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Kein Termin bei der Einbürgerungsbehörde (Gelesen: 2.655 mal)
Werner H
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30.06.2023 um 16:26:17
 
Meine Frau ist Ex-EU und erfüllt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Wir haben im Januar eine Terminanfrage an die Einbürgerungsbehörde gestellt, wegen Beratung und Antragstellung. Nachdem erst einmal 2 Monate gar keine Antwort kam, wurde uns mitgeteilt, dass es keine Termine gibt, nur eine unbestimmte Warteliste.

Drei Monate später kam die gleiche, offensichtlich automatische Mail. "Rückfragen können nicht beantwortet werden".

Für September wurde eine weitere Email zugesagt.

Was kann man da tun? Hat ein Anwalt Sinn, oder müssen wir einfach warten, ob wir jemals einen Termin bekommen? Kann man den Antrag auch woanders stellen? Oder einfach die erforderlichen Dokumente der Behörde schicken?

Ist solches Vorgehen mittlerweile Usus bei den Behörden?

Danke für Eure Tips!

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roseforest
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Antwort #1 - 30.06.2023 um 16:32:41
 
Hi Smiley ich hatte letztens eine ähnliche Anfrage
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1684609985/1#1

Ich hatte aber das glück es gab eine online Terminvereinbarung die zwar nie Termine hat so gut wie ...
Aber nachdem ich 3 Tage lang gefühlt jede Stunde nachgesehen hatte gab es dann einen .

Wäre das nicht gegangen hätte ich ein Einschreiben mit allen Unterlagen in einem auffällig grossen Briefumschlag an die EBH geschickt. Zumindest bei meiner ABH bzgl AT hatte ich mit diesem Vorgehen sehr positive Erfahrungen;)
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SimonB
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Antwort #2 - 30.06.2023 um 16:49:16
 
Werner H schrieb am 30.06.2023 um 16:26:17:
Was kann man da tun?

Man kann einen formlosen EB-Antrag stellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Die erforderlichen Nachweise verlangt die zuständige Stelle dann schon. So ergeht es vielen Einbürgerungswilligen bundesweit.

Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, dass man auf einen solchen Termin zu warten habe und einen EB-Antrag nur im persönlichen Termin nach entspr. Beratung stellen kann.

Zum Drama mit den EB-Anträgen und Wartezeiten kannst du hier in älteren Beiträgen zum Thema Einbürgerung viel nachlesen.
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Werner H
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Antwort #3 - 01.07.2023 um 16:56:08
 
Vielen Dank für die Tips, das war wirklich hilfreich. Wir werden jetzt einfach einen schriftlichen Antrag stellen, auch ohne Vorsprache, um wenigstens einen festen Platz in der Warteschlange zu haben.

Unsere EBH hat keine Antragsformulare zum herunterladen, aber ich nehme an, man kann eines aus dem Internet nehmen?

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roseforest
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Antwort #4 - 01.07.2023 um 19:01:21
 
Es gibt ja keine Formvorschriften
.
Kannst ja das von meiner Stadt nehmen Zwinkernd
https://www.bochum.de/media/Antrag-auf-Einbuergerung
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Werner H
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Antwort #5 - 01.08.2023 um 16:38:31
 
SimonB schrieb am 30.06.2023 um 16:49:16:
Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, dass man auf einen solchen Termin zu warten habe und einen EB-Antrag nur im persönlichen Termin nach entspr. Beratung stellen kann.



Mittlerweile haben wir alle Unterlagen eingereicht, nach bestem Wissen.

Die Einbürgerungsbehörde hat den Erhalt des Antrags bestätigt. Aber gleichzeitig quasi abgelehnt:

"Wir weisen darauf hin, dass die Antragstellung an eine persönliche Vorsprache gebunden ist. Hierzu erhalten Sie einen Termin".

Einen Termin gibt es seit 7 Monaten nicht und der Antrag wird offenbar gar nicht bearbeitet.

Was kann man jetzt noch machen? Aufgeben und darauf warten, ob wir irgendwann einen Termin bekommen? Wir sind hier übrigens in einer Kleinstadt, wo angeblich alles "schneller" gehen soll.

