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Moldawische Frau mit EU Kind heiraten (Gelesen: 2.539 mal)
Themen Beschreibung: Moldawische Frau mit Rumänischen Kind heiraten
Björn1979
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.07.2023 um 11:47:58
 
Hallo zusammen,

mein Kollege will eine Moldawische Frau heiraten, die ein uneheliches Kind mit einem Rumänischen Staatsbürger hat. Wie der Ablauf mit der Eheschließung ist, das ist uns bekannt. Die Frau mit ihrem Kind ist in Moldawien und der Vater in Rumänien. Vater ist leider nicht auffindbar um zu bestätigen, dass er mit dem Umzug des Kindes einverstanden ist. Könnte es deshalb ein Problem beim Zuzug, bzw bei der Anmeldung in Deutschland, bzw bei der Schulabmeldung in der BRD geben?
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Björn1979
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.07.2023 um 12:48:57
 
Kind in Rumänien geboren
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.07.2023 um 13:09:15
 
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind? Wenn nicht, welche Sorgerechtsvereinbarungen wurden getroffen?
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Björn1979
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.07.2023 um 17:45:44
 
Erst mal danke für die Antwort. Der Vater interessiert sich nicht für das Kind. Es gibt bislang keine Vereinbarung. Kein alleiniges Sorgerecht
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 07.07.2023 um 19:12:45
 
Hallo,

hinsichtlich Anmeldung, Schulanmeldung u.ä. in Deutschland gibt es keine Probleme, die nicht leicht lösbar wären.

Das Problem besteht nur darin, erst einmal nach Deutschland zu kommen, also das Visum für das Kind zu erhalten.
Denn laut Merkblatt der AV ist dafür entweder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder das Vorliegen einer entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle erforderlich.

Also muss man entweder den Vater, sofern er in der Geburtsurkunde steht, dazu bringen, sein Einverständnis zu erklären oder eben die entsprechende Entscheidung der "zuständigen Stelle" über die Übertragung z.B. des alleinigen Sorgerechts herbeiführen.
Bei der "zuständigen Stelle" dürfte es sich um ein dafür zuständiges Gericht, vorzugsweise für die Mutter ein moldauisches, handeln.

(In manchen Staaten funktioniert auch die Abgabe einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung der Mutter über die Unbeibringbarkeit der Erklärung des Kindsvaters, o.ä. Ist aber eben hier im Merkblatt nicht aufgeführt, daher wenig wahrscheinlich).

Was genau, in welcher Form, die AV für diesen geschilderten Sachverhalt fordert, sollte man in der dortigen AV erfragen, falls die Mutter nicht auf andere Weise an diese Information gelangen kann.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 07.07.2023 um 20:06:07
 
Um das Vorgehen vielleicht verständlicher zu machen kann man es ja auch von der anderen Seite sehen .

Ich wäre auch nicht begeistert wenn meine Frau einfach mit unserem Kind ins Nicht EU Ausland unauffindbar "abhauen" könnte.
Dass ich mich das Kind nicht interessiert ist ja einfach zu behaupten ..

Nochmal die Frage: der Vater steht also definitiv in der GU?
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Björn1979
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Antwort #6 - 07.07.2023 um 23:18:00
 
Er steht drin.
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Björn1979
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 07.07.2023 um 23:20:24
 
1 Jahr haben sie ja alle zusammen in Rumänien gewohnt. Bei der Rückkehr nach Moldawien hat niemand nach dem Sorgerecht an der Grenze gefragt.
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lottchen
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Antwort #8 - 08.07.2023 um 00:41:00
 
Björn1979 schrieb am 07.07.2023 um 23:20:24:
Bei der Rückkehr nach Moldawien hat niemand nach dem Sorgerecht an der Grenze gefragt.

Warum auch. Sie wird ja wohl mit dem Kind visumsfrei nach Moldawien einreisen können. In ihre Heimat.
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Aras
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Antwort #9 - 08.07.2023 um 07:46:15
 
Welche Staatsangehörigkeiten hat das Kind?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Björn1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 16.07.2023 um 17:55:31
 
Sie hat die Moldawische und Rumänische Staatsbürgerschaft
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.07.2023 um 18:34:46
 
Dann wäre das Kind grundsätzlich, und darauf zielt wohl die Nachfrage nach der Staatsangehörigkeit ab, als EU-Bürger freizügig (benötigt also kein Visum zur Einreise) und die Mutter in einem günstigen Szenario abgeleitet vom Kind ebenfalls freizügig (würde dann nur ein einfaches Einreisevisum benötigen o. regulär eben das Visum zur FzF für sich allein).

