wieder auf.
Oder noch später, wenn das Kind vielleicht einmal miteingebürgert werden soll und sich dafür, falls erwünscht, aus der moldauischen (und vielleicht auch rumänischen Staatsangehörigkeit) entlassen lassen will, wird es ein Problem mit der fehlenden Erklärung des Vaters geben. Und in anderen Bereichen jetzt oder künftig vielleicht ebenso.
Was ich damit sagen will, ist: Wenn man Probleme nicht nur in die Zukunft verlagern, sondern nachhaltig und verbindlich lösen möchte, dann sollte die Mutter sich um die von mir im anderen Beitrag beschriebene Erklärung des Vaters, bzw. mögliches gleichrangiges Dokument kümmern.
Denn für die eigentliche Frage, ob es künftige "Probleme" mit der Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte für das Kind geben könnte ohne diese Erklärung, ist die Staatsangehörigkeit des Kindes unerheblich und lautet, bezogen auf die konkreten Formulierungen (Schule, Zuzug, Anmeldung) "nein", generell aber "ja".
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