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Ausbildungsduldung_Versagensgruende_wgZweitausbildung (Gelesen: 1.118 mal)
HannesLocke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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26.06.2023 um 16:06:44
 
Hallo!
Hat wer Erfahrungswerte zum Thema Ausbildungsduldung und Versagensgründen wegen "offensichtlichem Missbrauch" (Zweitausbildung)?

Es geht um eine Frau, die ein Medizin-Studium hinter sich hat - hier noch nicht anerkannt - und nun überlegt eine Ausbildung zu machen (und eine Ausbildungsduldung zu beantragen).
Grundsätzlich steht ihre Vorbildung einer Ausbildungsduldung ja nicht im Wege - nur darf die Ausbildung inhaltlich nicht zu nah an ihrem Studium sein.
Wäre zum Beispiel Ergotherapie oder Physiotherapie möglich oder ein Ablehnungsgrund?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 26.06.2023 um 17:23:56
 
Wie ist ihr aktueller Status? Sie hat Asyl beantragt und hat momentan eine Duldung? Warum will sie eine Ausbildung machen statt ihre Qualifikation anerkennen zu lassen? Ihre Identität ist geklärt? Deutschkenntnisse vorhanden?

Soll die Ausbildung nur dem Schutz vor Abschiebung dienen? Dann wäre die Ausbildungsduldung nicht zu erteilen. Vielleicht schreibst Du ein bißchen mehr. Das Herkunftsland könnte auch wichtig sein.
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HannesLocke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.06.2023 um 19:06:38
 
Hallo,
es geht um eine Drittstaatlerin aus der Ukraine, die hier nur noch geduldet ist. Im Asylverfahren war sie nie, Antrag auf §24 wurde abgelehnt.
Die Anerkennung braucht mehr Zeit, weil für Ärzt:innen B2 für den Beginn des Anerkennungsprozesses vorausgesetzt wird. Identität ist geklärt, HKL Nigeria. Die ABH macht leider ordentlich Druck Richtung Ausreise/Abschiebung.
Im Grunde wäre eine Ausbildung nahe am Studium ja gut, weil sie dann auch medizinische Fachsprache lernt usw., aber das ist ja ausdrücklich ausgeschlossen. Daher die Überlegung in verwandten Ausbildungsgängen zu schauen.. Von daher, klar geht es auch darum die Abschiebung zu verhindern, aber eben auch beruflich hier Fuß zu fassen.
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 26.06.2023 um 20:55:39
 
Wie gut kann sie bereits Deutsch sprechen? Wie lange hat sie schon eine Duldung?

Verfügt sie über ausreichende Mittel für eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschülerin?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 26.06.2023 um 20:55:59
 
Zu Deiner konkreten Frage kann ich nichts sagen.
Nur zu einer Berufsausbildung braucht sie auch Sprachkenntnisse. Hat sie die?

Hier sind eigentlich alle Möglichkeiten aufgeführt, die sie hat. Vielleicht mal durchklicken:
https://www.asyl.net/start/faq-drittstaatsangehoerige-ukraine 
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uwe1122
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Antwort #5 - 26.06.2023 um 21:15:57
 
HannesLocke schrieb am 26.06.2023 um 19:06:38:
Drittstaatlerin aus der Ukraine
Identität ist geklärt, HKL Nigeria

Das macht mich ein bisschen unsicher ,wenn ich Antworten würde

Sorry Zitat nicht ganz richtig
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 26.06.2023 um 21:45:24
 
Warum der von mir gesetzte Link nicht funktioniert - keine Ahnung. Die Seite existiert aber noch. Einfach nach "Fragen und Antworten: Perspektiven für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind" im www suchen und dann den Link von asyl.net anklicken.
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HannesLocke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.06.2023 um 17:33:40
 
Danke, die Seite ist mir bekannt.
Es sind alle Aufenthaltsgründe (seit Ablehnung nach §24) mittlerweile Visapflichtig für sie...egal ob qualifizierte Arbeit, Freiwilligendienst oder Sprachkurs.. Daher bleibt nur die Ausbildung ohne Visumsverfahren.
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