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Aufenthaltstitel, eingereist mit Besuchsvisum (Gelesen: 2.117 mal)
Tomford
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26.05.2023 um 10:25:04
 
Ich bin vor 2 Jahren eingereist, nach ner Abschiebung, mit nem Besuchsvisum. 3 Tage vor meiner Abreise hab ich beim Ausländeramt angerufen und persönlich mit der Chefin geredet und gefragt warum ich eigentlich zurück in meiner Heimat muss um nochmal ein Visum zu beantragen wenn ich direkt hier ein Aufenthaltstitel beantragen kann. Darauf meinte sie ich müsste nicht zurück da ich ein deutsches Kind habe. Ich sollte alle Unterlagen ihr schicken und den Antrag auf Aufenthaltstitel beantragen. 2 Tage später erhielt ich die Fiktionsbescheinigung und dürfte bleiben.
Bevor ich den Aufenthaltstitel bekomme war es aber wichtig dass ich die Abschiebungskosten begleiche. Ich habe mich in Verbindung mit einem Steuerberater gesetzt und 10% angeboten. Dieser Prozess hat Jahre lang gedauert aber endlich wurde mein Angebot akzeptiert und könnte alle meine Schulden loswerden.
Jetzt wo ich mein Aufenthaltstitel bekommen sollte haben die einen neuen Chef bekommen der meinte es war ein Fehler damals und ich hätte gar nicht bleiben sollen. Jetzt würde meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung dass ich mit einem Besuchsvisum eingereist bin.
Momentan hab ich noch ne Fiktionsbescheinigung die in 2 Wochen abläuft und sollte jetzt nochmal ne Fiktionsbescheinigung.
Was heißt das jetzt, kann es dazukommen dass ich nochmal angeschoben werde?
Meine Sachbearbeiterin meinte sie versteht es war nicht meine Schuld aber sie weiß nicht was sie machen kann weil so sind die Vorschriften.
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lottchen
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Antwort #1 - 26.05.2023 um 10:35:47
 
Dass Du diese Fiktionsbescheinigung nie hättest bekommen dürfen hat Dir damals jeder hier geschrieben. Such mal Dein altes Thema raus und lies das nach.

Du wirst nur abgeschoben wenn Du nicht freiwillig ausreist. Hast Du bei der ABH gefragt, ob Du eine Vorabzustimmung bekommen könntest? Dann könntest Du ausreisen und aus der Heimat das Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragen und relativ schnell bekommen und wieder einreisen. Und dann eine "richtige" Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Oder Du nimmst Dir einen Anwalt und versuchst mit dessen Hilfe ohne Ausreise an eine AE zu kommen. Inwieweit Du damit Erfolg haben wirst wird Dir aber auch niemand hier sagen können.
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Tomford
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Antwort #2 - 26.05.2023 um 10:44:17
 
Nach ner vorabzustimmung hab ich nicht gefragt, kann ich in der Zeit wo ich meine neue Fiktionsbescheinigung bekommen ausreisen und in meiner Heimat Visum beantragen und wieder zurück?
Theoretisch darf ich ja aus und wieder einreisen
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lottchen
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Antwort #3 - 26.05.2023 um 11:47:55
 
Tomford schrieb am 26.05.2023 um 10:44:17:
wo ich meine neue Fiktionsbescheinigung bekommen

Welche neue Fiktionsbescheinigung? Ich denke, die ABH hat Dir angekündigt, dass sie Deinen Antrag ablehnen wird!? Sobald der Antrag abgelehnt ist bist Du nicht mehr in der Fiktion und musst ausreisen. Egal, was auf der alten Bescheinigung steht. Diese ist dann nichts mehr wert. Und eine neue gibt es schon gleich gar nicht.
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Antwort #4 - 26.05.2023 um 12:17:04
 