Damit wäre die Einreise von Mutter und Kind dann auch möglich, ohne dass die erforderliche Erklärung des Kindsvaters vorliegt.
Vorausgesetzt, das Kind hat bereits einen rumänischen Reisepass oder die rumänische ID-Karte.

Hat das Kind das nämlich nicht, wird es ohne die Erklärung des Vaters vermutlich ein Problem bei der Passbeschaffung für das Kind geben.

Und zurück zur eigentlichen Frage, die nämlich lautete, ob es dann während des Lebens in DEU bestimmte Probleme gibt, umschrieben als "Problem beim Zuzug, bzw bei der Anmeldung in Deutschland, bzw bei der Schulabmeldung in der BRD". Gemeint ist damit ja / sollte damit letztendlich aber gemeint sein, ob es dann künftige Probleme bei der Vornahme von Rechtsgeschäften aller Art durch die Mutter für das Kind während des Lebens in DEU geben könnte:

Für einfache Dinge wie Schulanmeldung, Wohnsitzanmeldung, etc. gibt es die ohne die Erklärung des rechtlichen Vaters in aller Regel nicht. Aber spätestens, wenn man mal als Familie verreisen möchte und das Kind dafür einen (neuen) rumänischen Reisepass beantragen möchte, taucht das Problem mit der fehlenden Erkkärung des Vaters wieder auf.

Oder noch später, wenn das Kind vielleicht einmal miteingebürgert werden soll und sich dafür, falls erwünscht, aus der moldauischen (und vielleicht auch rumänischen Staatsangehörigkeit) entlassen lassen will, wird es ein Problem mit der fehlenden Erklärung des Vaters geben.
Und in anderen Bereichen jetzt oder künftig vielleicht ebenso.

Was ich damit sagen will, ist:
Wenn man Probleme nicht nur in die Zukunft verlagern, sondern nachhaltig und verbindlich lösen möchte, dann sollte die Mutter sich um die von mir im anderen Beitrag beschriebene Erklärung des Vaters, bzw. mögliches gleichrangiges Dokument kümmern.

Denn für die eigentliche Frage, ob es künftige "Probleme" mit der Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte für das Kind geben könnte ohne diese Erklärung, ist die Staatsangehörigkeit des Kindes unerheblich und lautet, bezogen auf die konkreten Formulierungen (Schule, Zuzug, Anmeldung) "nein", generell aber "ja".


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Björn1979
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Antwort #12 - 23.08.2023 um 20:06:42
 
Kann mir bitte nur noch jemand sagen wie das mit dem Ehefähigkeitszeugnis  des Mannes und seiner Dokumente läuft. Wo muss man legalisieren. War doch bei Bezirksregierung und Landesgericht? Und danach noch bei der Botschaft VOB Moldawien überlegalisieren oder was ist der nächste Schritt  ?
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #13 - 25.08.2023 um 17:18:42
 
Hallo,

Zitat:
(3) Bei gemeinsamem Sorgerecht soll eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 auch zum Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erteilt werden, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet erklärt hat oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt.


https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html

Entweder beantragt Sie das alleinige Sorgerecht oder holt sich die entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle, also vmtl. des Familiengerichts Moldawiens.

Ohne dürfte das Visum - richtigerweise - nicht erteilt werden. Sie sollte sich aber sowieso um das alleinige Sorgerecht kümmern. Alltägliche Entscheidungen dürften Eltern zwar alleine treffen, bei wichtigen Entscheidungen müssen aber grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Theoretisch beim Schulbesuch, bei einer möglichen Einbürgerung, usw.

Wenn der Vater nicht auffindbar ist sollte es ja möglich sein das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
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Björn1979
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Antwort #14 - 27.08.2023 um 12:47:32
 
Kann mir bitte jemand noch meine Frage vom 23.08.23. Vielen Dank
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