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Fall für Auslaufen des aktuellen Visums während Wartezeit auf Ehegattennachzug? (Gelesen: 838 mal)
Vanille100
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.05.2023 um 14:19:04
 
Hallo und guten Tag,

meine Frau ist gebürtige Indonesin und studiert aktuell in Großbritannien mit einem zugehörigen UK-Student-Visa. Dieses ist noch bis circa Januar 2024 gültig. Ihr Studium wird etwa im August abgeschlossen sein.

Morgen hat sie einen Termin bei der Deutschen Botschaft, um ihr Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland zu mir zu erhalten.
Auf der Webseite der Botschaft steht, dass die meisten Anträge in dieser Kategorie binnen 3 Monaten abgeschlossen sein sollten; also grob September.

Ich habe mich gefragt, was passieren würde, wenn die Bearbeitung des Ehegattennachzugs-Visas bis ca. Januar 2024 oder länger dauern würde. Ihr Aufenthaltsrecht in Großbritannien würde ab da ja enden, aber ihr Pass befindet sich ja die ganze Zeit bei der Deutschen Botschaft.

Man weiß ja nie, wie lange der Prozess des Visums zum Ehegattennachzugs letztendlich braucht, was meint ihr?
Geht ihr davon aus, dass das alles noch im Grünen Bereich ist?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen und bedanke mich für die Hilfe
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Aras
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Antwort #1 - 22.05.2023 um 14:48:39
 
Die Bremse ist eher die lokale Ausländerbehörde. Und mit der hast du ja ausgiebig kommuniziert. Also nachdem sie den Antrag abgeben hat, kriegt sie ne Antragsbestätigung/Gebührenbescheid. Darauf ist die Visaantragsnummer. Deine Frau soll dir den abfotografieren und zuschicken. Sie kann auch fragen, wann die nächste Konsular Post mit ihrem Antrag nach Deutschland geht.
Mit der Nummer rufst du täglich beim Bundesverwaltungsamt an und fragst ob die Akte nun in deiner Kommune ist. Sobald die das bejahen, schreibst/rufst du deinem Kontakt in der Ausländerbehörde an und sagst die Akte ist da und willst deinen Teil machen.
Das kann dann relativ zügig fertig sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #2 - 22.05.2023 um 16:07:02
 
Vanille100 schrieb am 22.05.2023 um 14:19:04:
um ihr Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland zu mir zu erhalten.

Sie wird morgen das Visum erhalten?
Es ist auch hier kein Ehegattennachzug, sondern Familiennachzug/FZF zu dir als deutschem Ehepartner.
Dort wird dann hoffentlich eine 3monatige Gültigkeit zu lesen sein. Denn sie will doch ihren Master erst noch in GB abschließen wollen? Sie hat das berücksichtigt?

Vanille100 schrieb am 22.05.2023 um 14:19:04:
Ich habe mich gefragt, was passieren würde,

Deine Frage macht keinen Sinn, wenn deine Frau morgen ihr Visum erhält.

Wenn sie nur einen Termin bei der Botschaft hat, sollte sie darauf hinweisen, dass ihr Studiumsabschluss erst im September sein wird.
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Vanille100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.05.2023 um 16:14:15
 
Ich meinte, morgen ist der Termin bei der Deutschen Botschaft, um den Antrag auf das Visum zur FZF durchzuführen.
Sorry für die Verwirrung.
Der Master wird wie geplant im August abgeschlossen sein und wir haben in dem Antragsformular Mitte August als präferierten "Start" der Gültigkeit des Visums angegeben.

Ich hoffe, es ist jetzt klarer.
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reinhard
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Antwort #4 - 22.05.2023 um 17:28:44
 
Dann besorg Dir, wie oben beschrieben, die Vorgangsnummer (auf ihrer Quittung). Damit kannst Du beim Bundesverwaltungsamt nachfragen.

Ich würde es nicht täglich machen, sondern erstmals vier Wochen nach dem Termin, danach ca. alle 10 Tage.
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