Nein sie meinte ich bekomme eine neue Fiktionsbescheinigung solange das alles nicht entschieden ist. Ist noch nicht rechtskräftig, habe jetzt Zeit bis 06.06. bekommen mich zu äußern. Hab aber gestern dort angerufen und gefragt wegen meiner Arbeit brauchen die eine Verlängerung und sie sagte ich soll mir keine Sorgen machen eine fiktionsbescheinigung ist schon gestellt wurden und werde das bekommen wenn bis dahin nichts geklärt ist
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reinhard
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Antwort #5 - 26.05.2023 um 12:19:20
 
Dann versuch doch, möglichst schnell das Visum zu bekommen (am schnellsten geht es mit einer Vorabzustimmung). Dann reist Du mit dem Visum ein.
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Antwort #6 - 26.05.2023 um 18:01:15
 
Und ist diese vorabzustimmung auch eine guarantee dass ich das Visum bekommen werde?
Mein Anwalt sagt ich soll das beantragen und ausreisen ein Tag vor meinem Termin bei der Botschaft
Mein einziges Problem ist dass ich kein Visum bekomme und kann nicht mehr zurück
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Antwort #7 - 26.05.2023 um 20:10:17
 
Nach dem ich nochmal auf meine Fiktionsbescheinigung und gemerkt dass ich eine fiktionsbescheinigung nach Absatz 4 und nicht 3
Und da steht dass
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Verlängerung anstreben oder ein nationales Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte besitzen und die Erteilung eines Aufenthaltstitels wünschen: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz

Dh eigentlich dass es schon damals von der Chefin bestätigt wurden ist dass ich mit einem nationalen Visum eingereist bin.
Können sie mir das jetzt einfach so wegnehmen?
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Antwort #8 - 26.05.2023 um 20:32:19
 
Tomford schrieb am 26.05.2023 um 20:10:17:
Dh eigentlich dass es schon damals von der Chefin bestätigt wurden ist dass ich mit einem nationalen Visum eingereist bin. 

es gilt, was auf dem Visum steht.
Ist das Visum ein Besuchsvisum, dann wäre jedwede Bestätigung nicht das Papier wert, auf dem stünde, es wäre ein nationales Visum.

Tomford schrieb am 26.05.2023 um 18:01:15:
Und ist diese vorabzustimmung auch eine guarantee dass ich das Visum bekommen werde? 

zu ca. 99%
die Vorabzustimmung ist das Votum der ABH, dass sie dir nach Einreise mit dem Visum die AE geben werden.
Nur wenn die AV etwas von Dir weiss was die ABH nicht weiss, und das zum Versagen des Visums führt, müsste die AV selber das Visum versagen --- z.B. wenn du eine Gefahr für die Sicherheit in D wärst.


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reinhard
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Antwort #9 - 26.05.2023 um 20:49:27
 
Tomford schrieb am 26.05.2023 um 20:10:17:
Dh eigentlich dass es schon damals von der Chefin bestätigt wurden ist dass ich mit einem nationalen Visum eingereist bin.
Können sie mir das jetzt einfach so wegnehmen?


Kannst Du das nicht erstmal nachgucken?

Hast Du denn ein Visum bekommen, auf dem "C" steht oder auf dem "D" steht?
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Antwort #10 - 26.05.2023 um 21:54:10
 
Auf dem Visum steht C aber sie hat damals  gesagt aufgrund eines deutsches Kindes brauch ich nicht nochmal auszureisen. Die können doch nicht 2 Jahre später kommen und sagen unsere Chefin hat damals ein Fehler gemacht und muss jetzt ausreisen. Es war nicht meine Schuld.
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Antwort #11 - 27.05.2023 um 03:57:25
 
Frage eines Lernenden:
Der OP hat ein deutsches Kind, ist jetzt seit 2 Jahren in Deutschland. Wenn er Umgang mit dem Kind hat oder gar geteiltes Sorgerecht und sich um Kiddie kümmert, ist das dann nicht einer der hier öfters diskutierten atypischen Fälle und hatte dann nicht die frühere Chefin recht? Ist es dann nicht FÜR DAS KIND unzumutbar und ein Verstoss gegen seine Menschenrechte "Schutz von Familie", dass der Vater auf unbestimmbare Zeit zur Visumsbeantragung das Land verlassen muss? Ist das nicht zumindest ein valides Argument für die ABH, eine Vorabzustimmung fürs Visum zu erteilen, sodass der Vater nur wenige Wochen weg ist?

