Hier hatten wir ähnliche Fälle, die
ABH verweist immer auf das Nachholen des Visums als einzige Möglichkeit. Ein paar Mal wollten die Anwälte die
ABH überzeugen, dass sie direkt die
AE erteilen, weil die ganze Aus- und Einreiseprozedur nicht zumutbar wäre -- ohne Erfolg.
Allerdings hat hier die
Vorabzustimmung bisher immer funktioniert, wenn es um ein Visum zur deutschen / EU- Fzf ging.
Der Vorteil ist, du machst einen "Deal" mit der
ABH und wirst bis zum Botschaftstermin in Ruhe gelassen. Wenn noch andere Sachen zu erledigen wären (Urkundenprüfung z.B.) kann man das dann auch vorab von Deutschland aus machen. Dann musst du nur knapp vor dem Termin ausreisen. Die Rückreise kann dann schon in 1-2 Wochen sein, außer es kommt z.B. Corona dazwischen (war hier mal so...).
Ich würde empfehlen, dass die
ABH vor deiner Ausreise nochmal bei der Botschaft nachfragt, ob sie alles Nötige haben und dir das Visum auch wirklich ausstellen werden können, oder ob sie noch irgendwelche "Blocker" sehen. Eventuell bekommen sie dann auch ne Antwort (Botschaften sind sehr sparsam mit der Kommunikation)...
Das Visumverfahren nachholen ist eine teure und umständliche Sache, aber für Fzf zu DE/EU scheint es zu funktionieren.
Viel Erfolg!