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lottchen
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Antwort #6 - 01.08.2023 um 16:55:49
 
Werner H schrieb am 01.08.2023 um 16:38:31:
"Wir weisen darauf hin, dass die Antragstellung an eine persönliche Vorsprache gebunden ist. Hierzu erhalten Sie einen Termin".

Klingt so als würde Euch noch ein Termin zugewiesen werden. Wann auch immer das sein wird....

Wie erfolgte diese Bestätigung? Per Brief? Per E-Mail? So wird dann möglicherweise auch der Termin mitgeteilt.
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Aras
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Antwort #7 - 01.08.2023 um 17:23:26
 
Kommt für dich eine Untätigkeitsklage in Betracht oder bist du konfliktscheu?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Werner H
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Antwort #8 - 03.08.2023 um 11:24:07
 
Aras schrieb am 01.08.2023 um 17:23:26:
Kommt für dich eine Untätigkeitsklage in Betracht oder bist du konfliktscheu?


Ja, wahrscheinlich die einzige verbleibende Möglichkeit. Allerdings schicken sie alle drei Monate eine Mail, dass es keine Termine gibt, aber eine Warteliste. Ich nehme an, das ist der Trick, dass sie nicht "untätig" bleiben.

Ich plane jetzt, noch mal ab Antragstellung 3 Monate zu warten. Und wenn bis dahin nichts passiert, wird wohl ein teurer Anwalt die letzte Lösung sein.
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Antwort #9 - 03.08.2023 um 13:00:49
 
Ich würde keinen Anwalt bezahlen.

Ein Anwalt ändert nichts an der zu geringen Zahl der Sachbearbeiter:innen, er ändert nichts an der Länge der Warteliste. er schreibt Briefe, die Behörde antwortet und muss wegen der Antwort die Einbürgerungen verschieben.

Aber Du musst entscheiden.
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SimonB
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Antwort #10 - 03.08.2023 um 16:00:45
 
Werner H schrieb am 03.08.2023 um 11:24:07:
dass es keine Termine gibt, aber eine Warteliste.
Da ihr schon zu Jahresbeginn angefragt habt und auf Termine/Warteliste verwiesen wurdet, nehme ich an, dass ihr seit Jahresbeginn in der Warteschlange seid, also nicht bei 0 beginnt.
Weiterhin nehme ich an, dass ihr später noch persönlich bei der EBH den Antrag unterschreiben sollt und dafür einen Vorsprachetermin erhaltet.

Ich halte die Einschaltung eines Anwaltes zum jetzigen Zeitpunkt nicht für "zielführend". Untätig ist deine zuständige Behörde nicht.

Mehrere EBH in diversen Bundesländern haben ihre Antragsverfahren umgestellt. Nicht alle kommunizieren es so deutlich wie zb Freiburg/Breisgau oder Mannheim und Frankfurt/M  oder Potsdam.
Dort fand sich noch vor kurzer Zeit auf den Websites dieser Hinweis zu vorherigem Termin mit Beratung usw.


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Aras
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Antwort #11 - 03.08.2023 um 17:33:33
 
@Werner H.

Das Problem mit der Warteliste ist, dass diese rechtlich bedeutungslos ist. Nur die Antragstellung ist rechtserheblich.

Anwälte nehmen für Einbürgerungen durchschnittlich 2000- 2500€. Ich habe bis jetzt nicht gesehen, dass diese Anwälte besondere Arbeit taten um dieses Geld wert zu sein. Nach RVG würde die anwaltliche Betreuung nämlich nur ca. 800€ kosten.

Wahrscheinlich nehmen die einfach das Formular aus dem Münchener Prozessformularhandbuch, füllen das aus und reichen das ein. Kostenpunkt 0 € weil es dieses Handbuch in fast jeder Bibliothek gibt.

Wenn man nicht doof ist, geht man selber in die nächste juristische Bibliothek und such in den Formularhandbüchern nach dem passenden Muster. Füllt selber das Muster aus und reicht es bei Gericht ein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 15.08.2023 um 13:28:11
 
Ich möchte mich einmal bei allen bedanken, die hier geantwortet haben und wertvolle Denkanstösse gegeben haben. Das ist wirklich sehr hilfreich!

Wenn sich etwas neues tut, werde ich hier berichten. Es sind ja offenbar auch andere User hier von ähnlichen Problemen betroffen.
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