Kümmern Sie sich um Ihr Kind? Haben Sie Sorgerecht? Sind Sie nachweisslich der legale Vater? Ist ihre Identität geklärt, falls Sie aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen stammen?
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Antwort #12 - 27.05.2023 um 13:06:31
 
Tomford schrieb am 26.05.2023 um 21:54:10:
Auf dem Visum steht C aber sie hat damals  gesagt aufgrund eines deutsches Kindes brauch ich nicht nochmal auszureisen. Die können doch nicht 2 Jahre später kommen und sagen unsere Chefin hat damals ein Fehler gemacht und muss jetzt ausreisen. Es war nicht meine Schuld.


Ja, das stimmt. Die Ausländerbehörde hat damals einen Fehler gemacht.

Also: Du bist mit einem Besuchsvisum eingereist, obwohl Du bleiben wolltest. Also solltest Du Deinen Fehler so schnell wie möglich reparieren: Bei der Ausländerbehörde nach einer Vorabzustimmung fragen, Termin bei der Botschaft buchen, ausreisen, Visumantrag stellen, D-Visum bekommen und wieder einreisen.
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Antwort #13 - 27.05.2023 um 13:17:24
 
Das ist kein atypischer Fall und auch kein Nachentschluss. Hier wurde bewusst ein Besuchsvisum statt ein nationales Visum beantragt und damit eingereist.

Wenn das Kind jung ist, gibt es höchstens eine Duldung.

Man kann nur auf das Visum verzichten, wenn das Kind jung ist und es nicht klar ist, wann das Visumtermin ist und wann man wieder einreisen könnte.

Beispiel 1: Kind ist 2 Jahre alt und Termine bei der Botschaft gibt es erst in 6 Monaten. Man kann dann nicht darauf verwiesen werden das Visum nachzuholen, weil das Kind den Verlust des Vaters nicht abschätzen kann.

Beispiel 2: Kind ist 14 Jahre und  Termine bei der Botschaft gibt es erst in 6 Monaten. Das Kind kann nachvollziehen, dass der Vater nur vorübergehen weg ist.

Beispiel 3: Kind ist 2 Jahre und  Termine bei der Botschaft ist geklärt und in der Folgewoche. ABH gibt Vorabzustimmung. Man fliegt für 2-3 Tage in das Land und holt sich das Visum. Kein Problem.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 27.05.2023 um 15:00:48
 
Hier hatten wir ähnliche Fälle, die ABH verweist immer auf das Nachholen des Visums als einzige Möglichkeit. Ein paar Mal wollten die Anwälte die ABH überzeugen, dass sie direkt die AE erteilen, weil die ganze Aus- und Einreiseprozedur nicht zumutbar wäre -- ohne Erfolg.

Allerdings hat hier die Vorabzustimmung bisher immer funktioniert, wenn es um ein Visum zur deutschen / EU- Fzf ging.

Der Vorteil ist, du machst einen "Deal" mit der ABH und wirst bis zum Botschaftstermin in Ruhe gelassen. Wenn noch andere Sachen zu erledigen wären (Urkundenprüfung z.B.) kann man das dann auch vorab von Deutschland aus machen. Dann musst du nur knapp vor dem Termin ausreisen. Die Rückreise kann dann schon in 1-2 Wochen sein, außer es kommt z.B. Corona dazwischen (war hier mal so...).

Ich würde empfehlen, dass die ABH vor deiner Ausreise nochmal bei der Botschaft nachfragt, ob sie alles Nötige haben und dir das Visum auch wirklich ausstellen werden können, oder ob sie noch irgendwelche "Blocker" sehen. Eventuell bekommen sie dann auch ne Antwort (Botschaften sind sehr sparsam mit der Kommunikation)...

Das Visumverfahren nachholen ist eine teure und umständliche Sache, aber für Fzf zu DE/EU scheint es zu funktionieren.

Viel Erfolg!
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