Petersburger schrieb am 27.06.2023 um 20:58:33:Die Geburtsurkunde ist hierbei irrelevant, denn dort steht nicht "россиянин" als Staatsangehörigkeit, sondern "русский" als Nationalität, als Ethnie.
Es ist nach Deiner Schilderung aber wahrscheinlich, dass Deine Eltern und auch Du am 6.2.1992 ihre ständige Registrierung in Russland hatten und damit kraft Gesetzes als russische StAng anerkannt wurden.
Entsprechend bei der Ausreise nach ISR auch immer noch die russische StAng besaßen.
Richtig. Wenn er 1997 als Kind ausgewandert ist und beide Elternteile damals russische Staatsangehörige waren, besitzt auch er höchstwahrscheinlich russische Staatsangehörigkeit.
Petersburger schrieb am 27.06.2023 um 20:58:33:Damit dürftest Du Dich tatsächlich als erstes um russische Dokumente und anschließen um die Entlassung bemühen müssen.
Da er keinen russischen Pass hat, muss er sowieso erst einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen.
Petersburger schrieb am 27.06.2023 um 20:58:33:Ob ein Inlandspass erforderlich ist, hängt - schon wieder - von der Propiska ab.
Haben Deine Eltern Euch abgemeldet in RUS, also ihre "Propiska" sozusagen gelöscht, dann seid ihr alle Auslandsrussen und müsst keinen Inlandspass haben.
Das war damals meist daran erkennbar, dass man einen neuen Reisepass bekam "для проживания за границей".
Haben sie das nicht getan und ihr seid weiterhin ständig in RUS angemeldet, dann bist Du nach russischer Verwaltungspraxis auch kein Auslandsrusse und musst einen Inlandspass beantragen, bevor Du einen Reisepass bekommen kannst.
Inlandspässe werden nur im (russischen) Inland ausgestellt, Du musst also nach RUS.
Das ist so nicht ganz korrekt. Für die Ausstellung eines Reisepasses ist ein Inlandpass nur im RUS-Inland erforderlich. Im Ausland kann ein gültiger Inlandpass zwar beim russischen Konsulat als Staatsangehörigkeitsnachweis dienen, ist aber für die Ausstellung eines Reisepasses nicht zwingend notwendig. Ob er in Russland angemeldet ist oder nicht ("propiska"), ist hier nicht elevant. Er muss also nicht nach RUS.
Die Reihenfolge der richtigen Schritte wäre:
1. Einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit beim russischen Botschaft bzw. Konsulat stellen,
2. Nach dem postitiven Bescheid: Reisepass ausstellen lassen,
3. Eine Bescheinigung in Steuersachen vom russischen Finanzamt einholen (geht auch online),
4. Falls noch in Russland angemeldet: abmelden (geht übers Konsulat),
5. Entlassung aus der russischen Staatsürgerschaft beantragen.
Der ganze Spaß dürfte (falls er russische Staatsangehörigkeit doch besitzt) ca. 1-2 Jahre dauern, je nachdem welche zusätzlichen Papiere benötigt werden (z.B wenn er verheiratet ist, muss er seine Heiratsurkunde beglaubigen und übersetzen lassen, usw.)